Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Im Rahmen der Erlassbereinigung 2003 nicht in die SMBl.NRW. übernommen.

 


Historisch: Anerkennung der Stadt Bünde als Erholungsort mit Kurmittelgebiet Erl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 1. 6. 1979 - V B l - 0531.42 ¹)

 

Historisch:

Anerkennung der Stadt Bünde als Erholungsort mit Kurmittelgebiet Erl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 1. 6. 1979 - V B l - 0531.42 ¹)

139. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 9. 1980 = MBl. NW. Nr. 86 einschl.) 1. 6. 79 (1)

21281


Anerkennung der Stadt Bünde als Erholungsort mit Kurmittelgebiet

Erl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 1. 6. 1979 - V B l - 0531.42 ¹)

• Aufgrund der §§ l und 10 der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Gemeindeteilen als Er^o-lungsort (EVO) vom 30. März 1976 (GV. NW. S. 130/SGV. NW. 21281) habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Stadt Bünde für den Stadtteil Randringhausen die Artbezeichnung Erholungsort mit Kurmittelgebiet verliehen, die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt sowie Auflagen erteilt.

Anlagen Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Erho-l und 2 lungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteile dieses Erlasses.

') MBl. NW. 1980 S. 1262.


Anlagen: