Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: DIN 4226 - Zuschlag für Beton RdErl. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung v. 1.8.1983 - V B 2 - 433.100 ¹)

 

Historisch:

DIN 4226 - Zuschlag für Beton RdErl. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung v. 1.8.1983 - V B 2 - 433.100 ¹)

158. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 10. 1983 = MBl. NW. Nr. 87 einschl.)


DIN 4226 - Zuschlag für Beton

RdErl. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung v. 1.8.1983 - V B 2 - 433.100 ¹)

1 Die Normen DIN 4226 Teil l (Ausgabe April 1983)*) -

Zuschlag für Beton; Zuschlag mit dichtem Gefüge; Begriffe, Bezeichnung und Anforderungen -und DIN 4226 Teil 2 (Ausgabe April 1983)*) -

Zuschlag für Beton; Zuschlag mit porigem Gefüge (Leichtzuschlag); Begriffe, Bezeichnung und Anforderungen

werden nach § 3 Abs. 3 der Landesbauordnung (BauO NW) bauaufsichtlich eingeführt und bekanntgemacht. "Diese Normen sowie DIN 4226 Teil 3 - Zuschlag für Beton; Prüfung von Zuschlag mit dichtem oder porigem Gefüge und DIN 4226 Teil 4 - Zuschlag für Beton; Überwachung (Güteüberwachung) - werden als einheitliche Überwachungsrichtlinien auch in die beim Institut für Bautechnik (Berlin) geführte und in deren Mitteilungen veröffentlichte „Liste von Baustoffnormen und anderen technischen Richtlinien für die Überwachung (Güteüberwachung)" aufgenommen. DIN 4226 Teile l bis 4 ersetzen die frühere Ausgabe Dezember 1971 der Normen DIN 4226 Blatt l bis 3, die mit RdErl. v. 29.2.1972 eingeführt worden sind.

) Die Teile l und 2 von DIN 4226 sind als Anlagen abgedruckt

2 Nach § l Nr. 4 der Überwachungsverordnung vom 4. Februar 1970 (GV. NW. S. 138), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Mai 1973 (GV. NW. S. 257), - SGV. NW. 232 - darf Betonzuschlag nur verwendet werden, wenn er aus Werken stammt, die einer Überwachung unterliegen. Hinsichtlich der notwendigen Angaben auf den Lieferscheinen, die von Händlern den Zuschlaglieferungen beigegeben werden, wird außerdem auf DIN 18200 Abschnitt 5 Abs. 2 verwiesen.

1.8.83 (1)

232313

•) Druckfehler des Erstdruckes (erste Ausgabe) dieser Ausgabe sind berichtigt - vgl. „DIN-Mitteilungen 62.1983".

') MBL NW. 1983 S. 1801.