Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Im Rahmen der Erlassbereinigung 2003 nicht in die SMBl.NRW. übernommen.

 


Historisch: Neufestsetzung des Kurgebietes der Stadt Bad Driburg RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 16. 7. 1998 IB 6-0531.05¹) .

 

Historisch:

Neufestsetzung des Kurgebietes der Stadt Bad Driburg RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 16. 7. 1998 IB 6-0531.05¹) .

243. Ergänzung - SMBl. NEW. - (Stand 15. 1. 1999 = MBl. NEW. Nr. 1/99 einschl.) 16. 7. 98 (1)


Neufestsetzung des Kurgebietes  der Stadt Bad Driburg 

RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 16. 7. 1998 IB 6-0531.05¹) .

Die Anerkennung der Stadt Bad Driburg als staatlich anerkanntes Heilbad (Erlaß d. Ministers für Arbeit, Gesundheit, und Soziales v. 17. 9.1985 - MBl. NW. S. 1603) wird aufgrund § 16 Abs. l S. l des Kurortegesetzes vom 8. Januar 1975 (GV. NW. S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 1998 (GV. NW. S. 206/SGV. NW. 21281) hinsichtlich des bisher anerkannten Kurgebietes in der Weise geändert, daß die Kurgebietsgrenzen neu festgesetzt werden.

Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Kurgebietes - sind Bestandteil dieses Erlasses.

Die so festgelegten Begrenzungen sind verbindlich.

Unmittelbare Empfehlungen bzw. Auflagen sind mit der jetzt erfolgten Neufestsetzung der Kurgebietsgrenzen nicht verbunden; zukünftige Auflagen und Empfehlungen bleiben jedoch vorbehalten.

') MBl. NRW. 1998 S. 1328.


Anlagen: