Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 25.1.2003 - MBl.NRW. 2003 S. 203.

 


Historisch: Technische Gebäudeausrüstung Umweltverträgliche Kälteerzeugung und Kühlung in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 14. 11. 1997 - III A 5 - B 1013 - 47 - 08 ¹)

 

Historisch:

Technische Gebäudeausrüstung Umweltverträgliche Kälteerzeugung und Kühlung in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 14. 11. 1997 - III A 5 - B 1013 - 47 - 08 ¹)

239. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 1. 1998 = MBl. NW. Nr. 2 einschl.) 14. 11. 97 (1)

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Technische Gebäudeausrüstung

Umweltverträgliche Kälteerzeugung und Kühlung in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums

für Bauen und Wohnen v. 14. 11. 1997 -

III A 5 - B 1013 - 47 - 08 ¹)

1. Bei der Planung kältetechnischer Anlagen sind die vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) erarbeiteten „Hinweise zur Planung, Ausführung und Betrieb von Kälteanlagen und Kühlgeräten für öffentliche Gebäude" (Kälte 96) als Arbeitshüfe anzuwenden.

Die Broschüre kann bei der

Druckerei Bernhard GmbH,

Weyersbusch 8,

42929 Wermelskirchen

Tel.: (02196) 6011, Fax: (02196) 81515

bezogen werden.

2. Ergänzend ist zu beachten:

Bei Planung kältetechnischer Anlagen sollen berücksichtigt werden:

- Kältemittel R 717 (Ammoniak),

- Kältemittel R 718 (Wasser),

- Absorptionskältesysteme,

- Kältespeicher.

Die Luftvolumenströme in RLT-Anlagen sind vorrangig zu kühlen durch:

- adiabate Temperaturabsenkung,

- Sorptive Entfeuchtung

Die freie Kühlung der Räume (Lüften mit kühler Außenluft während der Nachtstunden) soll ermöglicht werden.