Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


(KOPFERLASS) Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, dieses vertreten durch das Polizeipräsidium, dieses wiederum vertreten durch die Polizeidirektion Sankt Augustin und dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Innenministerium zum gegenseitigen Kostenverzicht beim Einsatz anlässlich des Verdachts auf Vorliegen sprengstoffverdächtiger Gegenstände

 

(KOPFERLASS) Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, dieses vertreten durch das Polizeipräsidium, dieses wiederum vertreten durch die Polizeidirektion Sankt Augustin und dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Innenministerium zum gegenseitigen Kostenverzicht beim Einsatz anlässlich des Verdachts auf Vorliegen sprengstoffverdächtiger Gegenstände

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(KOPFERLASS)
Vereinbarung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
dieses vertreten durch das Polizeipräsidium, dieses wiederum vertreten durch die Polizeidirektion Sankt Augustin und dem Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch das Innenministerium
zum gegenseitigen Kostenverzicht beim Einsatz
anlässlich des Verdachts auf Vorliegen sprengstoffverdächtiger Gegenstände


RdErl. d. Innenministeriums – - 41.2 60.04.08/60.03.08 -VS-NfD
v. 14.1.2009