Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Rechtsstellung von Angehörigen der Ostpreußischen Landgesellschaft mbH. nach G 131 RdErl. d. Innenministers v. 7. 3. 1952 — II B — 3a/25.117.24 — 8708/52

 

Historisch:

Rechtsstellung von Angehörigen der Ostpreußischen Landgesellschaft mbH. nach G 131 RdErl. d. Innenministers v. 7. 3. 1952 — II B — 3a/25.117.24 — 8708/52

' 7. 3. 52 (1) /

236. Ergänzung - SMBL NW. - (Stand 1. 4. 1997 = MBl. NW. Nr. 20 einschl.)


Rechtsstellung von Angehörigen der Ostpreußischen Landgesellschaft mbH. nach G 131

RdErl. d. Innenministers v. 7. 3. 1952 — II B — 3a/25.117.24 — 8708/52

In einem an den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein gerichteten Schreiben vom 12. Februar 1952 — 25 — 2881/51.— teilt der Herr Bundesminister des Innern folgendes mit:

.Die Ostpreußische Landgesellschaft mbH. in Königsberg gehört nicht zu den in der Anlage A zu § 2 Abs. l des Gesetzes nach Art. 131 GG aufgeführten Einrichtungen, deren Angehörige vom Gesetz erfaßt sind. Bei einer Ergänzung der Anlage A können unter den in § 2 Abs. l genannten Voraussetzungen nur Nichtgebiets-körperschaften berücksichtigt werden. Eine solche war die Ostpreüßische Landgesellsdiaft mbH., die in ihrem Namen eindeutig die Kennzeichen einer Einrichtung des privaten Rechts trägt, nicht. Inwieweit das Kapital der Gesellschaft sich in öffentlicher Hand befunden hat und nach welchem Tarifrecht die Bediensteten angestellt waren, ist dabei bedeutungslos." Ich bitte, in Zukunft hiernach zu verfahren.

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