Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Im Rahmen der Erlassbereinigung 2003 nicht in die SMBl.NRW. übernommen.

 


Historisch: Anerkennung des Stadtteils Germete der Stadt Warburg als Luftkurort RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v.26.3.1985-VA3-0531.45. ¹)

 

Historisch:

Anerkennung des Stadtteils Germete der Stadt Warburg als Luftkurort RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v.26.3.1985-VA3-0531.45. ¹)

171.Ergänzung-SMBl. NW.- (Stand 1.2.1986 = MB1. NW. Nr. 9 einschl.)

26. 3. 85 (1)

21281


Anerkennung

des Stadtteils Germete der Stadt Warburg als Luftkurort

RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v.26.3.1985-VA3-0531.45. ¹)

Aufgrund des § l Abs. l und des § 4 Abs. 5 des Kurortegesetzes (KOG) vom 8. Januar 1975 (GV. NW. S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 1984 (GV. NW. S. 370) -SGV. NW. 21281 - habe ich unter Anerkennung als Luftkurort der Stadt Warburg für den Stadtteil Germete die Artbezeichnung Luftkurort verliehen und die Kurgebietsgrenzen festgesetzt. Die Verleihung erfolgte unter einer Bedingung und ist mit drei Auflagen verbunden.

Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Kurge- Anlagen bietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Kurge- lund2 bietes - sind Bestandteile dieses Erlasses.

') MBLNW. 1985 S. 1580.


Anlagen: