Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Aufgaben der Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen für Planung/Koordination, System- und Benutzerservice für die Informationsund Kommunikationstechnik (luK-Technik) sowie Einsatzunterstützung durch luK-Technik RdErl. d. Innenministeriums v. 14.4.1993 -IV D4-1820/8400¹)

 

Historisch:

Aufgaben der Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen für Planung/Koordination, System- und Benutzerservice für die Informationsund Kommunikationstechnik (luK-Technik) sowie Einsatzunterstützung durch luK-Technik RdErl. d. Innenministeriums v. 14.4.1993 -IV D4-1820/8400¹)

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216. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 15. 7.1993 = MB1. NW. Nr. 44 einschl.)


Aufgaben der Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen für Planung/Koordination, System- und Benutzerservice für die Informationsund Kommunikationstechnik (luK-Technik) sowie Einsatzunterstützung durch luK-Technik

RdErl. d. Innenministeriums v. 14.4.1993 -IV D4-1820/8400¹)

Inhalt: l Grundsätze

1.1 Allgemeines

1.2 Organisation

1.3 Personal

1.4 Wartung

1.5 Regierungspräsidenten

1.6 Direktion der Bereitschaftspolizei 2 IuK-Planung/-Koordination

2.1 Lokale IuK-Planung/-Koordination

2.2 Zentrale IuK-Planung/-Koordination

3 luK-Systemservice

3.1 Lokaler luK-Systemservice

32 Zusatzaufgaben des luK-Systemservice bei bestimmten Kreispolizeibehörden (regionaler luK-Systemser-vice)

3.3 Zentraler luK-Systemservice

4 luK-Benutzerservice

4.1 Lokaler luK-Benutzerservice

42 Anwenderberater

4.3 Zusatzaufgaben des luK-Benutzerservice bei bestimmten Kreispolizeibehörden (regionaler luK-Be-nutzerservice) '

4.4 Zentraler luK-Benutzerservice 5 luK-Einsatzunterstützung

5.1 Lokale luK-Einsatzunterstützung

52 Zentrale luK-Einsatzunterstützung 6 Verordnung über Arbeitsstätten

l Grundsätze

1.1 Allgemeines'

1.11 Die Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen stellen durch personelle und organisatorische Maßnahmen den zweckorientierten Einsatz und die Wartung (Instandhaltung und Instandsetzung) der luK-Technik sowie den Betrieb der luK-Verfahren und eine den Erfordernissen entsprechende Einweisung der Anwender sicher.

1.12 Die Organisationseinheit „luK-Angelegenheiten" der Kreispolizeibehörden, der Polizeieinrichtungen und der übrigen Polizeibehörden unterstützen sich gegenseitig.

12 Organisation

121 Die Organisationseinheiten „luK-Angelegenheiten" des Dezernates VL 3 (Führungs- und Einsatzmittel) ist in den Kreispolizeibehörden für alle luK-Angele-genheiten zuständig und umfaßt grundsätzlich folgende Aufgabenbereiche:

- IuK-Planung/-Koordination,

- luK-Systemservice,

- luK-Benutzerservice,

- luK-Einsatzunterstützung.

Diese Aufgabenbereiche können, abhängig von dem Ausstattungsumfang im Zuständigkeitsbereich, zusammengefaßt werden. Sie werden in den folgenden Nummern 2 bis 5 beschrieben.

122 Soweit der Ausstattungsgrad einer Kreispolizeibehörde die Einrichtung der Aufgabenbereiche luK-Planung/-Koordination, luK-Systemservice oder luK-Benutzerservice nicht rechtfertigt, können diese Aufgaben vorübergehend oder auf Dauer mit Zustimmung des zuständigen Regierungspräsidenten für mehrere Kreispolizeibehörden-bei einer Kreispolizei^ behörde zusammengefaßt oder mit Zustimmung des Innenministeriums von einer Polizeieinrichtung wahrgenommen werden.

1.23 Die Höhere Landespolizeischule (HLPS), die Landes-kriminalschule (LKS), die Direktion der Bereitschaftspolizei (BPD) mit den Bereitschaftspolizeiabteilungen (BPA) und das Landeskriminalamt (LKA) organisieren die Organisationseinheit „luK-Angele-genheiten" entsprechend. Im Einvernehmen mit dem zuständigen Regierungspräsidenten können die Aufgaben des luK-System- und -Benutzerservice auf diejenige Kreispolizeibehörde übertragen werden, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich eine der vorgenannten Polizeieinrichtungen liegt

1.24 Der Fernmeldebetrieb (PDV 810) ist innerhalb des lokalen luK-Benutzerservice (vgl. Nr. 4.1) zu organisieren.

1.3 Personal

Zusätzliche Planstellen und Stellen für die unter .Nummer 12 genannten Aufgabenbereiche können bis auf weiteres nicht zugewiesen werden. Die Aufgaben können deshalb zunächst nur mit dem derzeit verfügbaren Personal durchgeführt werden.

1.31 Die personelle Stärke des lokalen luK-Systemservice und luK-Benutzerservice ist abhängig von dem in seinem Zuständigkeitsbereich gegebenen Ausstattungsumfang. Dabei ist für den lokalen luK-System-service (mit Ausnahme des luK-Wartungsdienstes und der luK-Werkstatt) und für den lokalen luK-Be-nutzerservice (mit Ausnahme der luK-Betriebsdien-ste) im Rahmen der bereitgestellten Planstellen und Stellen jeweils ein Schlüssel von l Bediensteter je 80 Arbeitsplatzausstattungen anzustreben.

1.32 Die personelle Stärke der Organisationseinheiten „luK-Wartüngsdienst" und „luK-Werkstatt" des lokalen luK-Systemservice sowie „luK-Betriebsdienst" des lokalen luK-Benutzerservice bemißt sich nach den mit gesonderten Erlassen bestimmten Richtwerten.-

1.33 Regierungspräsidenten, LKA und Polizeieinrichtungen haben die Personal- und Stellensituation der Organisationseinheiten „luK-Angelegenheiten" ihres Zuständigkeitsbereichs jährlich zu überprüfen und berichten dem Innenministerium über Stellenmehrbedarf bzw. Stellenüberhang jeweils bis zum 1.10. jeden Jahres. Zum Freiwerden von Planstellen in den Teilaufgaben „luK-Wartungsdienst" und „luK-Werkstatt" des luK-Systemservice ist dem Innenministerium besonders zu berichten; sie werden - sofern haushaltsmäßig verfügbar - durch Angestelltenstellen ersetzt.

1.34 Bei der Auswahl der Mitarbeiter des Sachgebiets luK-Angelegenheiten ist vorrangig auf vertiefte Kenntnisse in der jeweils zu betreuenden luK-Tech-nik zu achten.

1.35 Die Bediensteten des lokalen luK-System- und -Benutzerservice sind grundsätzlich für die in den Nummern 3.1 und 3.2 bzw. 4.1 und 4.3 genannten Aufgaben einzusetzen.

1.4 Wartung

1.41 Die Wartung der luK-Technik übernehmen je nach Schwierigkeitsgrad der auszuführenden Arbeiten und dem damit verbundenen Aufwand an Meß- und Prüfeinrichtungen aufgabenbezogen entweder die luK-Wartungsdienste oder die luK-Werkstätten (vgl. Nr. 3), soweit nicht Dritte beauftragt werden.

') MB1. NW. 1993 S. 868.

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1.42 Die Wartung von luK-Technik ist in eigener Zuständigkeit nur durchzuführen, soweit entweder die Aufgabe zugewiesen wurde oder eine Eigenwartung die gegenüber der Fremdwartung nachweisbar kostengünstigere Lösung darstellt.

1.43 Im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel sind Rundfunk-, Fernseh-, Video-, Phonogeräte, DV-Anla-gen und -gerate und Funktelefone, soweit dies zweckmäßig und wirtschaftlich ist, in leistungsfähigen Fachwerkstätten bzw. beim Hersteller auf Grundlage entsprechender Verträge instandsetzen zu lassen. Im Einzelfall können Aufträge zur Instandsetzung von luK-Technik, für die keine vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten bestehen, vergeben werden, wenn dies zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft zwingend erforderlich ist und eigene Möglichkeiten nicht mehr ausreichen. Wartungsverträge bedürfen der vorherigen Zustimmung des Innenministeriums.

Haben die Lieferfirmen oder Hersteller Wartungsarbeiten im Rahmen der Garantie zu erbringen, sind nur die betroffenen Firmen mit der Wartung zu beauftragen. Alle Garantieleistungen sind voll in Anspruch zu nehmen.

1.44 Die Ausstattung mit Meß- und Prüfmitteln richtet sich nach der Art der durchzuführenden Arbeiten und den zu betreuenden Anlagen und Geräten. Die luK-Werkstätten und die luK-Wartungsdienste werden mit den Meß- und Prüfmitteln ausgestattet, die zur wirtschaftlichen Arbeitsweise erforderlich sind. Darüber hinaus erhalten sie die Werkzeuge und Er-I satzteile für diejenigen Wartungsarbeiten, die sie zur Reduzierung des Fremdwartungsanteils in eigener Zuständigkeit durchführen.

Die Zentralen Polizeitechnischen Dienste (ZPD) stimmen den Bedarf an Meß- und Prüfmitteln mit den Regierungspräsidenten, dem LKA und der BPD ab und legen mir die Anforderungen grundsätzlich mit den Haushaltsanmeldungen vor. Nicht mehr erforderliche landeseigene Ausstattung ist an die ZPD zurückzugeben.

1.45 Bei der ZPD ist eine Tausch- und Reparaturreserve für zentral zu beschaffende luK-Technik anzulegen. Das Soll dieser Reserve legt das Innenministerium auf Vorschlag der ZPD fest. Bei den luK-Werkstätten und luK-Wartungsdiensten sind ebenfalls Tauschund Reparaturreserven mit dem Ziel anzulegen, eine möglichst hohe Verfügbarkeit der luK-Technik sicherzustellen. Die Sollausstattung dieser Reserven legen die Regierungspräsidenten und die BPD für ihren Bereich fest. Für das LKA und die übrigen Polizeieinrichtungen bestimmt das Innenministerium die Sollausstattung.

1.5 Regierungspräsidenten

1.51 Die Regierungspräsidenten haben die Aufgabe, einerseits den sachgerechten Einsatz der durch das Innenministerium zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sowie Stellen und Planstellen zu gewährleisten und andererseits die Bereitstellung von luK-Technik in den nachgeordneten KPB mit dem Ziel einer Steigerung der Effektivität polizeilicher Aufgabenerfüllung zu planen. Dabei sind die technischen und organisatorischen Vorgaben des Innenministeriums zu beachten.

1.52 Die vielfältigen Aufgaben des lokalen luK-System-service und des lokalen luK-Benutzerservice erfordern teilweise umfangreiche Aus- und Fortbildungs-. maßnahmen. Diese wiederum sind nur gerechtfertigt, wenn das Erlernte durch ständiges Anwenden erhalten bleibt. Daher bestimmen die Regierungspräsidenten die Kreispolizeibehörden, die nach Nummern 3.2 und 4.3 behördenübergreifend Aufgaben auch für andere Polizeibehörden wahrzunehmen haben.

1.53 Die Regierungspräsidenten legen den Zuständigkeitsbereich des lokalen luK-Systemservice fest. Die Einsatzleitstellen, Verkehrsüberwachüngsbereit-schaften und Polizeihubschrauberstaffeln der Regierungspräsidenten werden von dem jeweils durch den Regierungspräsidenten bestimmten lokalen luK-Sy-

stemservice betreut. Die Betreuung für Dienststellen des Präsidenten der Wasserschutzpolizei NRW bestimmt der Regierungspräsident Düsseldorf ggf. im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidenten, in dessen Bezirk die Dienststelle liegt.

1.54 Die Regierungspräsidenten beteiligen die Polizei-Bezirkspersonalräte und die Bezirksschwerbehindertenvertretungen der Polizei bei Maßnahmen nach Nummern 1.51,1.52 und 1.53.

1.6 Direktion der Bereitschaftspolizei

Der BPD obliegen gegenüber den BPA die gleichen Aufgaben, die den Regierungspräsidenten in Nummer 1.5 zugewiesen werden. Die Nummer 1.54 gilt entsprechend.

2 IuK-Planung/-Koordination

2.1 Lokale IuK-Planung/-Koordination

Den Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen obliegen für ihren Zuständigkeitsbereich insbesondere

- Planung, Entwicklung, Pflege und Dokumentation örtlicher luK-Verfahren (s. a. Nr. 4 des RdErl. vom 17. 2. 1993) unter Berücksichtigung des luK-Tech-nik-Rahmenkonzepts und der Hinweise der ZPD für die Produktsicherung,

- Beiträge zur Fortschreibung des luK-Technik-Rahmenkonzeptes

- Installationsplanung, soweit nicht die ZPD zuständig oder Firmen damit beauftragt sind,

- Mitwirken bei der Planung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, '- Erstellung von Dateibeschreibungen,

- Beschaffung der luK-Technik, soweit nicht zentrar le Beschaffung vorgesehen ist,

- Funktionsprüfung und Abnahme örtlicher luK-Verfahren, soweit nicht zentrale Funktionsprüfung und Abnahme vorgesehen sind.

2.2 Zentrale IuK-Planung/-Koordiation

Die zentrale IuK-Planung/-Koordination ist Angelegenheit der ZPD. Hierzu obliegen den ZPD insbesondere folgende Aufgaben:

- Beratung des IM bei konzeptionellen Planungen,

- Entwurf eines luK-Technik-Rahmenkonz'epts,

- Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung von polizeilichen und allgemeinen luK-Tech-nik-Standards,

- luK-Technikauswahl unter Berücksichtigung des luK-Technik- Rahmenkonzepts,

- Beobachten des Marktes hinsichtlich der Eignung neuer Produkte für den Einsatz bei der Polizei,

- Beschaffung von luK-Technik, soweit keine örtliche Beschaffung erfolgen soll,

- Abschluß von Rahmenverträgen,

- Planung, Entwicklung, Inbetriebnahme und Dokumentation verbundrelevanter luK-Vorhaben in meinem Auftrag (s.a. Nr. 3.3 des RdErl. v. 17. 2. 1993),

- Planung und Betrieb der zentralen Komponenten sowie Entwicklung der dafür erforderlichen Software,

- Planung und Einbringung der mit Baumaßnahmen zusammenhängenden luK-Technik,

- Planung der für die Inbetriebnahme der luK-Tech-nik erforderlichen bauseits zu erbringenden Leistungen,

- Mitwirken bei der Planung zentraler Aus- und Fortbildungsmaßnahmen,

- Entwickeln und Fortschreiben eines luK-Technik-Sicherheitskonzepts,

- Entwerfen vorsorglicher Regelungen für Störfälle und Katastrophen,

- Erarbeiten von Regeln für die Produkt- und Qualitätssicherung,

- Erstellen von Dokumentationsrichtlinien für die örtlichen luK-Verfahren,

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Vorgaben für die ergonomische Gestaltung der Ar-beitsplätze,

Übergreifende Koordination des Einsatzes der luK-Technik,

Funktionsprüfung und Abnahme zentraler luK-Verfahren, soweit dies nicht durch KPBn oder Poli- • zeieinrichtungen erfolgt,

Entwicklung, Erprobung und Vorgabe von Instand-haltungs-, Instandsetzung-, Einbau- und Umrüst-,anweisungen für polizeiliche luK-Sondertechnik und sonstige verbundrelevante luK-Technik, Untersuchen und Auswerten der eletromagneti-schen Verträglichkeit von oder in Verbindung mit polizeilicher luK-Technik,

sonstige Aufgaben nach Weisung des Innenministeriums.

3 luK-Systemservice

3.1 Lokaler luK-Systemservice

3.11 Aufgaben

Den Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen obliegen für ihren Zuständigkeitsbereich insbesondere folgende-Aufgaben:

Systemtechnik:

- Technische Vorbereitung der Installation, der Inbetriebnahme, des Einsatzes und der Pflege von luK-Technik, soweit hierfür nicht vertragliche Vereinbarungen mit Dritten bestehen oder andere Regelungen getroffen wurden,

- Systemtechnische Vorgaben für die Vergabe von System-, Programm- und Dateizugriffsberechtigungen,

- Datenbankadministration,

- Regelungen für die System- und Datensicherung,

- Bereitstellen von luK-Technik,

- Veränderungen der Hardware-Konfigurationen,

Wartung:

- Wartung von luK-Technik ihres Betreuungsbereichs, soweit nicht die Zuständigkeit einer luK-Werkstatt, der ZPD oder Dritter gegeben ist,

- Sicherstellung der Ersatzteilversorgung,

- Herstellen, Ändern und Aufheben von Telekommunikationsanschlüssen und -Verbindungen,

- Installations- und Schaltarbeiten in den luK-In-house-Netzen,

Verwaltung:

- Verwalten der im Zuständigkeitsbereich eingesetzten luK-Technik,

- Bestandsübersichten (Konfigurationsskizzen; System-, Kommunikations-, Standard- und Anwendersoftware) der im Zuständigkeitsbereich eingesetzten luK-Technik,

- Mitwirken bei der Genehmigung und Abnahme der Überfall- und Einbruchmeldeanlagen.

3.2 Zusatzaufgaben des luK-Systemservice bei bestimmten Kreispolizeibehörden (regionaler luK-System-service)

Die folgenden Aufgaben des lokalen luK-Systemser-vice können bestimmten Kreispolizeibehörden zugewiesen werden (vgl. Nr. 1.52)

- Unterstützen der Dienststellen des lokalen luK-Systemservice anderer Kreispolizeibehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich bei der Fehleranalyse und -behebung,

- Installation der System-, Kommunikations-, Standard-,und Anwendungssoftware (Erstinstallation und Versionswechsel) vorbereiten und durchführen,

- Analysieren und Beheben von Softwareproblemen,

- Optimieren des Systemverhaltens,

- Netzmanagement im jeweiligen Zuständigkeitsbereich, soweit nicht die Zuständigkeit der ZPD gegeben ist,

- Weiterentwickeln der Netze im Zuständigkeitsbereich, soweit nicht die Zuständigkeit der ZPD gegeben ist,

- Abwickeln von Funktionsprüfungen,

- luK-Werkstatt.

Diese Zusatzaufgaben werden als Dienstleistung auch für andere, von den Regierungspräsidenten zu bestimmende Polizeibehörden (vgl. Nr. 1.52) erbracht. luK-Werkstätten können bei Polizeibehörden und

-einrichtungen eingerichtet werden, wenn der erforderliche Aufwand an Meß- und Prüfeinrichtungen oder die Ersatzteilbevorratung dies aus wirtschaftlichen Erwägungen gebieten. Die Genehmigung zur Einrichtung neuer luK-Werkstätten behält sich das Innenministerium vor. Die bei den Polizeipräsidenten

- Bielefeld,

- Dortmund,

- Düsseldorf,

- Duisburg,

- Köln und

- Münster

eingerichteten luK-Werkstätten warten alle Anlagen und Geräte ihres Betreuungsbereichs, soweit dies nicht den luK-Wartungsdiensten, den ZPD öder Dritten zugewiesen ist. Die luK-Werkstatt bei der BPA II ist ausschließlich zuständig für die Bereiche Funk und Datenverarbeitung. Die luK-Werkstätten übernehmen für ihren Zuständigkeitsbereich auch die Wartung.

3.3 Zentraler luK-Systemservice

Die ZPD haben im Rahmen des zentralen luK-Sy-stemservice als Dienstleistung für die Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen insbesondere folgende Aufgaben:

- Unterstützen des lokalen und regionalen luK-Sy-stemservice,

- Wahrnehmung der Aufgaben des regionalen IuK-Systemservice gegenüber dem Landeskriminalamt,

- Erstellen von Unterlagen für den lokalen luK-Sy-stemservice,

- Erstellen von Vorgaben für lokale Datensicherungsmaßnahmen,

- Betrieb der zentralen Komponenten der verbundrelevanten luK-Verfahren,

- Unterhalten einer ständig besetzten Störstelle,

- Unterstützen des lokalen luK-Systemservice bei, der Fehle'rbehebung, soweit dies nicht durch eine Dienststelle des regionalen luK-Systemservice möglich ist,

- Prüfen der Verträglichkeit neuer Komponenten (Hardware, System- und Anwendungssoftware, Netzkomponenten),

- Netzwerkmanagement für Weitverkehrsnetze,

- Analysieren der Schwachstellen beim luK-Tech-nik-Einsatz,

- Warten zentral zu betreuender luK-Technik, soweit nicht Dritte damit beauftragt wurden; dazu gehören:

- Bildübertragungseinrichtungen,

- Fernschreibschlüsselgeräte,

- Fernschreibvermittlungs- .und Übertragungssysteme,

- luK-Sondertechnik,

- Baugruppen von stationären Sendern, Empfängern und Überleiteinrichtungen,

- Sprachverschleierungsgeräte,

- Informationsgeber und -auswerter von Funkmeldesystemen,

- hochwertige Tonaufzeichnungsgeräte,

- hochwertige Hochfrequenz- bzw. Niederfrequenz-Übertragungseinrichtungen,

- hochwertige Meß- und Prüfgeräte, soweit nicht fester Bestandteil von Anlagen oder Geräten,

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- Fernschreibfunknetz,

- alle verbundrelevanten luK-Verfahren,

- eigene Kommunikationseinrichtungen,

- Fernschreibsondernetz,

- luK-Technik von Sonderfahrzeugen, soweit nicht im Einzelfall anderes bestimmt wird.

4 luK-Benutzerservice

Den Anwendern der luK-Technik stehen örtliche Anwenderberater (vgl. Nr. 42) für alle sich aus einer Anwendung ergebenden Fragen zur Seite. Die örtlichen Anwenderberater werden durch den lokalen luK-Benutzerservice unterstützt. Dieser wiederum wird sowohl durch den regionalen luK-Benutzerservice (vgl. Nr. 4.3) als auch durch die ZPD unterstützt.

4.1 Lokaler luK-Benutzerservice

Der lokale luK-Benutzerservice hält das Wissen zu der örtlich installierten luK-Technik und den eingerichteten luK-Verfahren vor, das zur selbständigen Abwicklung des Routinebetriebs erforderlich ist

Der lokale luK-Benutzerservice hat insbesondere folgende Aufgaben:

- Organisatorische Vorbereitung des Einsatzes der luK-Technik,

- Unterstützung und Beratung der Anwender/Ari-wenderberater in allen Fragen der Nutzung der bereitgestellten luK-Technik,

- Einführung örtlicher luK-Verfahren,

- Benutzerzulassungen gemäß systemtechnischer Vorgabe des zuständigen luK-Systemservice, z.B. Beschreibung von Benutzergruppen, Aufnehmen, Ändern und Löschen von Benutzerkennungen,

- Beschulung der Anwenderberäter und Einweisung der Anwender,

- Erstellen/Fortschreiben von Bedienhandbüchern örtlicher luK-Verfahren,

- Entgegennahme, Beschreibung, Bewertung und Weiterleitung von Anwenderforderungen,

-- Entgegennahme, Beschreibung, Bewertung und Weiterleitung von Fehler- und Störungsmeldungen an das zuständige Aufgabengebiet sowie ggf. Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zur Störungsbeseitigung oder -umgehung,

- Koordination von Betriebsmaßnahmen,

- Lokale luK-Betriebsdienste.

42 Anwenderberater

Die Anwenderberater haben insbesondere folgende Aufgaben:

- Unterstützung der Anwender bei der Nutzung der luK-Verfahren,

- Datensicherung nach Vorgabe des zuständigen luK-Systemservice,

- Entgegennahme und Beschreibung von Fehlerund Störungsmeldungen sowie Weiterleitung an den lokalen luK-Benutzerservice,

- Weiterleiten anwenderseitiger Forderungen an den lokalen luK-Benutzerservice..

Diese Aufgaben erfüllen die Anwenderberater neben ihren originären Dienstgeschäften bei entsprechender Entlastung im Hauptamt Die örtliche Anwenderberatung ist während der gesamten Dienstzeit sicherzustellen.

Die Anzahl der Anwenderberater bemißt sich nach dem Ausstattungsumfäng, der Praxisreife der luK-Verfahren und dem Einarbeitungsstand der Anwender. Sie wird von den Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt Die Aufgaben der Anwenderberater begründen keine zusätzlichen Personalforderungen.

Die Einweisung der Anwenderberater erfolgt bei den KPB, dem LKA, der HLPS, der LKS, der BPD und den BPA jeweils durch die Organisationseinheit „luK-Angelegenheiten" und bei den Regierungspräsidenten durch eine von ihnen zu bestimmende Polizeibehörde.

4.3 Zusatzaufgaben des luK-Benutzerservice bei bestimmten Kreispolizeibehörden (regionaler luK-Be-nutzerservice)

Dem lokalen luK-Benutzerservice in bestimmten Kreispolizeibehörden können zusätzlich folgende Aufgaben übertragen werden:

- Einführen von und Beratung bei Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherung sowie der Einhaltung der sicherheitstechnischen und ergonomischen Regeln,

- Mitwirken bei der Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für Anwendersoftware in verbundrelevanten Verfahren zur-Weiterleitung an die ZPD,

- Aufgaben des lokalen luK-Benutzerservice (vgl. Nr. 4.1).

Diese Zusatzaufgaben werden als Dienstleistung auch für andere, von den Regierungspräsidenten zu bestimmende Polizeibehörden (vgl. Nr. 1.52) erbracht

4.4 Zentraler luK-Benutzerservice

Der zentrale luK-Benutzerservice bei den ZPD koordiniert den Betriebsablauf der verbundrelevanten luK-Verfahren. Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

- Unterstützen des lokalen und regionalen luK-Be-nutzerservice in allen Fragen, die nicht vor Ort in eigener Zuständigkeit geregelt werden können-,

- Einführen und Betreuung.verbundrelevanter luK-Verfahren, soweit dies nicht Dritten ganz oder teilweise übertragen wurde,

- Entgegennahme, Beschreibung, Bewertung und ggf. Weiterleitung von Anwenderforderungen, Fehler- und Störungsmeldungen,

- Koordinierung der Maßnahmen zur Fehler-/Stö-rungsbeseitigung/-umgehung,

- Optimierung verbundrelevanter luK-Verfahren,

- Mitwirken bei "der Qualifizierung der Fachlehrer der HLPS, LKS und BPD im Bereich der luK-Technik, soweit dies nicht durch Dritte geschieht,

- Erstellen/Fortschreiben von Bedienhandbüchern für verbundrelevante luK-Verfahren unter Mitwirkung der Schulungsträger,

- Vorgaben für lokale Datenschutzmaßnahmen,

- Koordination des Betriebsablaufs der verbundrelevanten Verfahren der luK-Technik (Landesbe-triebsle'itung).

5 luK-Einsatzunterstützung

Die komplexe Vielfalt der verfügbaren bzw. im Einsatzfall zusätzlich nutzbaren luK-Technik erfordert eine Beratung und Unterstützung auf allen Ebenen. Dabei wird zwischen lokaler und zentraler luK-Ein-satzunterstützung unterschieden.

5.1 Lokale luK-Einsatzunterstützung

Dem Aufgabenbereich obliegen die Aufgaben des „Fernmeldesachbearbeiters" nach den PDV 100 bzw: PDV 800. Dazu gehören insbesondere:

- Lageorientierte Beratung von Polizeiführern sowie Führungsstäben über alle luK-technischen Möglichkeiten und über die Nutzung der luK-Technik, soweit nicht die zentrale luK-Einsatzunterstützung zuständig ist,

- Durchführen des Fernmeldeeinsatzes in enger Zusammenarbeit mit dem Polizeiführer,

- Einsatz von technischen und betrieblichen Maßnahmen gegen unbefugte Kenntnisnahme polizeilicher Informationen und zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit,

- Erstellen eines Kommunikationsplans unter Einbeziehung der örtlichen und überörtlichen Kommunikationssysteme.

5.2 Zentrale luK-Einsatzunterstützung

Die zentrale luK-Einsatzunterstützung wird von den ZPD wahrgenommen. Sie haben in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Aufgaben:

- Lageorientierte Beratung der Polizeibehörden über Möglichkeiten und Grenzen sowie Nutzung von

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14. 4. 93 (3) / 243. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 15. 1. 1999 = MBl. NRW. Nr. 1/99 einschl.)

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luK-Verfahren zur Lösung taktischer Problemstellungen im Einsatzfall,

- Beschaffen, Bereitstellen und Einsatz . spezieller luK-Verfahren und polizeilicher luK-Sondertech-nik im Einsatzfall sowie die dazu erforderliche Einweisung und Schulung,

- Funküberwachung,

- Einweisung von zusätzlichen Mitarbeitern im Einsatzfall,

- Entwicklung, Bereitstellen und Beschaffen operativer luK-Technik, soweit sie nicht den Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen als Regelausstattung zur Verfügung gestellt, ist

Die Aufgaben des LKA zur luK-Einsatzunterstüt-zung auf den Gebieten der strafprozessualen Fernmeldeüberwachung und der Computerkriminalität bleiben unberührt

Verordnung über Arbeitsstätten

Bei Planung, Einrichtung und Betrieb von luK-Werk-stätten und luK-Wartungsdiensten ist die Verordnung über Arbeitsstätten vom 20. März 1975 (BGB1.1 S. 729) entsprechend anzuwenden.

') MBl. NW. 1993 S. 882, geändert durch RdErl. v. 16. 9.1998 (MBl. NRW. 1998 S. 1139).