Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 22.12.2004 - MBl.NRW. 2005 S. 51.

 


Historisch: Fahrkostenerstattung Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung des neuen Tarifsystems der Deutschen Bahn AG RdErl. d. Finanzministeriums v. 01.08.2003 – B 2905 – 5.1.4.4 – IV A 3

 

Historisch:

Fahrkostenerstattung Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung des neuen Tarifsystems der Deutschen Bahn AG RdErl. d. Finanzministeriums v. 01.08.2003 – B 2905 – 5.1.4.4 – IV A 3

Fahrkostenerstattung
Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung des neuen Tarifsystems der Deutschen Bahn AG
RdErl. d. Finanzministeriums v. 01.08.2003 – B 2905 – 5.1.4.4 – IV A 3

Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat ihr zum 15.12.2002 eingeführtes neues Preissystem zum 01.08.2003 modifiziert. Die folgenden Ausführungen enthalten eine Zusammenfassung der wesentlichen Merkmale der neuen Tarife und Hinweise zur einheitlichen Anwendung hinsichtlich der reisekostenrechtlichen Bestimmungen.

1.

Allgemeines

Firmenkundenprogramm der Bahn (sog. bahn.corporate)

Das Land NRW erhält als Firmenkunde einen umsatzabhängigen Firmenrabatt „Land“ von derzeit 9%. Dieser Firmenrabatt wird auf die Normalpreise und zusätzlich auch auf die BahnCard 25, die BahnCard 50, sowie auf Mitfahrerrabatte gewährt.

2.

Überblick zur Tarifstruktur

2.1

Normalpreise

Die Normalpreise werden nach Produktklassen (Zugarten) wie folgt differenziert:

- Produktklasse ICE

- Produktklasse IC/EC

- Produktklasse C (Nahverkehr: InterRegio, Regionalexpress- und Regionalzüge)

Fahrkarten zu Normalpreisen können auch direkt vor Abfahrt oder noch im Zug (hier allerdings zum erhöhten Bordpreis) erworben werden. Hierbei besteht volle Flexibilität auch für Einzelfahrten (keine Zug- oder Wochenendbindung, separate Buchung der Hin- und Rückfahrt möglich).

Im Nahverkehr können Einzelzuschläge für IC/EC nicht mehr gelöst werden. Dies ist nur noch für Zeitkarten möglich.

2.2

Sparpreise

Sparpreis 25

Bei dem Sparpreis 25 wird ein Rabatt von 25% auf den Normalpreis gewährt. Er muss mindestens 3 Tage im Voraus für die Hin- und Rückfahrt gebucht werden. Es besteht Zug-, aber keine Wochenendbindung. Der Mindestpreis beträgt 45,20 € (1. Klasse) / 30 € (2. Klasse).

Sparpreis 50

Bei dem Sparpreis 50 wird ein Rabatt von 50% auf den Normalpreis gewährt. Er muss mindestens 3 Tage im Voraus für die Hin- und Rückfahrt gebucht werden. Es besteht Zug- und Wochenendbindung (Nacht von Samstag auf Sonntag muss einbezogen sein oder die Hin- u. Rückfahrt erfolgt samstags oder sonntags). Der Mindestpreis beträgt 45,20 € (1. Klasse) / 30 € (2. Klasse).

Bei den Sparpreisen gibt es keine Kombinationsmöglichkeit mit dem Firmenrabatt. Die Kontingente für die Sparpreise unterscheiden sich nach der Auslastung der Züge.

Der Plan&Spar 10 wird ab dem 01.08.2003 nicht mehr angeboten.

2.3

BahnCard

2.3.1

BahnCard ab 01.08.2003

Ab dem 01. August 2003 werden drei unterschiedliche BahnCards angeboten. Sie sind nicht übertragbar und gelten für zwölf Monate ab Kaufdatum. Ein Umstieg auf eine BahnCard einer höheren Kategorie ist jederzeit möglich. Sie gelten für die Benutzung in der jeweiligen Wagenklasse an allen Tagen und in den unter 2.1 genannten Zügen der DB AG. Die Anerkennung im Verbundtarif ist jeweils gesondert geregelt.

BahnCard 25

Die Ermäßigung beträgt 25% auf den Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes (Normalpreis abzüglich Firmenrabatt, abzüglich BahnCard-Rabatt von 25%). Wegen der Mitfahrer-Regelung wird auf Nr. 2.4 verwiesen.

Die BahnCard 25 kann weiterhin bis zum 30.09.2004 mit den Sparpreisen kombiniert werden; danach entfällt diese Möglichkeit.

Besitzer einer BahnCard 25 der 2. Klasse können auch Fahrkarten der 1. Klasse buchen, wobei jedoch nur der Preis für die 2. Klasse rabattiert wird. Der Differenzbetrag zwischen 1. und 2. Klasse ist voll zu zahlen.

Der Preis beträgt für die:

- 2. Klasse      50 Euro und die

- 1. Klasse      100 Euro.

BahnCard 50

Die Ermäßigung beträgt 50% Rabatt auf den Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes.

Auch bei der BahnCard 50 gilt die Mitfahrer-Regelung (Nr. 2.4). Sie kann nicht mit den Sparpreisen kombiniert werden.

Besitzer einer BahnCard 50 der 2. Klasse können auch Fahrkarten der 1. Klasse buchen, wobei jedoch nur der Preis für die 2. Klasse rabattiert wird. Der Differenzbetrag zwischen 1. und 2. Klasse ist voll zu zahlen.

Der Preis beträgt für die:

- 2. Klasse      200 Euro und die

- 1. Klasse      400 Euro.

Der Preis der BahnCard 50 wird um 50% ermäßigt für:

- Jugendliche bis 17 Jahre

- Schüler und Studenten bis einschließlich 26 Jahren

- Senioren ab 60 Jahre

- Frührentner und Schwerbehinderte (ab einem Grad der Behinderung von 70%)

BahnCard 100

Die BahnCard 100 ersetzt die Persönliche NetzCard. Mit ihr kann beliebig oft in fast allen Zügen der Deutschen Bahn gefahren werden.

Der Preis beträgt für die:

- 2. Klasse      3.000 Euro und die

- 1. Klasse      5.000 Euro.

2.3.2

BahnCard, die zwischen dem 15.12.2002 und 31.07.2003 beschafft wurde

Die in der Zeit zwischen dem 15.12.2002 und 31.07.2003 erworbene BahnCard mit einem Rabatt von 25 % behält weiter ihre Gültigkeit mit den bisherigen Konditionen. Die Kombination mit den Sparpreisen kann allerdingsnur bis zum 30.09.2004 genutzt werden.

Ein Umstieg von der BahnCard 25 auf die BahnCard 50 ist möglich (Nr. 5.1).

2.3.3

BahnCard, die bis zum 14.12.2002 beschafft wurde

Als Übergangsregelung wird bei BahnCard und BahnCard-First alter Art (BahnCard vor dem 15.12.2002) bis zum Ablauf der Gültigkeit ein Rabatt von 50% nur auf Normalpreise gewährt. Die Möglichkeit eines Umtausches wie unter Nr. 2.3.2 gibt es nicht. Der BahnCard Rabatt ist mit dem Firmenrabatt und mit dem Mitfahrerrabatt kombinierbar.

2.4

Mitfahrerrabatte

Normalpreis

Bis zu 4 Mitfahrer erhalten 50% Rabatt auf den Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes.

Sparpreise

Mitfahrerrabatte in Höhe von 50% für bis zu 4 Mitfahrer können auf Sparpreise in Anspruch genommen werden. Ein Firmenrabatt wird bei Sparpreisen nicht eingeräumt.

BahnCard 25

Die Kombination einer eigenen BahnCard 25 mit dem Mitfahrer-Rabatt ist bis zum 30.09.04 möglich. Auf den Normalpreis wird der Firmenrabatt gewährt, darauf erhält der Mitfahrer 25% Rabatt auf Grund der eigenen BahnCard und darauf 50% Mitfahrerrabatt. Ab dem 01.10.04 wird der Mitfahrer mit eigener BahnCard wie auch der bisherige Mitfahrer ohne eigene BahnCard behandelt, d.h. unabhängig ob der Mitfahrer im Besitz einer eigenen BahnCard ist oder nicht, wird 50% Rabatt auf den Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes gewährt.

BahnCard 50

Der Mitfahrer (mit/ohne BahnCard) erhält 50% Rabatt auf den Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes. Es besteht keine Möglichkeit einer Rabatt-Kombination von Mitfahrerrabatt und eigener BahnCard.

2.5

Nahverkehr

Im Nahverkehr ergeben sich keine Änderungen innerhalb von Verkehrsverbünden/Tarifgemeinschaften und bezüglich der bisherigen Streckenzeitkarten. Die Möglichkeit IC/EC mit Streckenzeitkarten zuzüglich Zuschlägen zu nutzen, besteht nicht mehr. Für Fernverkehrsreisen sind Anschlussreisen („Zu- und Abbringung“) in Nahverkehrszügen im Preis eingeschlossen.

2.6

Stornokonditionen

Bei Fahrkarten, die zum Normalpreis in Kombination mit dem Firmenrabatt als bahn.corporate Kunde erworben wurden, ist ein Umtausch/eine Erstattung kostenlos bis 10 Tage nach dem 1. Geltungstag möglich. Ab dem 11. Geltungstag fällt eine Gebühr von 15 Euro an. Bei einem sonstigen Erwerb (ohne das bahn.corporate Abkommen) ist ein Umtausch/eine Erstattung bis vor dem 1. Geltungstag kostenlos möglich; ab dem 1. Geltungstag werden 15 Euro erhoben.

Bei den Sparpreisen ist ein Umtausch/eine Erstattung bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen eine Gebühr von 15 Euro möglich.

Am Reisetag kann die Zugbindung einer Sparpreis-Fahrkarte (Sparpreis-Zusatzkarte) gegen eine Gebühr von 15 Euro aufgehoben werden. Zusätzlich ist die Differenz zwischen dem Sparpreis und dem Normalpreis ist zu zahlen.

3.

Übertragbare NetzCard

Die übertragbare NetzCard wurde noch bis Juli 2003 von der DB AG mit einjähriger Gültigkeit angeboten.

4.

Firmenabonnement (FiA)

Das neue Firmenabonnement (FiA) ersetzt das bisherige Großkundenabonnement (GKA).

Die DB AG rechnet beim Erwerb eines FiA-Wertkontingentes von 5 000,- Euro den Firmenrabatt des Landes an (Zahlpreis 4550,- €).

Das FiA ist mit BahnCard und Mitfahrerrabatten kombinierbar und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Das FiA wird ausschließlich elektronisch (CD-Rom) zur Verfügung gestellt. Die Ticketausstellung ist nunmehr nur elektronisch möglich und erfolgt wie beim bisherigen GKA durch die Dienststelle.

Da der Einsatz des elektronischen FiA’s ebenso unproblematisch wie der des bisherigen GKA’s ist, sollte es soweit möglich genutzt werden. Es ermöglicht den Dienststellen weiterhin auch bei kurzfristig auftretendem Bedarf das volle Rabattpotential zu nutzen. Das FiA ist über das mit dem Land kooperierende Reisebüro zu beziehen.

5.

Fahrscheinabholung am Fernverkehrsautomaten (Bahn-Tix)

Neben dem Firmenabonnement wird von der DB AG auch das sog. „Bahn-Tix-Verfahren“ angeboten. Dieses ermöglicht wie bisher die Beratung, Bestellung und Bezahlung der Tickets bei dem mit dem Land kooperierenden Reisebüro, erspart aber deren Zusendung. Die Abholung der Fahrausweise erfolgt durch die Dienstreisenden am Fernverkehrsautomaten. Hierbei sind keine Zahlungen zu leisten. Der Dienstreisende muss lediglich eine entsprechende Auftragsnummer, die er vom Reisebüro erhalten hat, über den Touch-Screen eingeben. BahnCard-Inhaber können die Tickets am Fernverkehrsautomaten auch mit der bei der Buchung im Reisebüro registrierten BahnCard abholen.

Dieses System bietet sich insbesondere an, wenn eine Ausstellung über das FiA oder eine Übersendung durch das Reisebüro nicht möglich ist (z.B. bei unplanmäßiger Rückreise).

6.

Fahrkostenerstattung bei Dienstreisen (§ 5 LRKG)

6.1

Stellt die Dienststelle nach überschlägiger Prognose fest, dass die Beschaffung einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 gegenüber einer Einzelticketbeschaffung zu einem fiskalisch günstigeren Ergebnis führt, ist – unter dem Gesichtspunkt des Firmenrabattes – die BahnCard zu beschaffen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Dienststelle einen Umstieg von der BahnCard 25 auf die BahnCard 50 (Nr. 2.3.2) für geboten hält.

6.2

Wird von den Dienstreisenden trotz Aufforderung keine BahnCard beschafft, sind höchstens die Fahrkosten zu erstatten, die bei ihrem Einsatz angefallen wären.

6.3

Sind Dienstreisende bereits aus persönlichen Gründen im Besitz einer Bahn-Card, können Fahrkosten nur unter Berücksichtigung des BahnCard Rabattes und des Firmenrabattes erstattet werden. Die Kosten der BahnCard sind nur dann zu erstatten, wenn die Fahrpreisermäßigungen die Kosten der BahnCard erreicht oder überschritten haben. Eine anteilige Kostenerstattung der BahnCard ist nicht möglich (VV 7 Satz 3 zu § 5 LRKG).

6.4

Können durch frühzeitige Buchungsmöglichkeit Sparpreise (Sparpreis 25, Sparpreis 50) in Anspruch genommen werden, sollten sie zur Kosteneinsparung genutzt werden.

Auf die Stornokonditionen der DB AG (Nr. 2.6) wird hingewiesen.

Bei Verspätungen, die von der DB AG verursacht sind, kann bei den Sparpreisen der nächste Anschlusszug benutzt werden. In diesem Fall werden keinerlei Zusatzkosten (Nr. 2.6 Abs. 3) erhoben.

6.5

In Fällen, in denen eine Kostenvergleichsberechnung (z.B. bei § 5 Abs. 3 Satz 1 LRKG) durchzuführen ist, ist grundsätzlich der Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes zugrunde zu legen.

Bei Dienststellen, die den Firmenrabatt nicht in Anspruch nehmen können, sind die regelmäßig erzielbaren Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen (z.B. Firmenabonnement – FiA -).

6.6

Alle Buchungen sind über das den Dienststellen bekannte und mit dem Land kooperierende Reisebüro vorzunehmen, da der auf den Normalpreis (Nr. 2.1) jeweils gewährte Firmenrabatt umsatzabhängig ist. Auch gelten dann die für bahn.corporate Kunden besonders flexiblen Stornobedingungen.

7.

Fahrkostenerstattung in anderen Fällen

Nummer 6 gilt auch für die Bemessung der Fahrkostenerstattung

- bei Reisebeihilfen für Heimfahrten nach § 5 TEVO,

- der Fahrkosterstattung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort nach § 6 TEVO und

- der Fahrkostenerstattung nach § 7 LUKG/BUKG.

Mein Runderlass vom 02.05.2003 (MBl. NRW. S. 534) wird aufgehoben.

MBl. NRW. 2003 S. 884, geändert durch RdErl. v. 1.10.2003 (MBl. NRW 2003 S. 1168).