Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 25.1.2003 - MBl.NRW. 2003 S. 203.

 


Historisch: Energiesparende Beleuchtungssteuerung in Dienstgebäuden des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 29. 6. 1996 - U! A 6 - B 1014 - 321 ¹)

 

Historisch:

Energiesparende Beleuchtungssteuerung in Dienstgebäuden des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 29. 6. 1996 - U! A 6 - B 1014 - 321 ¹)

29. 6. 96 (1)

234. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 10. 1996 = MBl. NW. Nr. 65 einschl.)


Energiesparende Beleuchtungssteuerung  in Dienstgebäuden

des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Bauen

und Wohnen v. 29. 6. 1996 -

U! A 6 - B 1014 - 321 ¹)

Bei der Neuerrichtung und Sanierung von Beleuchtungsanlagen in Räumen mit einer Beleuchtungsleistung größer als l kW sind Maßnahmen zur energiesparenden Beleuchtungssteuerung zu. untersuchen. Dies gilt insbesondere für Hörsäle und Unterrichtsräume.

Bei der Planung sind die folgenden Hinweise zu beachten:

1. Für die Gmndbeleuchtung und die restliche Hauptbeleuchtung des Raumes sind getrennte Stromkreise vorzusehen. Zum manuellen Schalten der Grundbeleuchtung soll in jedem Eingangsbereich sowie im Podiumsbereich und im Projektionsstand eine beleuchtete Schalteinrichtung (z. B. ein Taster mit Glimmlampe) vorgesehen werden. Für die restliche Hauptbeleuchtung soll im Podiumsbereich und im Projektionsstand eine Schaltstelle vorgesehen werden.

2. Zusätzlich zu den manuellen Schalteinrichtungen sollen mehrere Bewegungsmelder vorgesehen werden, die die gesamte Hauptbeleuchtung (Grund- und restliche Hauptbeleuchtung) des Raumes stufenweise zeitverzögert ausschalten, wenn sich keine Nutzer im Raum befinden.

3. Außerdem .ist durch die zuständigen Fachleute zu prüfen, ob die Bewegungsmelder auch zur Steuerung der Vollaststufen der raumlufttechnischen oder heiztechnischen Anlagen genutzt werden können. Gegebenenfalls kann eine Aufschaltung der Steuerung auf die Gebäudeleittechnik (GLT) erfolgen.

4. Die Bewegungsmelder sollen folgenden Anforderungen entsprechen:

- Typ:

- Überwachungsdichte:

- Reichweite:

- Sensorwinkel:

- Schwenkbereiche (bei Schwenkoption):

- Einstellbare Verzögerungszeit:

Infrarot-Bewegungsmelder mit separatem, trennbarem Leistungsteil mind. 120 Schaltsegmente mind. 3 Ebenen frontal mind. 10 m seitlich mind. 6 m mind. 180°

vertikal 90° horizontal 180°

mind. 2-15 min

5. Es ist eine lückenlose Erfassung (einschließlich Podiumsbereich) sicherzustellen. In kleinen Räumen reichen in der Regel 2 Bewegungsmelder aus. In Räumen mit steigendem Gestühl, größerer Fläche oder baulichen Besonderheiten (z.B. Stützen im Raum, Vorsprünge) können zusätzliche Bewegungsmelder erforderlich werden.

6. Die Montage der Bewegungsmelder soll in eine Höhe von mindestens 2,4 m über Oberkante Fertigfußboden . erfolgen (Diebstahlschutz). Weiterhin soll auf einfache Installation, Wartung und Erfassung im Nahbereich geachtet werden. Direkter Einfall von Wärmestrahlung durch Leuchten, Strahler oder Sonne ist zu vermeiden. Als Verzögerungszeit werden in der Grundeinstellung 5 Minuten empfohlen.

7. Weitergehende Hinweise können den Hinweisen „Planung, Bau und Betrieb von Fernmeldeanlagen in öffentlichen Gebäuden Teil 2: Gefahrenmeldeanlagen für Einbruch, Überfall und Geländeübenvachung (GMA 92)" des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) entnommen werden. Diese Hinweise habe ich mit RdErl. v. 19.10. 1993 (SMBl. NW. 236) eingeführt.

Dieser RdErl. ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

') MBl. NW. 19W S. 1258.