Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Genehmigung des Gebietsentwicklungsplanes Westmünsterland Bek. d. Ministerpräsidenten v. 12.3.1980 -H B2-60.192 ¹)

 

Historisch:

Genehmigung des Gebietsentwicklungsplanes Westmünsterland Bek. d. Ministerpräsidenten v. 12.3.1980 -H B2-60.192 ¹)

12. 3. 80 (1) 243. Ergänzung - SMBl. NRW. - (Stand 15. 1. 1999 = MBl. NRW. Nr. 1/99 einschl.)


 Genehmigung

 des Gebietsentwicklungsplanes Westmünsterland

Bek. d. Ministerpräsidenten v. 12.3.1980 -H B2-60.192 ¹)

Der Bezirksplanungsrat beim Regierungspräsidenten Münster hat in seiner Sitzung am 7. Mai 1979 die Aufstellung des Gebietsentwicklungsplanes, Teilabschnitt Westmünsterland beschlossen.

Den Gebietsentwicklungsplan habe ich mit Erlaß'vom 7. Dezember 1979 gemäß § 15a Abs. l des Landesplanungsgesetzes i. d. F. d. Bekanntmachung vom 3. Juni 1975 (GV. NW. S. 450), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 1979 (GV. NW. S. 730) im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministern genehmigt.

Gemäß § 16 "Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes i. d. F. d. Bekanntmachung vom 28. November 1979 (GV. NW. S. 878/SGV. NW. 230) werden die im Gebietsentwicklungsplan enthaltenen Darstellungen mit der Bekanntmachung der Genehmigung Ziele der Raumordnung und Landesplanung.

Der Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitt Westmünsterland, wird beim Chef der Staatskanzlei (Landespla-. ' nungsbehörde) in Düsseldorf, beim Regierungspräsidenten in Münster (Bezirksplanungsbehörde), bei den Oberkreisdirektoren in Borken, Coesfeld und Steinfurt und bei allen Gemeinden, auf deren Bereich sich die Planung erstreckt, zur Einsicht für jedermann niedergelegt

Gemäß § 17 Landesplanungsgesetz weise ich auf folgendes hin:

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Landesplanungsgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften bei der Erarbeitung und Aufstellung des Gebietsentwicklungsplanes ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung beim Regierungspräsidenten Münster (Bezirksplanungsbehörde) geltend gemacht worden ist Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung des Gebietsentwicklungsplanes oder deren Bekanntmachung verletzt worden sind.

') MBl. NW. 1980 S. 424.

') MBl. NW. 1980 S. 1032.

*) siehe auch RdErl'. v. 28.10.1980 (MBl. NW. 230).