Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Energiesparen in den Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen; Mitwirken der hausverwaltenden Dienststellen RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 12. 2. 1998 - III A 5 - B 1406 - 04 - 23 ²)

 

Historisch:

Energiesparen in den Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen; Mitwirken der hausverwaltenden Dienststellen RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 12. 2. 1998 - III A 5 - B 1406 - 04 - 23 ²)

240 Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 4. 1998 = MBl. NW. Nr. 24 einschl.)

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Energiesparen in den Liegenschaften

des Landes Nordrhein-Westfalen; Mitwirken der hausverwaltenden Dienststellen

RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 12. 2. 1998 - III A 5 - B 1406 - 04 - 23 ²)

Das Einsparen von Energie und Wasser und das umweltschonende Betreiben gebäudetechnischer Anlagen und Einrichtungen in Liegenschaften des Landes soll beispielgebend weiter verbessert werden.

Deshalb benennen alle hausverwaltenden Dienststellen dem Landesinstitut für Bauwesen in 52062 Aachen, Theaterplatz 14, Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner für die zuständige Betriebsüberwachungsgruppe für folgende Aufgaben:

- Bekanntmachung der Anweisungen für den energiesparenden Betrieb der Landesbauten,

- Information und Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über energiebewußtes Verhalten,

- Anregung zu Energiesparmaßnahmen,

- Organisation des Einsatzes des Bedienungspersonals für die technischen Anlagen,

- Veranlassung des Abschlusses von Wartungs- und Instandhaltungsverträgen,

- Überprüfung der Energie- und Wasserlieferverträge und Führung der Bestandsunterlagen für die technischen Anlagen, der Unterlagen für die wiederkehrenden Prüfungen und der BÜG-Protokolle.

Dieser Runderlaß ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, allen Landesministerien und dem Landesrechnungshof.