Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Baugenehmigungsverfahren Anforderungen an kräftbetätigte Tore RdErL d. Ministen für Landes- und Stadtentwicklung v. 23.8.1983 - V A 3 - 100/3/41¹)

 

Historisch:

Baugenehmigungsverfahren Anforderungen an kräftbetätigte Tore RdErL d. Ministen für Landes- und Stadtentwicklung v. 23.8.1983 - V A 3 - 100/3/41¹)

/ 23. 8.83(1) 231. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 4. 1996 = MBl. NW. Nr. 18 einschl.)

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Baugenehmigungsverfahren Anforderungen an kräftbetätigte Tore

RdErL d. Ministen für Landes- und Stadtentwicklung v. 23.8.1983 - V A 3 - 100/3/41¹)

Beim Betrieb von kraftbetätigten Toren (Abschlüsse vorzugsweise für den Verkehr mit Fahrzeugen und "den Transport von Lasten) ist es infolge fehlender Einrichtungen zur Sicherung von Quetsch- und Scherstellen zu Unfällen gekommen.. Daneben sind Unfälle auch auf die unzureichende Wartung und Instandhaltung solcher Tore zurückzufahren.

Werden kraftbetätigte Tore (z.B. Roll- oder Schiebetore)

als Abschlüsse von Öffnungen in Gebäuden oder Einfriedungen zu öffentlichen VerkehrsfUchen oder zu. Flächen angeordnet, auf denen unkundige bzw. unbefugte Personen ungehindert in den Gefahrenbereich der Tore gelangen können, sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

1. Die Tore müssen entsprechend den „Richtlinien für kraftbetätigte Feilster, Türen und Tore" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V., Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin,

. Langwartweg 103,5300 Bonn l, ausgeführt, geprüft, ge-

; wartet und betrieben werden. Diese Richtlinien können

unter der Bestellnummer ZH 1/404 beim Carl Hey-

manns Verlag KG, Gereonstraße 18-32 in 5000 Köln l

bezogen werden. • .

2. Der Bauaufsichtsbehörde ist eine Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Nr. 9.1 der .Richtlinien" vorzulegen.

3. Die Nachweise über die jährlich mindestens einmal von einem Sachkundigen durchgeführten Prüfungen (Nr. U der Richtlinien) sind der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. Die Prüfung kann auch im Rahmen eines Wartungsvertrages mit einer fachlich geeigneten Firma durchgeführt werden. Der Betreiber hat der Bauaufsichtsbehörde das Bestehen eines Wartungsvertrages auf Verlangen nachzuweisen. , •

4. Abweichend von Abschnitt 7 der Richtlinien ist dieser Runderlafl vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an zu beachten.

Die Anforderungen sind im Einzelfall, gestützt auf f M Abs. l BauO NW, in die Baugenehmigung aufzunehmen.

Dieser RunderlaO gilt nicht Wr automatische Schiebetüren mit Drehflügeln in Rettungswegen. Auf derartig» Türen ist mein RdErl. v. 16.11.1M1 (n. v.) - V A 3 -12110 - «a die oberen Bauauf Sichtsbehörden anzuwenden.