Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Schulfähigkeitsprofil als Brücke zwischen Kindergarten und Grundschule RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 4.6.2003 – 511-1.01.05 – 41448

 

Schulfähigkeitsprofil als Brücke zwischen Kindergarten und Grundschule RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 4.6.2003 – 511-1.01.05 – 41448

Schulfähigkeitsprofil als Brücke zwischen
Kindergarten und Grundschule
RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 4.6.2003 – 511-1.01.05 – 41448

Eltern und Kindergärten brauchen eine klare Orientierung, worauf die Arbeit in der Grundschule aufbaut. Diese Orientierung soll sowohl durch ein Schulfähigkeitsprofil als auch durch eine Bildungsvereinbarung des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder als der Obersten Landesjugendbehörde mit den Trägerverbänden über die Grundsätze der Bildungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen gegeben werden.

Ziel des Schulfähigkeitsprofils und der Bildungsvereinbarung ist es, zu einer besseren Verzahnung der elementaren und der schulischen Bildung und Erziehung beizutragen, neue Impulse zu geben und jedes Kind im Kindergarten und in der Grundschule seinen Möglichkeiten entsprechend zu fördern.

Das Schulfähigkeitsprofil stellt aus Sicht der schulischen Anforderungen in systematischer Form jene Kompetenzbereiche zusammen, die als grundlegende Voraussetzung für erfolgreiches Lernen gelten und dient damit als Förderorientierung in den Kindertageseinrichtungen und in der Schuleingangsphase. Dabei greift es das auf, was in vielen Kindergärten und Grundschulen bereits gute Praxis ist.

In Verbindung mit dem Rahmenkonzept "Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule" (BASS 12-21 Nr.5) soll das Schulfähigkeitsprofil erstmals im Rahmen des Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2004/2005 den pädagogischen Fachkräften in den Kindergärten und den Lehrkräften der Grundschulen eine Orientierung für Gespräche mit den Erziehungsberechtigten geben.

Das Schulfähigkeitsprofil hat empfehlenden Charakter. Es geht allen Grundschulen und den Kindergärten in Nordrhein-Westfalen in Form einer Handreichung zu.
Ebenso wird das Schulfähigkeitsprofil allen Sonderschulen des Primarbereichs zur Verfügung gestellt. Es ist Aufgabe der jeweils zuständigen Schulaufsicht, die Einsatzmöglichkeiten des Schulfähigkeitsprofils unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen in den Sonderschulen des Primarbereichs mit den Schulen zu beraten.

MBl. NRW. 2003 S. 682.