Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Genehmigung der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Zentrales Münsterland, auf dem Gebiet der Gemeinde Ascheberg (Schachtanlage Radbod 6) Bek. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 23.6.1986 -VI B 2.60.87 ¹)

 

Historisch:

Genehmigung der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Zentrales Münsterland, auf dem Gebiet der Gemeinde Ascheberg (Schachtanlage Radbod 6) Bek. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 23.6.1986 -VI B 2.60.87 ¹)

23. 6. 86 (1)

236. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 4. 1997 - MB1. NW. Nr. 20 einschl.)


Genehmigung

der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für

den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt

Zentrales Münsterland, auf dem Gebiet der

Gemeinde Ascheberg (Schachtanlage Radbod 6)

Bek. d. Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 23.6.1986 -VI B 2.60.87 ¹)

Der Bezirksplanungsrat beim Regierungspräsidenten Münster hat in seiner Sitzung am 12. 5. 1986 die Aufstellung der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Zentrales Münsterland, auf dem Gebiet der Gemeinde Ascheberg (Schachtanlage Radbod 6) beschlossen.

Diese Änderung des Gebietsentwicklungsplanes habe ich mit Erlaß vom 19. Juni 1986 gemäß § 16 Abs. l des Landesplanungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 1979 (GV. NW. S. 878/SGV. NW. 230) im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Lan-desministern genehmigt. Gemäß .§ 16 Abs. 3 des Landes-. Planungsgesetzes werden die im Gebietsentwicklungsplan enthaltenen Darstellungen mit der Bekanntmachung der Genehmigung Ziele der Raumordnung und Landesplanung.

Die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Zentrales Münsterland, wird beim Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (Landesplanungsbehörde) in Düsseldorf, beim Regierungspräsidenten Münster (Bezirkspla-nungsbehörde), beim Oberkreisdirektor des Kreises Coes-feld und beim Gemeindedirektor der Gemeinde Ascheberg zur Einsicht für jedermann niedergelegt

Gemäß § 17 Landesplanungsgesetz weise ich auf folgendes hin: Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Landesplanungsgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften bei der Erarbeitung und Aufstellung der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung beim Regierungspräsidenten Münster (Bezirksplanungsbehörde) geltend gemacht worden ist Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung des Gebietsentwicklungsplanes oder deren Bekanntmachung verletzt worden sind.

') MBl. NW. 1986 S. 976. ') MBl. NW. 1986 S. 1172.