Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 15.9.2023
Diplomierungssatzung der Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen Bek. d. Finanzministeriums v. 16.11.1990 -P1111-5-II A 4
Diplomierungssatzung der Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen Bek. d. Finanzministeriums v. 16.11.1990 -P1111-5-II A 4
Diplomierungssatzung
der Fachhochschule für Finanzen
Nordrhein-Westfalen
Bek. d. Finanzministeriums v. 16.11.1990 -P1111-5-II A 4
Sie wird hiermit bekannt gegeben.
„Diplom-Finanzwirt Fachhochschule" Frauen erhalten den
Diplomgrad in weiblicher Form.
Die Urkunde über die Diplomierung wird unter dem Datum des Zeugnisses über die
Laufbahnprüfung ausgefertigt und vom Leiter der Fachhochschule für Finanzen
unterzeichnet. Sie wird mit dem Siegel der Fachhochschule versehen.
2.
Die Urkunde wird nach dem als Anlage beigefügten Anlage Muster
ausgefertigt.
§ 3
MBl. NRW. 1990 S. 1731.
Anlagen: