Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Kopferlass vom 21.6.2007 (n.v.).

 


Historisch: Landesreiterstaffeln der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 17.2.2006 - 41 – 60.03.10 -

 

Historisch:

Landesreiterstaffeln der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 17.2.2006 - 41 – 60.03.10 -

Landesreiterstaffeln der Polizei Nordrhein-Westfalen
RdErl. d. Innenministeriums v. 17.2.2006
- 41 – 60.03.10 -

Zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben unterhält das Land Nordrhein-Westfalen bei den Polizeipräsidien Dortmund und Düsseldorf jeweils eine Landesreiterstaffel.

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Organisation der Landesreiterstaffeln

Die Landesreiterstaffeln werden in den Polizeipräsidien Dortmund und Düsseldorf als Organisationseinheit der Unterabteilung Bereitschaftspolizei / Polizeisonderdienste zugeordnet.

Die Sollstärke jeder Landesreiterstaffel beträgt 25 Beamtinnen/Beamte.

Die Leiterin bzw. der Leiter der Landesreiterstaffel ist unmittelbar dem Unterabteilungsleiter bzw. der Unterabteilungsleiterin BP/PSD unterstellt. Die Polizeireiterinnen bzw. die Polizeireiter unterstehen der jeweiligen Leiterin bzw. dem jeweiligen Leiter der Landesreiterstaffel. Weitere Funktionen oder Untergliederungen (Dienstgruppen) sind nicht einzurichten.

2
Aufgaben der Landesreiterstaffeln

Die Landesreiterstaffeln unterstützen die Kreispolizeibehörden insbesondere

- im Rahmen von Konzeptionen zur Kriminalitäts- oder Verkehrsunfallbekämpfung (Überwachung von Brennpunkten, Verhinderung/Verfolgung von Straftaten, Fahndungsmaßnahmen),

- im Rahmen von Konzeptionen zur Erhöhung gezielter Präsenz (in Angsträumen, an Brennpunkten, in Innenstadtbereichen, in stark frequentierten Freizeitgebieten),

- bei der Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass (insbesondere Versammlungen, Fußballspiele und anderen Sportveranstaltungen) sowie

- bei der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. im Rahmen von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen).

Die Teilnahme an Turnieren und sonstigen Veranstaltungen ohne dienstlichen Bezug ist nicht vorgesehen.

Die Landesreiterstaffeln stehen landesweit für Einsätze auf Anforderung der Kreispolizeibehörden zur Verfügung. Die Landesreiterstaffel beim Polizeipräsidium Düsseldorf wird vorrangig in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln, die Landesreiterstaffel beim Polizeipräsidium Dortmund vorrangig in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster eingesetzt.

3
Einsatzkoordinierung

Die schriftliche Anforderung ist unmittelbar an die Polizeipräsidien Dortmund bzw. Düsseldorf zu richten und soll mindestens folgende Angaben enthalten:

- Einsatzanlass

- Einsatzkonzeption

- ggf. Polizeiführer

- ggf. Stärke der eingesetzten eigenen Kräfte

- Stärke der angeforderten Kräfte

- vorgesehener Auftrag für die Kräfte der Reiterstaffel

- Meldeort und –zeit

- Anzug, Bewaffnung und Ausrüstung

- Hinweise zur voraussichtlichen Einsatzdauer und zur Verpflegung der Einsatzkräfte.

Die Polizeipräsidien Dortmund und Düsseldorf koordinieren die Einsätze. Die zuständigen Aufsichtsbehörden sind zu beteiligen.

In diesem Zusammenhang haben die Polizeipräsidien Dortmund und Düsseldorf insbesondere folgende Aufgaben:

- Unterstellung/Zuweisung von Kräften und FEM der Landesreiterstaffeln auf Anforderung der KPB bzw. auf Weisung des Innenministeriums

- Auswertung und Umsetzung von Nachbereitungsergebnissen von Einsätzen mit Kräften und FEM der Landesreiterstaffeln.

Darüber hinaus erfassen die Polizeipräsidien Dortmund und Düsseldorf in täglich fortzuschreibenden Lagebildern aktuelle und geplante Einsätze sowie voraussichtliche Einsatzanlässe der Landesreiterstaffeln.

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Dienstgestaltung

Die Dienstzeiten der Landesreiterstaffeln orientieren sich an den dienstlichen Erfordernissen.

Polizeireiterinnen bzw. Polizeireiter versehen ihren Dienst grundsätzlich als Einzel- oder Doppelstreife im Dienstanzug. Soweit es aus Gründen der Eigensicherung geboten ist, sind nur Doppelstreifen einzusetzen.

Bei Einsätzen aus besonderem Anlass sollen sie möglichst geschlossen und mit selbständig wahrzunehmendem Auftrag eingesetzt werden.

Zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von Kräften der Landesreiterstaffeln stimmen die Polizeipräsidien Dortmund und Düsseldorf gemeinsam Urlaub und vergleichbare längerfristige Abwesenheitszeiten ab. Die Abwesenheitsquote darf dabei 30 Prozent der Sollstärke nicht überschreiten.

Einsatzschwerpunkte an Wochenenden sind in der Vorplanung zu berücksichtigen. Den einzelnen Beamtinnen und Beamten der Landesreiterstaffeln steht ein wachfreies Wochenende im 4-Wochen-Rhythmus zu. Die Koordination des Dienstbetriebes erfolgt durch die jeweilige Leiterin bzw. den jeweiligen Leiter der Landesreiterstaffel.

Im Übrigen gelten die im Rahmen des Dezentralen Schichtdienstmanagements für die Polizei festgelegten Grundsätze sowie die PDV 350 NW.

Ein Funktionsbesetzungsplan ist nicht zu führen. Die Verbindlichkeit der Dienstplanung tritt einheitlich donnerstags um 15.00 Uhr für die Folgewoche ein.

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Polizeireiterinnen/Polizeireiter

Von den Polizeireiterinnen bzw. Polizeireitern wird ein hohes Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen im Umgang mit den Pferden verlangt. Ein Einsatz in den Landesreiterstaffeln setzt eine mindestens 5-jährige Verwendung im Wachdienst oder in der Bereitschaftspolizei und gute reiterliche Vorkenntnisse voraus.

Als Leiterin oder Leiter der Landesreiterstaffeln sind Polizeivollzugsbeamtinnen bzw. Polizeivollzugsbeamte des gehobenen Dienstes einzusetzen, die neben der reiterlichen Eignung über die notwendige Einsatz- und Führungserfahrung verfügen.

Die zu besetzenden Stellen werden landesweit auf der Grundlage mit dem Innenministerium abgestimmter Anforderungsprofile durch die jeweilige Behörde ausgeschrieben. Das Auswahlverfahren und die Besetzung der Stellen führt die jeweilige Behörde in eigener Zuständigkeit durch.

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Pferde

In jeder Landesreiterstaffel sind 20 Pferde vorzuhalten. Dienstpferde dürfen nur von geeigneten Polizeireiterinnen bzw. Polizeireitern eingesetzt werden.

Die Beschaffung der Pferde erfolgt im Rahmen eines Leasingverfahrens auf der Grundlage eines festgelegten Anforderungsprofils durch die Zentralen Polizeitechnischen Dienste NRW.

Die Auswahl der Pferde wird von einer Auswahlkommission getroffen. Der Kommission gehören an

- die Leiterinnen/Leiter der Landesreiterstaffeln
- ein Tierarzt
- ein Vertreter der ZPD NRW sowie
- ggf. weitere Mitglieder, die über besondere pferdespezifische Kenntnisse verfügen.

7
Liegenschaften

Die Unterbringung der Landesreiterstaffeln erfolgt in angemieteten Liegenschaften.

Das Raumprogramm für Landesreiterstaffeln ist zu beachten.

8
Fortbildung

Die Fortbildung der Polizeireiterinnen bzw. Polizeireiter und der Pferde sowie die regelmäßig wiederkehrende Überprüfung ihrer Einsatzfähigkeit finden grundsätzlich in den beiden Standortbehörden auf der Grundlage erarbeiteter Lehrpläne statt. Zur Gewährleistung der reiterlichen Weiterbildung können auch Lehrgangsangebote der Landesreit- und -fahrschulen für eine Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Anspruch genommen werden.

Das Institut für Aus- und Fortbildung der Polizei Nordrhein-Westfalen unterstützt in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden die Behörden bei der Fortschreibung der Lehrpläne sowie bei der Erstellung von Standards für die Überprüfung der reiterlichen Fähigkeiten.

Die Polizeireiterinnen und Polizeireiter nehmen am Einsatztraining 24 teil.

9
Tierärztliche Betreuung, Hufbeschlag, Pferdepflege, Fütterung, Stalldienst

Tierärztliche Betreuung, Hufbeschlag, Pferdepflege, Fütterung und Stalldienst erfolgen durch Dritte.

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Fahrzeuge, sonstige Führungs- und Einsatzmittel

Die Erstausstattung mit Fahrzeugen (Zugfahrzeug und Anhänger) und der erforderlichen technischen Ausstattung erfolgt im vereinbarten Umfang durch das Innenministerium. Die Unterhaltung obliegt den Polizeipräsidien Dortmund und Düsseldorf. Erforderliche Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen erfolgen jeweils im Rahmen eines Landesprojektes.

Die Funktionsausstattung der Reiterinnen/Reiter sowie Sättel, Zaumzeug etc. werden dezentral durch die Polizeipräsidien Dortmund und Düsseldorf beschafft.

MBl. NRW. 2006 S. 186