Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl.v.16.11.2002 - MBl.NRW. S. 1227.

 


Historisch: Verhaltungsvorschrift über die Dienstgradabzeichen der Feuerwehren RdErL d Innenministers v. 22.2.1983-VB4-4.421-1¹)

 

Historisch:

Verhaltungsvorschrift über die Dienstgradabzeichen der Feuerwehren RdErL d Innenministers v. 22.2.1983-VB4-4.421-1¹)

22.2.83(1)

227. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 8. 1995 = MBl. NW. Nr. 61 einschl.)

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Verhaltungsvorschrift über die Dienstgradabzeichen der Feuerwehren

RdErL d Innenministers v. 22.2.1983-VB4-4.421-1¹)

Auf Grund des § 38 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notstanden - FSHG - vom 25. Februar 1975 (GV. NW. S. 182), geändert durch Gesetz vom 18. September 1879 (GV. NW. & 552). - SGV. NW. 213 - ergeht folgende Verwaltungsvorschrift:

l Der Träger des Feuerschutzes stellt den Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren die für den Dienst erforderliche Dienstkleidung und die persönliche Ausrüstung. Die Dienstgradabzeichen sind an der Dienstkleidung zu

2 Es ist gestattet, daß die Angehörigen von Werkfeuerwehren die Dienstkleidung der öffentlichen Feuerwehren tragen, wenn an der Dienstkleidung ein Ärmelabzeichen mit der Aufschrift .Werkfeuerwehr" getragen wird.

Angehörige von Betriebsfeuerwehren können ebenfalls die Dienstkleidung und ein Armelabzeichen mit der Aufschrift JBetriebsfeuerwehr" tragen.

Ab Mfltntnuhiyir^n darf «<•« für die öffentlichen Feuerwehren mit Ausnahme der Bundeskokorde getra-• gen werden.

ilieflt die Gemeinde als Träger des Feuerschutzes,

die Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren ein mit dem Wappen der Gemeinde erhal-

tan, so ist folgende Unischrift vorzusehen:

FEUERWEHR oder BERUFS-FEUERWEHR

oder FREIWILLIGE FEUERWEHR

und den Namen der Gemeinde..

Kreisbrandmeister und stellvertretende Kreisbrandmeister erhalten ein Armelabzeichen mit dem Wappen des Kreises und der Umschrift

FREIWILLIGE FEUERWEHR und der Kreisbezeichnung.

unH stellvertretende Bezirksbrandmeister erhalten ein Armelabzeichen mit dem Landeswappen und der Umschrift

FREIWILLIGE FEUERWEHR und. der Bezeichnung des Regierungsbezirks.

Läßt der Kreis für das Personal der Leitstelle für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst das Tragen von Ärmelabzeichen zu, so ist dazu das Wappen des Kreises mit der Umschrift

Die Gemeinde als Träger des Feuerschutzes entscheidet, ob die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr die nachstehenden Funktionsabzeichen tragen sollen:

1. ABC-Dienst - Bildzeichen Nr. 1396 nach DIN 80800 (siehe auch DIN 14034 Teil 1. Ausgabe Juni 1979, Abschnitt 2, lfd. Nr. 4)

2. Fernmeldedienst - Blitr

3. Maschinist — T^nVrorf

4. Rettungsdienst - Äskulapstab

5. Musiker - Lyra

6. Technischer Fachberater Feuerwehr -Dreieck mit Umschrift „Technischer Fachberater Feuerwehr"

7. Feuerwehrarzt -

Dreieck mit Äskulapstab und Aufschrift „Arzt"

8. Jugendfeuerwehrwart, Kreis-Jugendfeuerwehrwart, Landes-Jugendfeuerwehrwart =» Emblem der Deutschen Jugendfeuerwehr

Außerdem

mit

an der 0),

Stabführer von Musik- und

Dienstmütze eine rotsilbergedrillte

zweifach, verstellbar, Kreis- "n*^

silberfarbene Kordel (8mm 0), zweifach verstellbar,

tragen.

Der Sprecher der den Berufsfeuerwehren angeglieder-

ten Freiwilligen Feuerwehr kann als Funktionsabzei-

chen einen Armeistreifen mit der Aufschrift „Sprecher

der Freiwilligen Feuerwehr" tragen.

Die Funktionsabzeichen werden am rechten Unterarm des Dienstrocks und des Dienstmantels getragen.

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und dem Namen des Kreises zu verwenden.

') MBL NW. 1983 S. 363, geändert durch RdErl. v. 13. 8.1986 (MBL NW. 1986 S. 1288), 22. 3.1988 (MBL NW. 1988 S. 434), 8.11.1989 (MBI. NW. 1989 S. 1616), 1.7. 1994 (MBL NW. 1994 S. 847 ber. S. 1270).


Anlagen: