Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Genehmigung der Braunkohlenplane Zukunft-West, Inden, Räumlicher Teilabschnitt I, Frechen, Fortuna-Garsdorf und Frünmersdorf sowie der Änderung von Teilplanen im Bereich dieser Braunkohlenplane Bek. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung v. 4. 6. 1985-II A3-92.30¹)

 

Historisch:

Genehmigung der Braunkohlenplane Zukunft-West, Inden, Räumlicher Teilabschnitt I, Frechen, Fortuna-Garsdorf und Frünmersdorf sowie der Änderung von Teilplanen im Bereich dieser Braunkohlenplane Bek. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung v. 4. 6. 1985-II A3-92.30¹)

243. Ergänzung-SMBl. NRW.- (Stand 15. 1. 1999 = MBl. NRW. Nr. 1/99 einschl.) 4.6.85(1)


Genehmigung der Braunkohlenplane Zukunft-West, Inden,

Räumlicher Teilabschnitt I, Frechen,

Fortuna-Garsdorf und Frünmersdorf sowie der

Änderung von Teilplanen im Bereich dieser

Braunkohlenplane

Bek. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung v. 4. 6. 1985-II A3-92.30¹)

Der Braunkohlenausschuß als Sonderausschuß des Be-zirksplanungsrates Köki hat in seinen Sitzungen am 24. Juni 1083 und 23. September 1983 folgende Braunkohlenpläne bzw. Änderungen von Teilplänen beschlossen:

- Braunkohlenplan Zukunft-West,

- Änderung der Teilpläne l/l samt 2. Änderung, 1/3 und 1/2 im Bereich des Braunkohlenplanes Zukunft-West,

- Braunkohlenplan Inden, Räumlicher Teilabschnitt I, .

- Änderung der Teilpläne 11/1 samt 2. Änderung, 11/2 und 11/3 im Bereich des Braunkohlenplanes Inden, Räumlicher Teilabschnitt I,

- Braunkohlenplan Frechen,

- Änderung der Teilpläne 6/2 und 673 samt 1. und 2. Änderung im Bereich des Braunkohlenplanes Frechen,

- Braunkohlenplan Fortuna-Garsdorf,

- Änderung der Teilpläne 3/1 samt 1. und 2. Änderung, 2/1,4/2 und 3/2 im Bereich des Braunkohlenplanes Fortuna-Garsdorf,

- Braunkohlenplan Frimmersdorf und

- Änderung der Teilpläne „Hochhalde Vollrath samt 1. Änderung'', 3/1, 2/1, 2/2 und 2/3 im Bereich des Braun-• ' kohlenplanes Frimmersdorf.

Die Braunkohlenpläne sowie die Änderung der Teilpläne habe ich mit Erlaß vom 19. September 1984 gem. § 24 Abs. 4 i. V. m. § 31 des Landesplanungsgesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 28. November 1979 (GV. NW. S. 878/ SGV. NW. 230) im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministern genehmigt Gem. § 16 Abs. 3 i. V. m. § 31 des Landesplanungsgesetzes werden die in den Braunkohlenplänen sowie in den Änderungen der Teilpläne enthaltenen Darstellungen mit der Bekanntmachung der Genehmigung Ziele der Raumordnung und Landesplanung.

Die Braunkohlenpläne Zukunft-West, Inden, Räumlicher Teilabschnitt I, Frechen, Fortuna-Garsdorf und Frimmersdorf sowie die Änderung von Teilplänen im Bereich dieser Braunkohlenpläne werden beim Minister für Landes- und Stadtentwicklung (Landesplanungsbehörde) in Düsseldorf, beim Regierungspräsidenten Köln (Be-zirksplanungsbehörde) sowie bei den Kreisen und Ge-

1 . . meinden, auf deren Bereich sich die Planungen erstrek-

ken, zur Einsicht für jedermann niedergelegt

Gem. § 17 i. V. m. § 31 des Landesplanungsgesetzes weise ich auf folgendes hin: . • .

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Landesplanungsgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften bei der Erarbeitung und Aufstellung der Braunkohlenpläne bzw. der Änderung der Teilpläne ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres nach, dieser Bekanntmachung beim Regierungspräsidenten Köln (Bezirksplanungsbehörde) geltend gemacht worden ist Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung der Braunkohlenpläne bzw. der Änderung der Teilpläne oder deren Bekanntmachung verletzt worden sind.

') MBl. NW. 1985 S. 970.