Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Im Rahmen der Erlassbereinigung 2003 nicht in die SMBl.NRW. übernommen.

 


Historisch: Anerkennung der Stadt Emmerich als Erholungsort Erl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 18.9. 1979 - V B l - 0532.12¹)

 

Historisch:

Anerkennung der Stadt Emmerich als Erholungsort Erl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 18.9. 1979 - V B l - 0532.12¹)

139. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 9. 1980 = MBl. NW. Nr. 86 einschl.)

18.9.79(1)

21281

Anlagen l und 2


Anerkennung der Stadt Emmerich als Erholungsort

Erl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 18.9. 1979 - V B l - 0532.12¹)

Aufgrund des § l der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Gemeindeteilen als Erholungsort (EVO) vom 30. März 1976 (GV. NW. S. 130/SGV. NW. 21281) habe ich unter Anerkennung als Erholungsort der Stadt Emmerich für den Stadtteil Köchelten die Artbezeichnung Erholungsort verliehen, die Erholungsgebietsgrenzen festgesetzt und Auflagen erteilt.

Die Anlagen l und 2 - textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebietes - sind Bestandteile dieses Erlasses.

') MBl. NW. 1980 S. 1284.


Anlagen: