Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch SatzÄnd. v. 22.1.2007 (MBl. NRW. 2007 S.130).

 


Historisch: Diplomierungssatzung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein- Westfalen für den Modellstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre Bek. d. Innenministeriums v. 28.5.1996 - II B 4-6.75.80-7/96

 

Historisch:

Diplomierungssatzung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein- Westfalen für den Modellstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre Bek. d. Innenministeriums v. 28.5.1996 - II B 4-6.75.80-7/96

Diplomierungssatzung
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
Nordrhein- Westfalen für den Modellstudiengang
Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
Bek. d. Innenministeriums v. 28.5.1996 -
II B 4-6.75.80-7/96


§ 1

Aufgrund der Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst im Lande Nordrhein- Westfalen im Modellstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, welche die Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen bestanden haben, verleiht die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen den akademischen Grad

„Diplom- Verwaltungsbetriebswirtin (FH)"/
„Diplom- Verwaltungsbetriebswirt (FH)"

§2

(1) Die Urkunde über die Diplomierung wird unter dem Datum des Zeugnisses über die Laufbahnprüfung ausgefertigt und von der Leiterin oder dem Leiter der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein- Westfalen unterzeichnet. Sie wird mit dem Siegel der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen versehen.
(2) Die Urkunde wird nach dem als Anlage beigefügten Muster ausgefertigt.

§3

Diese Diplomierungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft1).

MBl. NRW. 1996 S. 990

1) MBl. NRW. ausgegeben am 3. Juli 1996.


Anlagen: