Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Richtlinie für Windkraftanlagen; Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 8. 2. 1996 - II B 3-474.203¹)

 

Historisch:

Richtlinie für Windkraftanlagen; Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 8. 2. 1996 - II B 3-474.203¹)

238. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 10. 1997 = MB1. NW. Nr. 55 einschl.)

' 8. 2. 96 (1)

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 Richtlinie für Windkraftanlagen;

Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung

RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 8. 2. 1996 - II B 3-474.203¹)

1 Die vom Deutschen Institut für Bautechnik - DIBt -in Berlin herausgegebene „Richtlinie für Windkraftanlagen, Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung" wird hiermit in der Fassung Juni 1993 nach § 3 Abs. 3 der BauO NW als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt. Anlage1) Die Richtlinie ist als Anlage abgedruckt.

2 Bei Anwendung der Richtlinie ist folgendes zu beachten:

2.1 Durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen bzw. durch eine sachverständige Stelle sind zu bestätigen:

- die Schnittgrößen aus dem maschinentechnischen Teil der Windkraftanlage als Einwirkungen auf den Turm nach Abschnitt 10 der Richtlinie;

- die Richtigkeit und Vollständigkeit der Nachweise für die TeUe der Maschine und der Rotorblätter, die an der Aufnahme der Einwirkungen und ihrer Weiterleitung auf den Turm beteiligt sind; dieses entfällt für die im Anhang A zur Richtlinie genannten Anlagen,

- die Funktionsfähigkeit des Sicherheitssystems, das auch bei Ausfall einer Komponente einen sicheren Zustand der Anlage gewährleistet, wobei Vorschläge für Auflagen hinsichtlich Umfang und Zeitabständen für Inspektionen und Wartungen sowie ggf. für Prüfungen bei der Inbetriebnahmeformuliert werden sollen.

Die von den Sachverständigen und sachverständigen Stellen vorgeschlagenen Auflagen sollen als Neben-bestimmungen in die Baugenehmigung aufgenommen • werden.

Als Sachverständige und sachverständige Stellen komi.ic-i insbesondere in Betracht:

1. .Germanischer Lloyd

Postfach 111606, D-20416 Hamburg

2. Det Norske Veritas, Danmark

Nyhavn 16, DK-1051 Kopenhagen K

3. Technischer Überwachungsverein Norddeutschland e.V. Postfach 540220, D-22502 Hamburg

4. Technischer Überwachungsverein Bayern-Sachsen e.V. Westendstr. 119, D-80686 München

5. Energieonderzoek Centrum Nederland (ECN) Postbus l, NL-1755 ZG Fetten

6. HD-Technic, Engeneering Office Venesch 6 a, D-49477 Ibbenbüren

7. Rheinisch-Westfälischer Technischer

Überwachungsverein, Anlagentechnik GmbH Postfach 103261, D-45032 Essen

8. Dr.-Ing. Dieter Frey

Bgm.-Kröger-Straße 17, D-21244 Buchholz.

2.2 Bezüglich der in der Richtlinie genannten Normen, anderen Unterlagen und technischen Anforderungen, die sich auf Produkte oder Prüfverfahren beziehen, gilt, daß auch Produkte bzw. Prüfverfahren angewandt werden dürfen, die Normen oder sonstigen Bestimmungen und/oder technischen Vorschriften anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum entsprechen, sofern das geforderte Schutzniveau in bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

Sofern für ein Produkt ein Übereinstimmungsnachweis oder der Nachweis der Verwendbarkeit, z.B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, vorgesehen ist, kann von einer Gleichwertigkeit nur ausgegangen werden, wenn für dasProdukt der entsprechende Nachweis der Verwendbarkeit und/ oder Übereinstimmungsnachweis vorliegt und das Produkt ein Übereinstimmungszeichen trägt.

3 Der Abschnitt 2.2. l des Runderlasses des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 13. 3. 1989 - V B 3/V A - 202 - (n. v.) über die baurechtliche Behandlung von Windkraftanlagen wird aufgehoben.

4 entfallen; Änderungsvorschrift.

5 Weitere Exemplare der Richtlinie für Windkraftanlagen sind beim Deutschen Institut für Bautechnik, Kolonnenstraße 30, 10829 Berlin, erhältlich.