Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: DIN 18082 Teil l Feuerschutzabschlüsse Stahltüren T 30 - l RdErl. d. Innenministers v. 8. 6. 1978 -V B 4-230.5

 

Historisch:

DIN 18082 Teil l Feuerschutzabschlüsse Stahltüren T 30 - l RdErl. d. Innenministers v. 8. 6. 1978 -V B 4-230.5

8.6.78(1)

238. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 10. 1997 = MBl. NW. Nr. 55 einschl.)

232371

Anlage


DIN 18082 Teil l

Feuerschutzabschlüsse Stahltüren T 30 - l

RdErl. d. Innenministers v. 8. 6. 1978 -V B 4-230.5

1 Die Norm

DIN 18082 Teil l (Ausgabe Dezember 1976) -

Feuerschutzabschlüsse; Stahltüren T 30-1, . Bauart für Größenbereich A -

wird hiermit nach § 3 Abs. 3 der Landesbauordnung (BauO NW) als Richtlinie bauaufsichtlich eingeführt Die Norm ist als Anlage abgedruckt

Die Ausgabe Dezember 1976 der Norm DIN 18 082 Teil l ersetzt die Ausgabe Februar 1969 der Norm DIN 18 082 Blatt l, die mit RdErl. v. 7. 7. 1970 (MBl. NW. S. 1330) bauaufsichtlich eingeführt worden ist; dieser Einführungserlaß wurde mit RdErl. v. 5. 5.1976 (MBl. NW. S. 990/SMB1. NW. 232371) aufgehoben, nachdem der Normenausschuß Bauwesen die Norm zurückgezogen hat

Die Norm 18 082 Teil l umfaßt den Größenbereich A mit Rohbaurichtmaßen von 750 mm x 1750 mm bis 1000 mm x 2000 mm.

2 Bei Anwendung der Norm DIN 18 082 Teil l, Ausgabe Dezember 1976, ist folgendes zu beachten:

2.1 Türen, die nicht in den Einzelheiten (z. B. Schlösser, Dämmstoffe) dieser Norm entsprechen, dürfen als Feuerschutzabschlüsse der Feuerwiderstandsklasse T 30 nur verwendet werden, wenn der Nachweis der Brauchbarkeit nach §§ 23, 24 der Landesbauordnung, insbesondere durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, geführt ist

Das gilt auch für Türen, deren Rohbaurichtmaße die in der Norm angegebenen Grenzwerte unter- oder überschreiten, selbst wenn sie im übrigen die Anforderungen der Norm erfüllen.

2.2 Federbänder sind nach DIN 18 262 - Einstellbares, nichttragendes Federband für Feuerschutztüren -auszubilden. Andere Federbänder dürfen verwendet werden, wenn ihre Eignung für diesen Verwendungszweck durch das Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle ') nachgewiesen ist. Die Federbänder müssen gekennzeichnet sein.

Für-Konstruktionsbänder, Drücker und Beschläge, die der Norm DIN 18 082 Teil l Abschnitte 5.2.1 und 5.3.5 nicht entsprechen, sowie für Türschließer mit hydraulischer Dämpfung, die nicht DIN 18 263 entsprechen (auch Bodentürschließer), gilt die gleiche Regelung.

2.3 Zusatzgeräte, die das selbsttätige Schließen der Türen zeitweise verhindern, wie Schließzeitverzögerer oder Feststellanlagen, die infolge Temperaturerhöhung oder Rauch den Feuerschutzabschluß freigeben, dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Nachweis der Brauchbarkeit nach §§ 23, 24 der Landesbauordnung, insbesondere durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, geführt ist.

An Feuerschutzabschlüssen von Räumen, in denen mit Verpuffungen, Explosionen oder sonstigen schnellen Verbrennungen gerechnet werden muß (explo-sionsgefährdete Räume), dürfen solche Zusatzgeräte nicht verwendet werden.

3 Überwachung

Nach § l Nr. 11 der Überwachungsverordnung vom 4. Februar 1970 (GV. NW. S. 138), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Mai 1973 (GV. NW. S. 257 / SGV. NW. 232), dürfen Feuerschutzabschlüsse für die dort genannten Anwendungsbereiche nur dann verwendet werden, wenn ihre Herstellung einer Überwachung (Güteüberwachung) unterliegt, bestehend aus Eigen-und Fremdüberwachung.

In diese Überwachung sind auch die Dämmstoffe nach DIN 18 082 Teil 2 und die Türschließmittel mit einzu-beziehen.

Die Fremdüberwachung ist durch eine hierfür anerkannte Überwachungsgemeinschaft (Güteschutzgemeinschaft) oder durch eine hierfür anerkannte Prüfstelle durchzuführen.

.Ein Verzeichnis dieser Stellen wird im Institut für Bautechnik geführt und in seinen Mitteilungen abgedruckt

Für die Durchführung der Überwachung ist der RdErl. v. 22.9.1967 (SMBl. NW. 2325) maßgebend.

4 entfällt

5 Weitere Stücke des Normblattes DIN 18082 Teil l, Ausgabe Dezember 1976, sind beim Beuth Verlag GmbH,

Burggrafenstraße 4-7,1000 Berlin 30, und

Kamekesstraße 2-8, 5000 Köln l,

erhältlich.

') Zur Zeit kommen hierfür das Staatliche Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen. Marsbruchstr. 176, 4600 Dortmund 41, und die Amtliche For-schungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen - Otto-Graf-Institut - Universität Stuttgart, Pfaffenwaldring 4, 7000 Stuttgart 80, in Betracht

•) MBL NW. 1078 S. 076.