Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe für die Durchführung der Aufstiegsfortbildung zur Kieferorthopädieassistentin / zum Kieferorthopädieassistenten

 

Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe für die Durchführung der Aufstiegsfortbildung zur Kieferorthopädieassistentin / zum Kieferorthopädieassistenten

Gebührenordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe für die
Durchführung der Aufstiegsfortbildung zur Kieferorthopädieassistentin /
zum Kieferorthopädieassistenten

Vom 24. Mai 2019

Inhalt

§ 1 Teilnehmergebühr / Fälligkeit / Ratenzahlungen

§ 2 Rücktritt von der Aufstiegsfortbildung

§ 3 Prüfungsgebühren

§ 4 Geschlechtsspezifische Bezeichnung

§ 5 Inkrafttreten

Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung vom 24. Mai 2019 aufgrund des § 23 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. April 2016 (GV. NRW. S. 230), in Verbindung mit den §§ 54, 56 und § 79 Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Art. 14 Pflegeberufereformgesetz v. 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) die folgende Gebührenordnung für die Durchführung der Aufstiegsfortbildung zur Kieferorthopädie-assistentin oder zum Kieferorthopädieassistenten beschlossen:

§ 1
Teilnehmergebühr / Fälligkeit / Ratenzahlung

(1) Die Gebühr für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung beträgt 2.500  € je Teilnehmer/in.

(2) Die Fälligkeit der Gebühr ergibt sich aus der Rechnung, welche zu Beginn des Kurses übermittelt wird. Im Regelfall sind dies 10 Tage nach Erhalt.

(3) Die Teilnehmergebühr gem. Abs. 1 kann auch in 2 Raten von je 1.250  € beglichen werden. Die Fälligkeit der Raten ergibt sich aus den Rechnungen, welche zu Beginn und zum Ende des Kurses übermittelt werden. Im Regelfall sind dies 10 Tage nach Erhalt.

§ 2
Rücktritt von der Aufstiegsfortbildung

Nur im Falle des Rücktritts vor Beginn der Aufstiegsfortbildung erfolgt eine Erstattung der Teilnehmergebühr gem. § 1 abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 200 €.

§ 3
Prüfungsgebühren

(1) Die Prüfungsgebühr für die Teilnahme an der Abschlussprüfung bestehend aus drei schriftlichen Modulprüfungen einschließlich der Praktischen Prüfung in Verbindung mit einem Fachgespräch, beträgt 275 € je Prüfungsteilnehmer/in.

(2) Die Gebühr wird fällig mit der Anmeldung zur Teilnahme an der ersten schriftlichen Prüfung.

(3) Für Prüfungsteilnehmer/innen, die sich einer Wiederholungsprüfung in den schriftlichen Prüfungsbereichen und/oder der Praktischen Prüfung in Verbindung mit dem Fachgespräch unterziehen müssen, beträgt die Gebühr für die entsprechende Wiederholungsprüfung jeweils 50 €.

§ 4
Geschlechtsspezifische Bezeichnung

Alle personenbezogenen Begriffe dieser Gebührenordnung gelten im amtlichen Sprachgebrauch gleichermaßen für die weibliche und männliche Form.

§ 5
Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung für die Durchführung der Aufstiegsfortbildung zur Kieferorthopädieassistentin oder zum Kieferorthopädieassistenten tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Ausgefertigt:

Münster, den 18.11.2019

Dr. Klaus  B a r t l i n g
Präsident der Zahnärztekammer
Westfalen-Lippe

Genehmigt:
Düsseldorf, den 9. November 2020

Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Az.: V A 1 – G.0107
Im Auftrag

Dr.  S t o l l m a n n

Ausgefertigt zum Zwecke der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen

Münster, den 4. Dezember 2020

Jost  R i e c k e s m a n n
Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

MBl. NRW. 2020 S. 846.