Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Zuständigkeiten nach dem Landesumzugskostengesetz im Bereich des Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten RdErl. d. Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 7. 7. 1969 — I A l — 0.261.3¹)

 

Historisch:

Zuständigkeiten nach dem Landesumzugskostengesetz im Bereich des Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten RdErl. d. Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 7. 7. 1969 — I A l — 0.261.3¹)

7.7.69(1) , 186.Ergänzung-SMBl. NW.- (Standl.8.1988-MBl. NW.Nr.51einschl.)


 Zuständigkeiten
 nach dem Landesumzugskostengesetz im Bereich des
Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten 

RdErl. d. Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 7. 7. 1969 — I A l — 0.261.3¹)

l Zuständig für die Zusage der Umzugskostenvergütung (S 2 BUKG) an Beamte sind

1.1 der Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten lür die Beamten seiner Behörde und die Leiter der ihm unmittelbar'nachgc-ordnelen Behörden.

: 1.2 das Landesvermessungsamt NW,

die Landesbaubehörde Ruhr

' für die Beamten ihrer Behörde,

1.3 die Regierungspräsidenten

1.31 für die Beamten ihrer Behörde,

1.32 für die Beamten der Sta'atshochbauümter und Staatsneubauämter. .

2 Für die Zusage der Umzugskostenvergütung an Ruhe-standsbeamle, frühere Beamte und Hinterbliebene (§ l Abs. l Nrn. 4 bis 6 LUKG) gelten die Nummern 1.1 bis 1.3 entsprechend.

3 Die Anerkennung einer Wohnung als vorläufige Wohnung (} 12 BUKG) wird von der Behörde ausgesprochen, die für die Zusage der Umzugskostenvergütung nach den Nummern 1.1 bis 1.3 zuständig ist.

\ • .

4 Die Urazugskostenvergütung wird von der Beschäf- t tigung&stelle bzw. letzten Beschäftigungssteile (§2 Abs. 6 BUKG) festgestellt und zur Zahlung angewiesen, sofern ihr entsprechende Haushaltsmittel zur Bewirt-. Schaffung zugewiesen sind, andernfalls von der Dienststelle, die diese Haushaltsmittel bewirtschaftet.

i) MBI. NW. IM S. I3S2.