Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Grundlagen staatsanwaltschaftlicher und polizeilicher Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls

 

Grundlagen staatsanwaltschaftlicher und polizeilicher Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls

Grundlagen staatsanwaltschaftlicher
und polizeilicher Zusammenarbeit bei
der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls

Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums des Innern
und des Ministeriums der Justiz


Vom 11. September 2017

1
Vorbemerkungen

Die nachhaltige repressive und präventive Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls ist eine wichtige sicherheitspolitische Aufgabe. Ziel ist es, durch eine wirksame gemeinsame Strategie von Justiz und Polizei die Sicherheitslage weiter zu verbessern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.

Im Interesse der vertrauensvollen und effektiven Zusammenarbeit von Justiz und Polizei sind bei der Verfolgung von Wohnungseinbruchdiebstählen insbesondere die folgenden Grundsätze zu beachten:

2
Organisation und Ermittlungsführung

2.1
Für die Staatsanwaltschaft bestimmt die Behördenleitung Sonderdezernentinnen oder Sonderdezernenten zur Bearbeitung von Verfahren wegen Wohnungseinbruchkriminalität, mindestens aber eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner für die Polizei.

2.2
Alle Kreispolizeibehörden organisieren die Bearbeitung von Wohnungseinbrüchen grundsätzlich in einem behördenzentralen Fachkommissariat und richten personen- oder anlassbezogen spezielle Ermittlungskommissionen ein.

2.3
Im Interesse einer zügigen und wirksamen Strafverfolgung sind Tatserien des Wohnungseinbruchdiebstahls unter Beachtung der Nummern 25 und 26 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren vom 1. Januar 1977 (BAnz 2007, 7950) als Sammelverfahren zu führen.

2.4
Kreispolizeibehörden mit einer Zuständigkeit gemäß § 2 der Verordnung über die Bestimmung von Polizeipräsidien zu Kriminalhauptstellen vom 26. August 2013 (GV. NRW. S. 502) richten Auswerte- und Analysestellen für Allgemeinkriminalität ein, führen strategisch und operativ ausgerichtete Auswertungen durch und stellen der Staatsanwaltschaft wesentliche Ergebnisse zur Verfügung.

2.5
Verfahrensbezogene und grundsätzliche Angelegenheiten werden in gemeinsamen Dienstbesprechungen von Staatsanwaltschaft und Polizei erörtert.

3
Fortbildung

Die Fortbildungsträger von Justiz und Polizei priorisieren Inhalte der repressiven und präventiven Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls im Rahmen der Fortbildung. Gemeinsam von Justiz und Polizei ausgerichtete Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen unterstützen den themenbezogenen Erfahrungsaustausch.

MBl. NRW. 2017 S. 868.