Historische SMBl. NRW.
Historisch: Anlaufstelle für VOB-Beschwerden Gem. RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr -(ab 1.1.2003: MWA), I/D 2 - 81 - 75 - (15/77) - u. d. Innenministers -VC l-70.4.2- v. 10.2.1977
Historisch:
Anlaufstelle für VOB-Beschwerden Gem. RdErl. d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr -(ab 1.1.2003: MWA), I/D 2 - 81 - 75 - (15/77) - u. d. Innenministers -VC l-70.4.2- v. 10.2.1977
Anlaufstelle
für VOB-Beschwerden
Gem. RdErl. d.
Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr -(ab 1.1.2003: MWA),
I/D 2 - 81 - 75 - (15/77) -
u. d. Innenministers -VC l-70.4.2-
v. 10.2.1977
VOB/A-Beschwerden
gegen öffentliche Auftraggeber, die der Fach- oder Rechtsaufsicht des Landes
unterstehen, sind bei Aufträgen, welche die Auftragswerte, die durch
Rechtsverordnung nach § 127 GWB festgelegt worden sind nicht erreichen, an die
für die auftraggebende Stelle jeweils zuständige Aufsichtsbehörde zu richten. Dies
gilt nicht für die Landschaftsverbände. Diese richten für ihre eigenen
Vergabeentscheidungen jeweils eine interne, von fachlichen Weisungen
ungebundene, Prüfstelle ein, an die die Beschwerden gerichtet werden können.
Die Prüfstelle darf dabei in keiner Weise an den Vergaben beteiligt sein und
muss Weisungsbefugnis gegenüber der vergebenden Stelle besitzen. Bei öffentlich
geförderten Baumaßnahmen von Stellen, die nicht der Aufsicht des Landes
unterliegen, ist die Bewilligungsbehörde zuständig. Im übrigen wird auf § 102
GWB verwiesen.
Dieser RdErl. tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.
MBl. NRW. 1977 S. 247, 2004 im Rahmen der Erlassbereinigung redaktionell überarbeitet, geändert d. RdErl. v. 29.1.2013 (MBl. NRW. 2013 S. 66).