Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Vollzug der Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen RdErL d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung v. 18.1.1983-V A3-100/3/41¹)

 

Historisch:

Vollzug der Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen RdErL d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung v. 18.1.1983-V A3-100/3/41¹)

231. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 4. 1996 = MB1. NW. Nr. 18 einschl.)


Vollzug der Verordnung

über den Bau von Betriebsräumen

für elektrische Anlagen

RdErL d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung v. 18.1.1983-V A3-100/3/41¹)

Aus gegebenem Anlafi weise ich auf folgendes hin:

In f 4 Abs. 3 der Verordnung über den Bau von Betriebs-räumen-für elektrische Anlagen (EltBauVO) vom IS. Ff bruar 19T4 (OV. NW.. 1074 8. 81/SGV. NW. 232) wviden MuBM auffftfOhrt, bei denen wegen entstehender Ver-htttlrlnM oder Oaw dar ttektriscMn Anlann eine itan-dif wirksame Bt- und Entlüftung erforderlich ist Da in Rjbmwn mit nur Schaltanlagen erfahrungigemifi keine .bnr. keine wesenüiche Verlustwärme entsteht, sind Räume mit derartigen Anlagen in der Aufsihlüng d« { 3 Abs. l nicht enthalten. Insofern sind an Räume für Schaltanlagen keine über f 20 BauO NW hinausgehenden Bf und Enttüftungsanforderungen tu stellen. >,

Die tusätiUchen Anforderungen an die Zu- und Ablurt-leitungen von elektrischen Betriebsräumen (Öffnungen Ins Freie oder besondere Lüftunnleitungen), die in | 9 Abs. 4 ergänzend xu 14 Abs. 3 EltBauVO gestellt werden, beriehen sich nur auf Räume mit Transformatoren und Schaltanlagen.

18.1. 83 (1)

23210

'J Mßl. NW. 1983 S, 174, her. S. 382. ') MBL NW. 1983 S. 1020.