Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


Fortbildung in der Bereitschaftspolizei und den Alarmeinheiten der Polizei des Landes NRW RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales 404 - 27.28.06 - v. 17.4.2012

 

Fortbildung in der Bereitschaftspolizei und den Alarmeinheiten der Polizei des Landes NRW RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales 404 - 27.28.06 - v. 17.4.2012

Fortbildung in der Bereitschaftspolizei und den Alarmeinheiten
der Polizei des Landes NRW

RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales 404 - 27.28.06 -
v. 17.4.2012

1
Fortbildungsziele

Die Bereitschaftspolizei (BP) ist in der Lage, die Aufgaben bei Einsätzen aus besonderem Anlass, einschließlich der Gefahrenlagen nach Artikel 35 Absatz 3, Artikel 91 Absatz 2 und 115 f GG, sach- und zeitgerecht wahrzunehmen, andere Länder bei der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass, einschließlich der Gefahrenlagen nach Artikel 35 Absatz 3 und 91 Absatz 2 GG, zu unterstützen und die Polizeibehörden insbesondere bei der Gefahrenabwehr, Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen zu unterstützen. Ein sachgerechtes Zusammenwirken im Zug-, Hundertschafts- und Abteilungsrahmen ist gewährleistet.

2
Fortbildungsstruktur

Der Anteil der Fortbildung an der Jahresarbeitszeit der BP beträgt 25 %. Die Fortbildung gliedert sich in die Einführungsfortbildung zur Grundlagenvermittlung BP-spezifischer Fähigkeiten und Kenntnisse die Anpassungsfortbildung zum Erhalt und zur Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse und die spezifische Fortbildung für Führungskräfte der BP und der Alarmeinheiten NRW.

Die Inhalte dieser Fortbildungen sind dem Handbuch „Manual Fortbildung Bereitschaftspolizei“ und insbesondere der PDV 201 (Aus- und Fortbildung für die Verwendung in Einsatzeinheiten) und PDV 202 (Aus- und Fortbildung an Führungs- und Einsatzmitteln der Einsatzeinheiten) zu entnehmen.

Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) beschreibt die Fortbildungsinhalte in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste der Polizei NRW (LZPD NRW) und den Kreispolizeibehörden (KPB) mit BP. Dabei ist die Beteiligung der Einheitsführer BP sicher zu stellen. Die Inhalte unterliegen einem ständigen Prozess der Überprüfung und Weiterentwicklung.

3
Einführungsfortbildung

Die Einführungsfortbildung baut auf den Ausbildungsinhalten des Bachelor-Studiengangs zum gehobenen Polizeivollzugsdienst und den in der anschließenden Praxisverwendung erworbenen Kompetenzen auf. Sie gliedert sich in eine zentrale Einführungsfortbildung, durchgeführt vom LAFP NRW, und eine örtliche Einführungsfortbildung, durchgeführt von den KPB mit BP.

3.1
Zentrale Einführungsfortbildung

Zielgruppe der zentralen Einführungsfortbildung sind Angehörige:

- der BP und der Alarmeinheiten NRW in Führungsfunktionen

- der Abteilungsführungsgruppen BP

- der Funktionsdienste der BP

- der BP und der Alarmeinheiten NRW mit besonderen Qualifikationen (zum Beispiel Multiplikatorinnen/Multiplikatoren der Feuerlöschtrupps).

Einzelheiten sind dem Fortbildungsprogramm des LAFP NRW zu entnehmen.

3.2
Örtliche Einführungsfortbildung

Die örtliche Einführungsfortbildung wird zu Beginn der Verwendung in der BP durchgeführt und dauert sechs Wochen (30 Werktage). Die örtliche Einführungsfortbildung für die Alarmeinheiten NRW dauert - sofern keine zeitnahe Vorverwendung der Beamtinnen und Beamten in der BP vorliegt - mindestens eine Woche (5 Werktage) und hat zu Beginn der Tätigkeit in der Alarmeinheit NRW zu erfolgen. Sie umfasst folgende Bereiche:

3.2.1
Fortbildung individuell

- Einsatzkommunikation

- Einsatz von Schutzschild und  Einsatzmehrzweckstock (EMS/ EMS-A)

- Eingriffstechniken NRW/Eingriffstechniken BP

- Ethik, Recht, psychologische und gruppendynamische Phänomene

- Feuerlöschen, Umgang mit Reizstoffen, Erste Hilfe

- Orientierung im Einsatzraum und einsatzrelevante Beschreibung

- Training mit persönlicher Schutzausstattung

3.2.2
Fortbildung in der Einheit/Formale Ausbildungsinhalte

- Antreteformen

- Bewegungen

- Einsatzformen (z. B. Polizeikette/-keil)

- Fahrten und Märsche (einschl. Auf-/Absitzen)

3.2.3
Fortbildung in der Einheit/Einsatztraining (taktische Aufträge)

Intensives Training der Grundlagen bei:

- Vorgehen bei Kleingruppen

- Räumen von Straßen, Wegen und Plätzen

- Zugreifen auf Einzeltäter und Störer bei Veranstaltungen

- Durchsuchung von Bahnen und Bussen.

Zusätzliches Training der Grundlagen bei:

Razzia

- Abtrennen eines Störerblocks

- Vorgehen gegen ein durch Störer verteidigtes Hindernis

- Entfernen eines Fahrzeuges aus einer Versammlung

- Einsatzleitlinie Beweissicherung und Freiheitsentziehungen bei gewalttätigen Aktionen Landesteil NRW zur PDV 100, Teil -J-, insbesondere mit Eingreifkräften, bei Identitätsfeststellungen im Einsatzraum (Trichterkonzept) und im Gefangenenwesen

- Zusammenwirken mit Diensthundführerinnen/-führern und Landesreiterstaffeln auf der Grundlage der entsprechenden Einsatzkonzepte

- Zusammenwirken mit der Technischen Einsatzeinheit auf der Grundlage der entsprechenden Einsatzkonzepte.

4
Anpassungsfortbildung

Die Anpassungsfortbildung dient der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Qualifikationen mit dem Ziel der Steigerung des Einsatzwertes. Sie wird ebenfalls zentral sowie örtlich durchgeführt.

4.1
Zentrale Anpassungsfortbildung

Die Fortbildungsinhalte der zentralen Anpassungsfortbildungen und der Qualifizierungsmaßnahmen ergeben sich aus den Fortbildungsprogrammen des LAFP NRW und dem ergänzenden Fortbildungsangebot der Bundespolizei.

Soweit Fortbildungsmaßnahmen zugleich der zentralen und der örtlichen Fortbildung zugeordnet und im Fortbildungskalender nicht aufgenommen sind, werden sie grundsätzlich örtlich geplant und durchgeführt.

4.2
Örtliche Anpassungsfortbildung

Neben den unter Nummer 3.2.3 aufgeführten Fortbildungsmaßnahmen erstreckt sich die örtliche Anpassungsfortbildung auf folgende Maßnahmen:

4.2.1
Einsatztraining NRW (ET NRW)

Die festgelegten Standards des Einsatztrainings NRW sind in die Fortbildungskonzeptionen der örtlichen Fortbildung der BP mit einzubeziehen. Die wesentlichen Inhalte des Einsatztrainings NRW gemäß den Einsatztrainingsmodulen 1 bis 4 (ETM 1-4) sind daher unter Beachtung der PDV 100, 201, 202, 211 sowie dem LF 371 in die örtliche Fortbildung der BP zu integrieren.

Die Inhalte der Einsatztrainingsmodule (ETM) ETM 1 (Einsatzhandlungen), ETM 2 (Einsatzmaßnahmen), ETM 3 (Einsatzanlässe) und ETM 4 (Schießen/Nichtschießen) sind den Handbüchern zum Einsatztraining NRW zu entnehmen.

Die Standards werden trainiert und ein ausgewählter Standard wird mittels Qualitätssicherungsbogen einmal im Kalenderjahr überprüft. Hierzu gehören die landeseinheitliche Überprüfung der Handhabungs- und Treffsicherheit 2 (LÜHT 2) und die landeseinheitliche Überprüfung der Handhabungs- und Treffsicherheit 5 (LÜHT MP 5) für Einsatzkräfte, die Maschinenpistolen führen.

4.2.2
Training der körperlichen Leistungsfähigkeit

Aufgrund der spezifischen Anforderungen an die Angehörigen der BP und der Alarmeinheiten NRW ist ein zielgerichtetes und intensives Training ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit erforderlich. Dazu zählt u. a. das Training der sportmotorischen Fähigkeiten für Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination, Kraft und Schnelligkeit, der Schwimm- und Rettungsfähigkeit sowie der Disziplinen für das Deutsche Sportabzeichen (DSA).

Die körperliche Leistungsfähigkeit für Angehörige der BP wird jährlich durch den Erwerb des DSA oder des Europäischen Polizeileistungsabzeichens (EPLA) nachgewiesen. Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit für Angehörige der Alarmeinheiten NRW richtet sich nach der aktuellen Erlasslage.

4.2.3
Einsatzmehrzweckstock (EMS/EMS-A)/Eingriffstechniken NRW/ Eingriffstechniken BP

Das Training mit dem EMS/EMS-A erfolgt gemäß der Inhalte des Handbuchs EMS/EMS-A in Verbindung mit den Eingriffstechniken NRW/Eingriffstechniken BP. Die Einsatzkräfte, die mit einem EMS/EMS-A ausgestattet sind, haben regelmäßig am Training EMS teilzunehmen.

Die Einführungsfortbildung zum Erwerb der Berechtigung zum Führen des EMS/EMS-A umfasst acht Trainingsblöcke inklusive der Überprüfung der Standards gemäß „Qualitätssicherungsbogen EMS (QSB EMS)“. Ein Trainingsblock setzt sich jeweils aus zwei Trainingseinheiten von 90 Minuten zusammen. Für die Fortbildung zum Erhalt der Berechtigung ist anschließend grundsätzlich eine Mindesttrainingszeit von monatlich zwei mal 90 Minuten vorzusehen.

Die Berechtigung zum Führen des EMS/EMS-A ist im Laufe eines Kalenderjahres durch die Erfüllung der Anforderungen gemäß „Qualitätssicherungsbogen EMS/EMS-A“ nachzuweisen. Werden die Anforderungen trotz zeitnaher Trainingswiederholung nicht erfüllt oder wird länger als sechs Monate kein Training absolviert, erlischt die Berechtigung zum Führen des EMS/EMS-A.

4.2.4
Fortbildung für die Technischen Einsatzeinheiten (TEE)

Die spezifische Fortbildung der TEE unterteilt sich in drei Bereiche:

1. Technische Fortbildung

Der Umgang mit den besonderen Führungs- und Einsatzmitteln der TEE erfordert umfangreiches Spezialwissen mit zum Teil besonderen Berechtigungsnachweisen. Die Fortbildungsinhalte und notwendige Qualifikationen ergeben sich aus den Kalenderblättern des Fortbildungsprogramms des LAFP NRW und dem ergänzenden Fortbildungsangebot der Bundespolizei.

2. Teilnahme an Übungen

Die TEE und die Bereitschaftspolizeihundertschaften (BPH) trainieren regelmäßig das Zusammenwirken taktischer und technischer Einsatzkräfte. Die Regelungen insbesondere der PDV 202 und 122 (Einsatz von Wasserwerfern und Wasserarmaturen) sind entsprechend zu berücksichtigen. Gemeinsame Übungen sind unabhängig von der konkreten Anforderung der Kräfte und Führungs- und Einsatzmitteln (FEM) vorab unmittelbar zwischen den beteiligten Einheiten für die Standorte wie folgt abzustimmen:

- PP Bochum für 1. BPH, 2. BPH, 3. BPH, 4. BPH, 17. BPH, 18. BPH, 1. TEE

- PP Wuppertal für 5. BPH, 6. BPH, 7. BPH, 9. BPH,10. BPH, 16. BPH, 2. TEE

- PP Köln für 8. BPH, 11. BPH,  12. BPH, 13. BPH, 14. BPH, 15. BPH, 3. TEE.

3. Einsatzmehrzweckstock (EMS)/Eingriffstechniken NRW/Eingriffstechniken BP

Da die TEE zur taktischen Unterstützung eingesetzt werden können, nehmen diese an der zielgruppenorientierten Fortbildung teil. Die Inhalte der Nummern 4.2.1 bis 4.2.3 finden analog Anwendung. Die Angehörigen der TEE können an der örtlichen Fortbildung der BPH teilnehmen.

4.2.5
Alarmeinheiten NRW

Die Angehörigen der Alarmeinheiten NRW nehmen im Rahmen ihrer originären Dienstverrichtung in den Polizeibehörden an den Fortbildungsmaßnahmen und Sportangeboten teil.

Für die Einführungsfortbildung zum Erwerb der Berechtigung zum Führen des EMS/EMS-A sowie im weiteren für die Fortbildung zum Erhalt der Berechtigung zum Führen des EMS/EMS-A gelten die Regelungen zur Nummer 4.2.3 entsprechend. Die Grundbeschulung und wiederkehrenden Trainings (einschließlich der Leistungsabnahmen) werden grundsätzlich durch die Einsatztrainerinnen/Einsatztrainer BP im BP-Standort durchgeführt, dem die Alarmeinheit zugeordnet ist. Trainings können auch örtlich durch eine Multiplikatorin/einen Multiplikator EMS/EMS-A durchgeführt werden.

Zur Vermittlung und Vertiefung der BP-spezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse nehmen die Angehörigen der Alarmeinheiten an einer Einführungsfortbildung und den regelmäßigen Anpassungsfortbildungen teil, die durch den verantwortlichen BP-Standort durchgeführt werden.

Sofern dies erforderlich ist (zum Beispiel keine zeitnahe Vorverwendung der Beamtinnen/Beamten in der BP), hat eine Einführungsfortbildung von mindestens einer Woche mit dem Beginn der Tätigkeit im Alarmzug zu erfolgen. Unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes, der Ausstattung mit speziellen Führungs- und Einsatzmitteln und der Einsatzanlässe sind mindestens sechs Fortbildungstage im Jahr vorzusehen.

Die Führungskräfte der Alarmzüge nehmen darüber hinaus an zentralen Fortbildungsmaßnahmen für ihre Zielgruppe teil. Der Fortbildungsbedarf wird vom LAFP NRW erhoben und fortgeschrieben.

4.2.6
Vollübungen

In Vollübungen gemäß PDV 230 (Übungen) im Abteilungs-, Hundertschafts- und Zugrahmen sind alle Einheiten der BP und die Alarmeinheiten NRW mindestens einmal jährlich einzubeziehen. Die Zuständigkeiten und Zuordnungen für die Anlage und Durchführung der Vollübungen im Abteilungsrahmen ergeben sich aus Nummer 4.2.4.

4.2.7
Fortbildungsumfang

- BP (ohne Übungen im Abteilungsrahmen): grundsätzlich fünf Tage im Monat

- Alarmeinheiten NRW (ohne Übungen im Abteilungs-/Hundertschaftsrahmen) unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes, der Ausstattung mit speziellen FEM und der Einsatzanlässe: mindestens sechs Tage im Jahr

- Für die TEE kann ein darüber hinausgehender Zeitansatz erforderlich sein

5
Fortbildung für Führungskräfte der BP, der Alarmeinheiten NRW und der TEE

Die spezifische Fortbildung für Führungskräfte wird zentral für folgende Zielgruppen durchgeführt:

- BPH-Führerin/Führer, TEE-Leiterin/Leiter sowie deren Vertretung

- BPH-Zugführerin/Zugführer sowie deren Vertretung

- TEE-Gruppenführerin/Gruppenführer

- BPH-Gruppenführerin/Gruppenführer sowie deren Vertretung

- TEE-Truppführerin/Truppführer

- Alarmzug-Führerin/Führer sowie deren Vertretung

- Alarmzug-Gruppenführerin/Gruppenführer sowie deren Vertretung.

Die Einzelheiten sind dem Fortbildungsprogramm des LAFP NRW zu entnehmen.

6
Organisation/Durchführung und Koordination zentraler und Örtlicher Fortbildungsmaßnahmen

Die zentralen Fortbildungsmaßnahmen für die BP und die Alarmeinheiten NRW werden grundsätzlich vom LAFP NRW geplant und durchgeführt. Soweit externe Fortbildungsmaßnahmen anderen zentralen Fortbildungsträgern (z. B. Bundespolizeiakademie, Werksunterweisungen) zuzuordnen sind, obliegt dem LAFP NRW die entsprechende Koordination und Absprache. Werksunterweisungen im Zusammenhang mit der Beschaffung und Einführung von Bundesgerät sind mit dem LZPD NRW abzustimmen.

Darüber hinaus hat das LAFP NRW folgende Aufgaben:

- Erhebung des Fortbildungsbedarfs unter Beteiligung des LZPD NRW und der KBP mit BP und Alarmeinheiten NRW

- Fortschreibung der Fortbildungskonzeption für die zentrale und örtliche Fortbildung der BP unter Beteiligung des LZPD NRW und der KPB mit BP

- Fortschreibung des Fortbildungsprogramms der Polizei NRW für zentral durchzuführende Fortbildungsveranstaltungen

- Evaluierung von Fortbildungsmaßnahmen unter Einbindung des LZPD NRW und der KPB mit BP

- Beratung und Unterstützung bei den örtlichen Fortbildungsmaßnahmen

- Erarbeitung und Fortschreibung von Fortbildungskonzeptionen auf Grundlage aktueller Erkenntnisse aus regelmäßigen Einsatzbeobachtungen/Hospitationen und Einsatzunterstützungen.

7
Einsatztrainerinnen/Einsatztrainer BP und Multiplikatorinnen/Multiplikatoren

7.1
Einsatztrainerinnen/Einsatztrainer BP

Die Einsatztrainerinnen/Einsatztrainer BP sind Angehörige der BP und übernehmen ihre Aufgaben im Nebenamt. Die zeitliche Verwendungsdauer als Einsatztrainerin/Einsatztrainer BP ist grundsätzlich nicht beschränkt. Die Regelungen von Nummer 1.4.1 des Kopferlasses (RdErl. des Innenministeriums - 41-60.05.01 Erlass BP - vom 16.8.2007 in der jeweils geltenden Fassung) bleiben hiervon unberührt.

Voraussetzungen für eine erstmalige Verwendung als Einsatz-trainerin/Einsatztrainer sind eine

- mindestens zweijährige Diensterfahrung in der BP im gehobenen Dienst (II. Fachprüfung)

- Verpflichtung zu einer Verwendung für mindestens vier Jahre nach der Qualifizierung zur Einsatztrainerin/zum Einsatztrainer BP

- regelmäßige Einbindung in Einsätze der BP (auch bei Schwerpunkteinsätzen).

Die Einsatztrainerinnen/Einsatztrainer BP werden gemeinsam mit den Einsatztrainerinnen/Einsatztrainern der Fortbildungsstellen im Rahmen der Einführungsfortbildung qualifiziert. BP-spezifische Inhalte werden im Rahmen von Anpassungsfortbildungen vermittelt.

Die Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer BP werden analog der Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer der Fortbildungsstellen der KPB zertifiziert. Die Kriterien sind dem Erlass zum Einsatztraining NRW zu entnehmen. Eine Verwendung als Einsatztrainerin/Einsatztrainer in der örtlichen Fortbildung einer Behörde ist nach Ablauf der Mindestverwendungsdauer und einer dreimonatigen Hospitation im Bereich der Zielgruppe Einsatztraining NRW möglich.

Die Führungskräfte wirken offensiv an der Nachwuchsgewinnung geeigneter Einsatztrainerinnen/Einsatztrainer BP mit. Die Behörden stellen eine entsprechende Nachwuchsgewinnung sicher.

7.2
Multiplikatorinnen/Multiplikatoren

Zur Durchführung der Feuerlöschausbildung und der Fortbildung EMS/EMS-A und Eingriffstechniken BP können Multiplikatorinnen/Multiplikatoren, die Angehörige der jeweiligen Einheit sind, zur Unterstützung eingesetzt werden. Die Auswahl der Multiplikatorinnen/Multiplikatoren erfolgt in der jeweiligen Einheit; sie sind für die Tätigkeit hinsichtlich methodischer und pädagogischer Grundlagen zu qualifizieren.

Das LAFP NRW zertifiziert die Multiplikatorinnen/Multiplikatoren im Rahmen zentraler oder örtlicher Überprüfungen.

7.3
Trainerinnen/Trainer für die körperliche Leistungsfähigkeit

Für das Training der körperlichen Leistungsfähigkeit und die Abnahme der entsprechenden Nachweise gemäß Nummer 4.2.2 sind geeignete, qualifizierte Trainerinnen/Trainer einzusetzen, welche der jeweiligen BP-Einheit angehören. Die Führungskräfte der BP sind für die Umsetzung verantwortlich.

8
Controlling

Fortbildungsdaten werden in FISPol NRW erhoben und sind monatlich einzupflegen.

9
Inkrafttreten/Aufhebung eines Erlasses

Dieser Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Den Erlass des Innenministeriums - 45 - 27.28.06 BP - vom 19.6.2009 hebe ich auf.

MBl. NRW. 2012 S. 340.