Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Unterstützung von Organisationen mit verfassungswidriger Tätigkeit RdErl. d. Innenministers v. 5. 9. 1950 — l — 1934 _ 1596/50

 

Historisch:

Unterstützung von Organisationen mit verfassungswidriger Tätigkeit RdErl. d. Innenministers v. 5. 9. 1950 — l — 1934 _ 1596/50

75. Ergänzung — SMB1. NW. — (Stand 15. 7. 1970) / 5 9 50 (1)

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Unterstützung von Organisationen mit verfassungswidriger Tätigkeit

RdErl. d. Innenministers v. 5. 9. 1950 — l — 1934 _ 1596/50

Es häufen sich die Fälle, in denen die Tätigkeit gewisser Organisationen sich zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entwickelt. Diese Organisationen benutzen ihre auf allgemeine, wissenschaftliche oder kulturelle Aufgaben gerichteten Ziele oder Satzungen als Deckmantel für Bestrebungen, die auf eine Zerstörung der durch die Verfassung gewährleisteten demokratischen Grundordnung gerichtet sind.

Behörden, die diese Organisationen unterstützen, insbesondere durch Zurverfügungstellung von Räumen oder finanzielle Zuwendungen, fördern in den Augen der Öffentlichkeit die Zersetzung des demokratischen Staatswesens.

Zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird daher für alle Landesbehörden angeordnet, daß derartigen Organisationen unter keinen Umständen behördeneigene Räume zur Verfügung gestellt werden dürfen oder Unterstützung sonstiger Art, insbesondere durch finanzielle Zuwendungen, gewährt werden darf.

Alle Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Organisationen werden ersucht, im gleichen Sinne zu verfahren.