Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Bekanntmachung vom 31.08.2017 (MBl. NRW. S. 830).

 


Historisch: Veröffentlichung von Satzung und Satzungsänderungen des Versorgungswerkes der Psychotherapeutenkammer im Land Nordrhein-Westfalen Bek. d. Finanzministeriums - Vers 35-00-1U 26 III B 4 v. 6.11.2012

 

Historisch:

Veröffentlichung von Satzung und Satzungsänderungen des Versorgungswerkes der Psychotherapeutenkammer im Land Nordrhein-Westfalen Bek. d. Finanzministeriums - Vers 35-00-1U 26 III B 4 v. 6.11.2012

Veröffentlichung von Satzung und Satzungsänderungen des Versorgungswerkes der
Psychotherapeutenkammer im Land Nordrhein-Westfalen

Bek. d. Finanzministeriums - Vers 35-00-1U 26 III B 4
v. 6.11.2012

Im Benehmen mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter habe ich dem Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Nordrhein­ Westfalen gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 des Landesversicherungsaufsichtsgesetzes genehmigt, Satzung und Satzungsänderungen mit meinem Genehmigungsvermerk oder sonstige nach der Satzung vorgesehene Bekanntmachungen und Veröffentlichungen durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Versorgungswerkes und, soweit es für erforderlich gehalten wird, durch einfaches Schreiben an alle Mitglieder und/ oder im Psychotherapeutenjournal bekannt zu machen. Die Regelung ist bis zum 31.12.2017 befristet.

MBl. NRW. 2012 S.  704.