Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61) - RdErl. v. 22.9.2003 (MBl.NRW. S. 1126).

 


Historisch: Organisation der Polizeifortbildungsinstitute RdErl. d. Innenministeriums v. 31.10.1996 -IV A l - 0701¹)

 

Historisch:

Organisation der Polizeifortbildungsinstitute RdErl. d. Innenministeriums v. 31.10.1996 -IV A l - 0701¹)

245. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 15. 7. 1999 = MBl. NRW. Nr. 43/99 einschl.) 31. 10. 96 (1)


Organisation  der Polizeifortbildungsinstitute

RdErl. d. Innenministeriums v. 31.10.1996 -IV A l - 0701¹)

Für die mit Wirkung vom 15. 3. 1996 nach § 14 des Landesorganisationsgesetzes errichteten Polizeieinrichtungen

Polizeifortbildungsinstitut „Carl Severing" Munster , und Polizeifortbildungsinstitut Neuss erlasse ich die Organisationspläne (Anlagen l und 2).

Auf der Grundlage des Organisationsplans regelt jedes Polizeifortbildungsinstitut die Geschäftsverteilung im einzelnen durch einen Geschäftsverteilungsplan. Außerdem erläßt es eine Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsablaufs, der Zusammenarbeit und des Dienstverkehrs nach außen.

Mit der Abteilungsleitung ist jeweils die Leitung eines Dezernats der Abteilung zu.verbinden. Hiervon kann abgesehen werden, wenn mit der Abteilungsleitung zugleich die Vertretung der Leitung des Polizeifortbildungsinstituts wahrzunehmen ist. Ein Teilgebiet der Dezerhatsaufgaben ist zugleich mit der Dezematsleitung wahrzunehmen, wenn diese nicht mit der Abteilungsleitung verbunden ist. Unterhalb der Dezernatsleitung ist keine weitere Leitungsfunktion vorzusehen.

') MBl. NW. 1996 S. 1807, geändert durch RdEfl. v. 25. 11.1997 (MBl. NW. 1998 S. 3), 10. 3. 1999 (MBl. NRW. 1999 S. 372).


Anlagen: