Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


Einsatztraining der Polizei NRW RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404 - 27.28.06 - v. 24.2.2012

 

Einsatztraining der Polizei NRW RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404 - 27.28.06 - v. 24.2.2012

Einsatztraining der Polizei NRW

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 404 - 27.28.06 -
v. 24.2.2012

1
Zielbeschreibung

 

Die Einsatzbewältigung im täglichen Dienst und aus besonderem Anlass ist häufig von Dynamik und Komplexität geprägt, in der die Einsatzkräfte tätlichen Angriffen ausgesetzt werden können. Das Einsatztraining NRW fördert durch Festlegung und Vermittlung von Mindeststandards professionelles polizeiliches Einschreiten. Es minimiert damit verbundene Risiken für die mit der Einsatzbewältigung, der Gefahrenabwehr sowie Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung beauftragten Kräfte.

 

Das Einsatztraining NRW ist ein am konkreten polizeilichen Einsatzanlass orientiertes, integratives und ganzheitliches Training. Besonders gefahrenrelevante Einsätze stehen hierbei im Mittelpunkt. Mit der Gesamtkonzeption soll die Einsatzkompetenz der Kräfte optimiert werden. Insbesondere werden folgende Ziele verfolgt:

 

-          Die Kräfte gehen bewusst mit Gefahrensituationen um, sie minimieren die Eigen- und Fremdgefährdung beim Einschreiten.

-          Die Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen in der Öffentlichkeit wird erhöht.

-          Das Einsatztraining NRW orientiert sich an der polizeilichen Praxis und ist bei Vorgesetzten sowie den Teilnehmenden akzeptiert.

-          Die Leitungen von Organisationseinheiten (OE) wirken aktiv an der Trainingsvorbereitung mit und fördern den Transfer des Erlernten in die polizeiliche Praxis.

-          Die Vorgesetzten nehmen ihre Fortbildungs- und Führungsverantwortung wahr.

Die Trainingskonzeption soll zu einer systematischen Anwendung grundlegender Handlungsmuster in eigensicherungsrelevanten Situationen führen und ein hohes Maß an Generalisierungs- und Transfermöglichkeiten sicherstellen.

 

2
Didaktisch-methodische Konzeption

 

2.1
Allgemeines/Zielgruppe Einsatztraining NRW

Am Einsatztraining NRW nehmen die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten (PVB) teil, die mit der Bewältigung von Einsätzen bzw. operativen Maßnahmen der Kriminalitäts- oder Verkehrsunfallbekämpfung beauftragt sind.

 

Zur Zielgruppe Einsatztraining NRW gehören insbesondere Kräfte folgender Organisationseinheiten (OE):

 

-          Wachdienst, Kradgruppe, Polizeigewahrsamsdienst, Bezirkdienst, Bezirks- und Schwerpunktdienst, Einsatztrupp, Kriminalwache, Verkehrsdienst, Landesreiterstaffel,  Wasserschutzpolizei NRW und vergleichbare OE

-          Kriminal- und Verkehrskommissariate

-          Sachgebiete des LKA, in denen Ermittlungs- und Fahndungsaufgaben wahrgenommen werden.

 

Diensthundführerinnen und Diensthundführer sowie die Kräfte der Leitstellen sind in die Trainings der OE einzubeziehen.

 

Die Polizeibehörden entscheiden abschließend in eigener Verantwortung, welche Kräfte zur Zielgruppe gehören und damit verpflichtet werden, am Einsatztraining teilzunehmen. Grundlage dieser Entscheidung ist insbesondere die Beurteilung möglicher Gefahrensituationen bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung.

 

Die Polizeibehörden gewährleisten die Teilnahme am Einsatztraining NRW, die Einhaltung des benannten Trainingsumfangs, die Dokumentation, die Erlangung der benannten Berechtigungen sowie die Qualitätssicherung und Qualitätsmessung.

 

Bei der Festlegung der jeweiligen Trainingsumfänge wird grundsätzlich zwischen verschiedenen Zielgruppen unterschieden. Die Polizeibehörden stellen hierbei sicher, dass der jährlich durchgeführte Trainingsumfang bei der Gesamtzielgruppe (ohne Zielgruppe EMS-A) grundsätzlich 24 Stunden entspricht und einen Trainingsumfang von mindestens 18 Stunden pro Jahr umfasst.

 

Die Einsatztrainings finden grundsätzlich im Rahmen von Organisationseinheiten statt. Alle Angehörigen der Zielgruppe haben auch außerhalb des Einsatztrainings NRW ihre Einsatzkompetenz eigenständig zu erhalten. An- und Abfahrtzeiten sind keine Trainingszeiten.

 

Zusätzlich definieren die Polizeibehörden die Zielgruppen, die zum Führen des EMS-A berechtigt sind - hierzu zählen Kräfte des operativen Außendienstes gem. Erl. MIK NRW v. 02.03.2011 - 41 -60.04.02. Darüber hinaus entscheiden die Polizeibehörden in eigener Verantwortung darüber, ob weitere Kräfte bzw. Organisationseinheiten in die Zielgruppe aufgenommen und damit verpflichtet werden, am Training zum Führen des EMS-A teilzunehmen.

 

Alle PVB der Zielgruppe EMS-A nehmen innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt sechs Stunden an Trainingseinheiten EMS-A teil. Um die Handhabungs- und Anwendungssicherheit zu gewährleisten, sind von den PVB der Zielgruppe mindestens einmal pro Halbjahr Trainings zum Führen des EMS-A zu absolvieren.

 

Alle Kräfte die der definierten Zielgruppe zugeordnet sind, nehmen innerhalb eines Kalenderjahres sechs Stunden am Einsatztrainingsmodul 4 (ETM 4 -Schießtraining/Nichtschießtraining) teil.

 

2.2
Trainingsinhalte

Das Einsatztraining NRW

 

-          ist realitätsnah und bedarfsgerecht zu konzipieren und in hoher Trainingsfrequenz durchzuführen. Hierbei werden die lerntheoretischen Grundlagen und ethische Aspekte berücksichtigt.

-          wird durch das Einsatzmodell NRW des LF 371 sowie die PDV 100 geprägt. Eingriffsrecht, körperliche Leistungsfähigkeit und Stressstabilität bilden die Trainingsgrundlagen.

 

Die Fachsegmente

 

-          Taktik/Eigensicherung

-          Einsatzkommunikation

-          Eingriffstechniken/Einsatzmehrzweckstock-Ausziehbar (EMS-A) und

-          Schießen/Nichtschießen

 

werden als wesentliche Elemente anlassbezogen trainiert. Die Stressstabilität und die damit verbundene Handlungssicherheit soll durch das Einsatztraining verbessert werden. Soweit Grundlagendefizite festgestellt werden oder beim Training eines Einsatzanlasses besondere Problemstellungen bestehen, sind diese zu bearbeiten.

 

Einsatztrainingsmodule 1-3 (ETM 1-3)

Die Einsatztrainingsmodule (ETM 1 - 3) bauen grundsätzlich themenorientiert aufeinander auf. Die Einsatztrainings-Pyramide (Handbücher „Einsatztraining NRW“) bildet Trainingsebenen von unterschiedlicher Schwierigkeit ab.

 

Training mit dem Einsatzmehrzweckstock-Ausziehbar (EMS-A)

Das Training zum Führen des EMS-A ist anlassbezogen in die Module des Einsatztrainings NRW zu integrieren.

 

Einsatztrainingsmodul 4 (Schießtraining/Nichtschießtraining)

Die Schieß-/Nichtschießtrainings umfassen neben dem Training der Handhabungs- und Treffsicherheit insbesondere das einsatzkompetente Lagenschießen als Schwerpunkt und sind unter Beachtung der PDV 211 (Vorschrift für die Schießausbildung) durchzuführen. Um die Handhabungs- und Treffsicherheit zu gewährleisten, sind von den PVB der Zielgruppe mindestens einmal pro Halbjahr Schieß- bzw. Nichtschießtrainings unter Verwendung von Einsatzmunition zu absolvieren.

 

Die Polizeibehörden definieren zudem eine ausreichende Anzahl Einsatzkräfte, die im Bedarfsfall zum Führen der MP 5 berechtigt sind. Grundlage dieser Entscheidung ist die Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzfähigkeit bei Maßnahmen im Zusammenhang mit aktuellen Gefährdungslagen.

 

3
Trainingsdurchführung

 

Die Leitung des Trainings erfolgt in allen Einsatztrainingsmodulen durch zwei zertifizierte Einsatztrainerinnen bzw. Einsatztrainer im Team-Teaching.

 

Eine Trainingsgruppe soll 8 bis 12 Teilnehmende umfassen. Bei OE mit einem höheren Personalbestand, sind entsprechende Trainingsgruppen zu bilden und separat, jeweils unter aktiver Mitgestaltung der Vorgesetzten zu trainieren.

 

Bei der Durchführung von Einsatztrainingsmodulen ist zu gewährleisten, dass der zur Verfügung stehende Trainingsumfang durch aktives Trainieren effektiv genutzt wird.

 

4
Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer

 

4.1
Allgemeine Grundsätze

-          Die Polizeibehörden arbeiten mit einer ausreichenden Anzahl von zertifizierten Einsatztrainerinnen und Einsatztrainern.

-          Die Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer übernehmen ihre Aufgabe im Hauptamt.

-          Die Geeignetheit der Bewerberinnen und Bewerber wird durch das LAFP NRW auf der Grundlage des Stellenprofils in einem standardisierten Auswahlverfahren festgestellt.

-          Die Trainingsbelastung je Einsatztrainerin und Einsatztrainer darf grundsätzlich 165 Trainingstage pro Jahr nicht überschreiten.

 

4.2
Anforderungen und Aufgaben

Wesentliche Anforderungen sind:

 

-          Diensterfahrung mindestens fünf Jahre, davon wenigstens ein Jahr im gehobenen Dienst nach der II. Fachprüfung

-          Verwendung von mindestens vier Jahren im Wach- und/oder Ermittlungsdienst und/oder in der Bereitschaftspolizei.

 

In begründeten Fällen kann von dem Grundsatz, nur Bewerbungen mit II. Fachprüfung zur Qualifizierung als Einsatztrainerin bzw. Einsatztrainer zuzulassen, abgewichen werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzung der II. Fachprüfung durch besondere fachliche sowie hohe persönliche Kompetenz und Berufserfahrung kompensiert. Die Prüfung und Genehmigung erfolgt durch das LAFP NRW.

 

Wesentliche Aufgaben sind:

 

-          Unterstützen der Vorgesetzten der OE beim Ermitteln und Festlegen des Trainingsbedarfs sowie bei der Trainingsorganisation.

-          Konzipieren eines realitätsnahen und praxisgerechten Einsatztrainings in Abstimmung mit den jeweiligen Vorgesetzten der OE.

-          Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten eines bedarfsorientierten und effektiven Einsatztrainings NRW.

-          Unterstützen der Leitungen der OE bei der Wahrnehmung ihrer Rolle als Vorgesetzte und Einsatzverantwortliche im Einsatztraining NRW.

-          Unterstützen der Leitungen der OE bei der Beurteilung der individuellen Einsatzkompetenz ihrer Kräfte im Einsatztraining NRW.

-          Einsatz zentraler Instrumente zu Qualitätsmessung/-sicherung.

 

4.3
Qualifizierung und Zertifizierung

Die Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer der Fortbildungsstellen und der Bereitschaftspolizei werden gemeinsam im Rahmen der Fortbildungen „Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer, Einführung“ qualifiziert.

 

Die Zertifizierung zur Einsatztrainerin und zum Einsatztrainer schließt mit erfolgreicher Teilnahme an der Einführungsfortbildung ab und hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Zum Erhalt ist die Teilnahme an den entsprechenden Kompetenzmodulen beim LAFP NRW verpflichtend.

 

Die Behörden stellen den Erhalt der Zertifizierung ihrer Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer innerhalb dieser drei Jahre durch Absolvieren folgender Kompetenzmodule sicher:

 

-          Erfolgreiche Teilnahme an einer Anpassungsfortbildung Kompetenzerhalt (AFB/K) und

-          erfolgreiche Durchführung von Einsatztrainingsmodulen im Rahmen einer Trainingsbeobachtung durch das LAFP NRW.

 

Bei nicht zeitgerechter Teilnahme an einem Kompetenzmodul erlischt die Zertifizierung. Die Einsatztrainerin bzw. der Einsatztrainer ist erst dann wieder zur eigenverantwortlichen Durchführung des Einsatztrainings NRW berechtigt, wenn das fehlende Kompetenzmodul erfolgreich absolviert und damit die Zertifizierung wieder erlangt wurde.

 

Wird die Trainingsbeobachtung des LAFP NRW trotz Wiederholung innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes von maximal drei Monaten nicht erfolgreich absolviert, erlischt die Zertifizierung. Stellt das LAFP NRW anlässlich der regelmäßig durchzuführenden Trainingsbeobachtungen individuellen Fortbildungsbedarf fest, wird die Teilnahme an themen- bzw. fachsegmentspezifischen Anpassungsfortbildungen empfohlen.

 

4.4
Verwendungszeit

Die Verwendungszeit für Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer sollte grundsätzlich mindestens vier Jahre bis maximal acht Jahre betragen.

 

Während der gesamten Verwendungszeit ist zur Aktualisierung der für das Training erforderlichen praktischen Erfahrungen durch die Behörden den Einsatztrainerinnen und Einsatztrainern eine temporäre Verwendung (Hospitation) in der Zielgruppe Einsatztraining NRW von grundsätzlich, insgesamt zwei Wochen pro Kalenderjahr zu ermöglichen.

 

5
Lehrende in der Fortbildung und landesweite Fachkoordination der örtlichen Fortbildung

 

Das LAFP NRW arbeitet mit einer ausreichenden Anzahl von hauptamtlichen Lehrenden „Aus- und Fortbildung im Bereich der Fortbildung mit Schwerpunkt Einsatztraining NRW“ sowie Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren für die landesweite Koordination der örtlichen Fortbildung.

 

5.1
Lehrende in der Fortbildung

Wesentliche Anforderungen sind:

 

-          Diensterfahrung mindestens neun Jahre, davon wenigstens fünf Jahre im gehobenen Dienst nach der II. Fachprüfung

-          Mehrjährige (mindestens zweijährige) Erfahrung als Einsatztrainerin bzw. Einsatztrainer

-          Verpflichtung zur Verwendung als Lehrende bzw. Lehrender in der Fortbildung mit Schwerpunkt Einsatztraining NRW für mindestens vier Jahre.

 

Wesentliche Aufgaben sind:

 

-          Entwickeln, Fortschreiben und Evaluieren der fachlich-inhaltlichen sowie didaktisch-methodischen Fortbildungskonzeptionen

-          Entwickeln und Fortschreiben der Qualitätssicherungsbögen (QSB) und weiterer Instrumente der Qualitätssicherung

-          Durchführen von Dienstbesprechungen für Lehrende in der Fortbildung mit Schwerpunkt Einsatztraining NRW und Fachkoordinatoren für die landesweite Koordination der örtlichen Fortbildung

-          Erarbeiten, Fortentwickeln und Bereitstellen von Trainermanualen

-          Unterstützen der Landesoberbehörden bei deren Aufgabenwahrnehmung mit Bezug zum Einsatztraining NRW und Beratung des MIK NRW

-          Sammeln und Auswerten (zentral) von Sachverhalten und Phänomenen mit Relevanz für das Einsatztraining NRW

-          Überprüfen der Eignung von Funktionsbewerberinnen und Funktionsbewerbern

-          Zertifizieren der Lehrenden in der Fortbildung des LAFP NRW mit Schwerpunkt Einsatztraining NRW sowie der Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer der Polizeibehörden.

 

Eine Anschlussverwendung als Einsatztrainerin bzw. Einsatztrainer ist grundsätzlich nach Ablauf von drei Monaten Tätigkeit in der Zielgruppe Einsatztraining NRW zulässig.

 

5.2
Landesweite Fachkoordination der örtlichen Fortbildung

Wesentliche Anforderungen sind:

 

-          Diensterfahrung mindestens neun Jahre, davon wenigstens fünf Jahre im gehobenen Dienst nach der II. Fachprüfung

-          Grundsätzlich mehrjährige Führungserfahrung

-          Mindestens sechsjährige Erfahrung als Einsatztrainerin bzw. Einsatztrainer oder mindestens vierjährige Erfahrung als Lehrende bzw. Lehrender „Aus- und Fortbildung im Bereich der Fortbildung mit Schwerpunkt Einsatztraining NRW“ (Lehrtrainerin bzw. Lehrtrainer)

-          Erfahrungen im Bereich konzeptioneller Tätigkeiten auf dem Gebiet der polizeilichen Aus- und Fortbildung.

 

Wesentliche Aufgaben sind:

 

-          Beraten und Unterstützen des MIK NRW bei der Aufsicht über die Aufgabenwahrnehmung der Polizeibehörden in der örtlichen Fortbildung

-          Feststellen der Trainingsrahmenbedingungen

-          Feststellen des Qualifizierungsstands sowie möglicher Potentialverbesserungen der eingesetzten Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer durch Trainingsbeobachtungen als ein Kompetenzmodul zum Zertifizierungserhalt

-          Entwickeln und Fortschreiben eines Instruments zur Feststellung des Qualifizierungsstands

-          Beraten und Unterstützen der Polizeibehörden im Bereich des Einsatztrainings NRW.

 

6
Rolle und Selbstverständnis der Vorgesetzten

 

Alle Vorgesetzten haben sich mit dem Gefahrenpotential polizeilichen Einschreitens auseinander zu setzen. Sie leisten durch Förderung des Einsatztrainings einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Eigensicherung. Sie nehmen ihre Fortbildungs- und Führungsverantwortung bei festgestellten Defiziten wahr.

 

Hierzu gehören insbesondere:

 

-          Mitwirken bei der Definition der Zielgruppen für das Einsatztraining

-          Mitwirken an einer realitätsnahen und praxisgerechten Konzeption für das Einsatztraining NRW unter Einbeziehung aktueller Einsatzerfahrungen

-          Sicherstellen der erlasskonformen Teilnahme der Zielgruppen  am Einsatztraining NRW.

 

Die Vorgesetzten von Organisationseinheiten

 

-          kennen ihre Rolle und Aufgaben im Einsatztraining NRW

-          wirken an der Trainingsvorbereitung mit und nehmen aktiv am Einsatztraining NRW teil

-          vermitteln die für das jeweilige Training erforderlichen Rechtskenntnisse

-          können im Zusammenwirken mit den Einsatztrainerinnen und  Einsatztrainern die individuelle Einsatzkompetenz ihrer Kräfte beurteilen

-          trainieren als Führungs- und Einsatzverantwortliche im Rahmen des Trainings von Einsatzanlässen

-          stellen den Transfer der Einsatzkompetenz aus dem Training in die polizeiliche Praxis sicher

-          fördern den Erhalt der im Einsatztraining NRW erlangten Einsatzkompetenz auch außerhalb der Trainingszeiten.

 

7
Weitere Regelungen für Kräfte der Zielgruppe/ Nichtzielgruppe des Einsatztrainings NRW

 

Die Inhalte des Einsatztrainings NRW sind unter Beachtung der Polizeidienstvorschriften 201 und 202 für die Bereitschaftspolizei in die örtliche Fortbildung zu integrieren. Alles Weitere wird durch den Fortbildungserlass für die Bereitschaftspolizei geregelt.

 

Die Regelungen zu den Spezialeinheiten, zum Personenschutz, der Diensthundführerstaffeln und den Landesreiterstaffeln bleiben unberührt.

 

Alle Kräfte, die nicht zur Zielgruppe Einsatztraining NRW gehören, jedoch eine Dienstwaffe führen, müssen mindestens einmal jährlich an der Schießfortbildung teilnehmen und die Anforderungen der landeseinheitlichen Übung zur Handhabungs- und Treffsicherheit (LÜHT 2, ggf. LÜHT MP 5) erfüllen.

 

8
Berechtigungen zum Führen von Waffen

 

Die Polizeibehörden stellen sicher, dass dienstlich zugelassene Waffen nur von PVB geführt werden, die zuvor die erforderliche Berechtigung erlangt haben. Ferner gewährleisten sie die Teilnahme an den entsprechenden Einsatztrainings und Überprüfungen sowie die Dokumentation dieser Teilnahme.

 

PVB, die länger als ein Jahr keinen Dienst mit einer Waffe versehen haben (z.B. Elternzeit, Krankheit u. ä.), müssen zunächst die erforderlichen Berechtigungen erlangen, bevor sie wieder die jeweilige Waffe führen dürfen.

 

Wird der jährliche Nachweis zur Erlangung der jeweiligen Berechtigung nicht erbracht, weil die Anforderungen nicht erfüllt wurden oder eine fristgerechte Teilnahme nicht erfolgte, erlischt die Berechtigung zum Führen der jeweiligen Waffe. Sie kann durch Erfüllung der Anforderungen wiedererlangt werden.

 

Zum Führen des EMS-A ist berechtigt, wer nach einer Einführungsfortbildung den Überprüfungsbogen EMS-A erfüllt hat. Die Berechtigung zum Führen des EMS -A ist einmal pro Kalenderjahr durch Erfüllung der Anforderungen des Überprüfungsbogen EMS-A nachzuweisen.

 

Die Berechtigung zum Führen einer Dienstwaffe ist im Laufe des Kalenderjahres durch Erfüllung der Landeseinheitlichen Übung zur Handhabungs- und Treffsicherheit 2 (LÜHT 2) nachzuweisen.

 

Die Berechtigung zum Führen der MP 5 ist im Laufe des Kalenderjahres durch Erfüllung der Landeseinheitlichen Übung zur Handhabungs- und Treffsicherheit MP5 (LÜHT MP5)  nachzuweisen.

 

9
Qualitätsmessung und -sicherung

 

Der Messung und Sicherung der durch das Training erlangten Einsatzkompetenz kommt vor dem Hintergrund möglicher Eigen- und Fremdgefährdungen beim polizeilichen Handeln besondere Bedeutung zu. Die Polizeibehörden gewährleisten die Trainingsqualität und damit die Einsatzkompetenz ihrer Einsatzkräfte u. a. durch den Einsatz der landesweit verbindlichen Instrumente der Qualitätsmessung und -sicherung.

 

Das LAFP NRW passt die standardisierten Instrumente zur Qualitätsmessung und -sicherung sowie das Handbuch zum Einsatztraining NRW regelmäßig den Anforderungen der polizeilichen Praxis an. Das LAFP NRW unterstützt den Prozess der Qualitätssicherung der Polizeibehörden.

 

Der Qualitätssicherungsbogen dient der Bewertung und Dokumentation der im Training festgestellten Einsatzkompetenz der Teilnehmenden durch das Trainerteam. Dieser stellt die Grundlage für die qualifizierte Rückmeldung an die Teilnehmenden und die Leitungen der OE dar und dokumentiert den Fortbildungsbedarf.

 

Landesweit wird die Einsatzkompetenz anhand folgender Qualitätsstandards jährlich überprüft:

 

-          Anwendungssicherheit von Einsatzmaßnahmen (QSB)

-          Handhabungs- und Treffsicherheit im Umgang mit der Dienstwaffe (LÜHT 2)

-          Handhabungs- und Treffsicherheit im Umgang mit der Maschinenpistole (LÜHT MP 5) für die Zielgruppe LÜHT MP 5

-          Handhabungs- und Anwendungssicherheit im Umgang mit dem EMS-A (Überprüfungsbogen) für die Zielgruppe EMS-A.

 

9.1
Controlling

Der Informationsbedarf des MIK NRW und der Polizeibehörden zum Einsatztraining NRW wird durch das landesweite Führungs- und Informationssystem der Polizei NRW (FISPol) gedeckt. Das Einsatztraining NRW wird in einem behördenübergreifenden, vergleichenden Controlling abgebildet.

Das LAFP NRW berichtet mit jeweils zum 1.3. und 1.9. des Jahres.

 

9.2 Erfahrungsberichte

Die Polizeibehörden berichten dem LAFP NRW alle 2 Jahre, beginnend zum 1.3.2013, an Hand eines standardisierten Rasters über ihre Erfahrungen zum Einsatztraining NRW.

Das LAFP NRW berichtet mir zum 1.5. des jeweiligen Jahres.

 

10
Handbuch

 

Das LAFP NRW erstellt und aktualisiert ein Handbuch zum Einsatztraining NRW. Es ist eine Hilfestellung zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Einsatztrainings und enthält Hinweise zum Erlass und den Handlungsgrundlagen des Einsatztrainings NRW.

 

11
Aufhebung von Erlassen

 

Meine Erlasse

IM NRW vom 1.3.2006 -46-27.28.06- Einsatztraining 24 (Einsatztraining NRW)

IM NRW vom 10.11.2006 -46-27.28.06- Einsatztraining 24 (Anforderung für Einsatztrainer, hier: Aufsteiger/Diensterfahrung)

IM NRW vom 10.12.2008 -45.5-27.08.06- Einsatztraining 24 (Aufhebung Stichtagsregelung)

IM NRW vom 15.1.2009 -45.5-27.08.06- Einsatztraining 24 (Vorgehensweise Zertifizierung)

 

hebe ich hiermit auf.

MBl. NRW. 2012 S. 136.