Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Im Rahmen der Erlassbereinigung nicht in die SMBl.NRW. übernommen.

 


Historisch: Anerkennung als Erholungsort für die Ortsteile Simonskall und Teilbereiche des Ortsteiles Vossenack  der Gemeinde Hürtgenwald, Kreis Düren Vfg. d. Bezirksregierung Köln vom 21.3.2002- 24.1.5

 

Historisch:

Anerkennung als Erholungsort für die Ortsteile Simonskall und Teilbereiche des Ortsteiles Vossenack  der Gemeinde Hürtgenwald, Kreis Düren Vfg. d. Bezirksregierung Köln vom 21.3.2002- 24.1.5

Anerkennung als Erholungsort
für die Ortsteile Simonskall und Teilbereiche des Ortsteiles Vossenack
 der Gemeinde Hürtgenwald, Kreis Düren
Vfg. d. Bezirksregierung Köln vom 21.3.2002- 24.1.5

Nach § 1 der Verordnung über die Anerkennung von Gemeinden oder Teilen von Gemeinden als Erholungsort (Erholungsorteverordnung – EVO) vom 29.9.1983 (GV. NRW. S. 428/SGV. NRW. 21281) habe ich der Gemeinde Hürtgenwald für den Ortsteil Simonskall und Teilbereiche des Ortsteiles Vossenack die Artbezeichnung

Erholungsort

verliehen und die Grenzen des Erholungsgebietes festgesetzt.

Die Anlagen 1 und 2 – textliche Darstellung der Grenzen des Erholungsgebietes und zeichnerische Darstellung (die zeichnerische Darstellung ist nur in der gedruckten Fassung des MBl. einsehbar) - sind Bestandteile dieser Verfügung.

Anlage 1

Textliche Darstellung der Grenzen des Erholungsgebietes

Das Erholungsgebiet umfasst den Ortsteil Simonskall sowie einen Teilbereich des Ortsteils Vossenack. Die genaue Abgrenzung stellt sich wie folgt dar:

Zu der Straße „Germeter“ (B 399) südöstlich im Abstand von 40 m parallel verlaufend bis zur „Paul-Heinemann-Straße“. Die „Paul-Heinemann-Straße“ abwärts verlaufend bis in Höhe des Hauses Nr. 30. Von dort über den Wirtschaftsweg bis zur Freizeitanlage Bossel­bach auf die „Pfarrer-Dickmann-Straße“. Dem Verlauf der „Pfarrer-Dickmann-Straße“ bis zur Ortsmitte von Vossenack folgend, dem „Baptist-Palm-Platz“,, und von hier aus weiter in Richtung „Im Unterdorf“ über die „Schmidter Straße“ zur „Panoramastraße“ (L 218) folgend bis an die Kall im Kalltal. Von diesem Punkt an der Kall der Gemeinde­grenze in westlicher Richtung folgend,an der „Mestrenger Mühle“ vorbei bis südlich an Simonskall entlang (Richtung Buhlert der Gemarkung Schmidt). Die Grenze verläuft hier wie die Gemeindegrenze und trifft im Bereich des Parkplatzes Kallbrück auf die L 160. Von hier aus gesehenverläuft sie in nordöstlicher Richtung auf der L 160 in Richtung Raffelsbrand bis zur Kreuzung mit der B 399. Auf der B 399 in Richtung Vossenack bis zu dem Punkt parallel zu der Straße „Germeter“ führend.

MBl. NRW. 2002 S. 815