Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 25.1.2003 - MBl.NRW. 2003 S. 203.

 


Historisch: Hinweise für die Planung von Aufzugsanlagen in Gebäuden des Landes Nordrhein-Westfalen - Aufzug 97 - RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 22. 12. 1997 - III A 6 - B 1014 - 35l ¹)

 

Historisch:

Hinweise für die Planung von Aufzugsanlagen in Gebäuden des Landes Nordrhein-Westfalen - Aufzug 97 - RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 22. 12. 1997 - III A 6 - B 1014 - 35l ¹)

240. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 4. 1998 = MBl. NW. Nr. 24 einschl.)

22. 12. 97 (1) ,


Hinweise für die Planung

von Aufzugsanlagen in Gebäuden

des Landes Nordrhein-Westfalen

- Aufzug 97 -

RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 22. 12. 1997 - III A 6 - B 1014 - 35l ¹)

1 Der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) hat die Arbeitshilfe „Hinweise für die Planung von Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden (Aufzuge 97)" aufgestellt und als Broschüre herausgegeben. Sie gibt Hinweise zur. Klärung der Frage, wann im Behördenbereich Aufzüge einzusetzen sind, sowie zur Bemessung. der Aufzüge mittels Überschlagsrechnung. Außerdem enthält sie Richtwerte für die bauliche Planung und Anforderungen an die technische Gestaltung der Aufzüge.

Die Arbeitshilfe ist bei der Planung von Aufzugsanlagen in Liegenschäften des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Sie kann bezogen werden bei der: Druckerei Bernhard GmbH, Weyersbusch 8, 42929 Wermelskirchen, Tel.: (02196) 6011, Fax: (02196) 81515.

2 Ergänzend ist folgendes zu beachten:

Der Energiebedarf der Aufzugsanlagen ist durch den Einsatz von energiesparenden elektrischen Antrieben und bedarfsgerechten Steuerungen zu minimieren. Per-sonenaufzüge sind in der Regel als Normaufzug mit Seilantrieb auszuführen. Die Maschinenräume sollen natürlich belüftet werden. Zur Vereinfachung der Instandhaltung sind die Aufzüge mit Fahrtenzähler auszustatten. Die Auslegung großer Aufzugsanlagen kann durch Simulationsrechnungen auf der Grundlage 'von Verkehrsanalysen optimiert werden.

Zum Schutz der Personen im Brandfall sind entsprechend den Bedürfnissen des Einzelfalles in Abstimmung mit den für Brandschutz zuständigen Stellen geeignete .Einrichtungen vorzusehen. Zu prüfen ist dabei der Einsatz von Brandfallschaltungen' (Programmsteuerungen zur Überbrückung von Lichtschranken und zur Evakuierung in rauchfreie Geschosse) und Stockwerkanzeigen zur schnellen Orientierung von Rettungskräften sowie die Wirksamkeit der Entrauchung der Aufzugsschächte. In Gebäuden mit

großen Menschenansammlungen kommt auch der Bau von schleusenartigen Aufzugvorräumen in Betracht, um die Aufzüge im Brandbereich vor der Beanspruchung zu schützen und in anderen Bereichen die Rauchausbreitung einzudämmen.

3 Dieser RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

236

') MBl. NW. 1998 S. 100. ') MBl. NW. 1998 S. 376.