Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 10.7.2009 (MBl. NRW. 2009 S. 402).

 


Historisch: Polizeiliche Verkehrssicherheitsberatung -Standards zur Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung- RdErl. d. Innenministeriums vom 13.12.2001 – 41.3 – 6230

 

Historisch:

Polizeiliche Verkehrssicherheitsberatung -Standards zur Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung- RdErl. d. Innenministeriums vom 13.12.2001 – 41.3 – 6230

Polizeiliche Verkehrssicherheitsberatung
-Standards zur Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung-

RdErl. d. Innenministeriums vom 13.12.2001 –
41.3 – 6230

1.
Die polizeiliche Verkehrssicherheitsberatung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsunfallverhütung. Es ist notwendig, die Qualität der polizeilichen Verkehrssicherheitsberatung zu sichern und ihre Wirksamkeit weiterhin zu fördern.

2.
Die langjährige Auswertung der Verkehrsunfälle zeigt, dass bestimmte Altersgruppen auf Grund spezifischer Risiken landesweit einer erhöhten Verkehrsunfallgefahr unterliegen. Diesen Zielgruppen besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer, die bei der Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung vorrangig zu berücksichtigen sind, müssen landesweit in Inhalt und Umfang möglichst einheitlich mindestens die gleichen Grundinformationen vermittelt werden.

Gemeinsam mit dem Polizeifortbildungsinstitut Neuss und den Bezirksregierungen wurden daher zielgruppenbezogen inhaltliche und zeitliche Standards für die künftige Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung der Verkehrssicherheitsberaterinnen/-berater erarbeitet (Anlage 1).

Für die Vermittlung der Standardthemen sind - ausgehend von einer durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung der Verkehrssicherheitsberaterinnen/-berater von 1.540 Stunden - wöchentlich durchschnittlich ca. 15 Beratungseinheiten à 45 Minuten je Verkehrssicherheitsberaterin/-berater vorgesehen.

Die im Rahmen der Standards zu leistenden Beratungseinheiten und ein gleicher Anteil für administrative Aufwendungen (z.B. An-/Abfahrt, Vor-/Nachbereitung) machen ca. 58 % der Gesamtarbeitszeit der Verkehrssicherheitsberaterinnen/-berater (Stellensockel der BKV 2000) aus.

Die verbleibenden Zeitkontingente sind bedarfsorientiert für behördeneigene Themen und/oder zur Intensivierung der Standardthemen zu nutzen. Hierbei sind durchschnittlich weitere ca. 10 Beratungseinheiten wöchentlich zu veranschlagen.

3.
Nach den Bezugserlassen wirken Beamtinnen und Beamte des Bezirksdienstes bei der Verkehrssicherheitsberatung mit. Dies gilt vorrangig für Themen und Maßnahmen mit besonderem örtlichen Bezug und für praktische Übungen im Verkehrsraum. Hinsichtlich der Mitwirkung des Bezirksdienstes bei der Verkehrssicherheitsberatung für bestimmte Zielgruppen wurden ebenfalls Standards erarbeitet (Anlage 2).

Die durch die Bezirksbeamtinnen/-beamten wahrzunehmenden Aufgaben (Beratungseinheiten und administrative Aufwendungen) machen - ausgehend von einer durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung von 1.540 Stunden - ca. 9 % ihrer Gesamtarbeitszeit (Stellensockel der BKV 2000) aus.

4.
Die Bezirksregierungen werden gebeten, mir bis zum 15.12.2003 einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

MBl. NRW. 2002 S. 390, geändert durch RdErl. v. 29.7.2002 (MBl. NRW. 2002 S. 970).


Anlagen: