Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben mit RdErl. v. 23.8.2001 - MBl.NRW. S. 1075.

 


Historisch: Zahlung von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen an Versorgungsberechtigte, die ihren Wohnsitz außerhalb des Bundesgebietes haben RdErl. d. Finanzministeriums v. 5. 7. 1990 -B 3245 - 1.2 - IV B 4 ¹)

 

Historisch:

Zahlung von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen an Versorgungsberechtigte, die ihren Wohnsitz außerhalb des Bundesgebietes haben RdErl. d. Finanzministeriums v. 5. 7. 1990 -B 3245 - 1.2 - IV B 4 ¹)

5. 7. 90 (1) 210. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 6. 1992 = MB1. NW. Nr. 31 einschl.)

20323


Zahlung
von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen
an Versorgungsberechtigte, die ihren Wohnsitz
außerhalb des Bundesgebietes haben

RdErl. d. Finanzministeriums v. 5. 7. 1990 -B 3245 - 1.2 - IV B 4 ¹)

In meinem Rdlirl. v. 8. 8. 1983 (SMB1. NW. 203'2'3) mit Hinweisen für die Zahlung von beamtenrechtlichen Ver-

sorgungsbezügen an Versorgungsberechtigte, die ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt außerhalb des Bundesgebietes und des Landes Berlin haben, wird die Nummer l im Einvernehmen mit dem Innenminister wie folgt gefaßt:

1. DDR und Berlin (Ost)

Die Deutsche Bundesbank hat mit ihren Mitteilungen Nr. 6003/90 und 6004/90 vom 7. 3. 1990 (Bundesanzeiger Nr. 51 vom 14. 3.1990) alle devisenrechtlichen Beschränkungen über in der Bundesrepublik Deutschland bele-gene Vermögenswerte von natürlichen Personen aufgehoben, so daß DDR-Bewohner über ihre privaten Konten und Depots bei westdeutschen Geldinstituten frei verfügen, also auch in die DDR transferieren können. Erfolgt der Transfer über ein Freikonto, werden die transferierten Beträge (z.B. Versorgungsbezüge) in vollem Umfang in DM ausgezahlt oder auf DM-Valutakonten gutgeschrieben.