Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 17.7.2002 - MBl.NRW. 2002 S. 941.

 


Historisch: Wärmebedarfsausweise bei der Durchführung von Bauaufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 23. 3. 1996 - III A 3 - B 1041-3 ²)

 

Historisch:

Wärmebedarfsausweise bei der Durchführung von Bauaufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 23. 3. 1996 - III A 3 - B 1041-3 ²)

254. Ergänzung - SMB1. NRW. - (Stand 30. 9. 2001 = MB1. NRW. Nr. 51/01 einschl.)

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Wärmebedarfsausweise

bei der Durchführung von Bauaufgaben

des Landes Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 23. 3. 1996 - III A 3 - B 1041-3 ²)

Die Staatlichen Bauämter sind für die Einhaltung der Wärmeschutzverordnung - WärmeschutzV - vom 16. August 1994 (BGB1. I S. 2121) bei der Durchführung von Bauaufgaben des Landes zuständig.

Bei der Errichtung von Gebäuden des Landes sind die • Bestimmungen der Uberwachungsverordnung zur Wärmeschutzverordnung - WärmescnutzÜVO - vom 1. Februar 1978 (GV. NW. S. 28), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Dezember 1994 (GV, NW. S. 1092), -SGV. NW. 75 - mit folgenden Maßgaben zu beachten:

1. Für Gebäude nach dem ersten Abschnitt der WärmeschutzV ist der Nachweis der Begrenzung des Jahres-Heizwärmebedarfs grundsätzlich entsprechend Anlage l Ziffer l der Wärmeschutzverordnung unter Verwendung der jeweils zutreffenden Formblätter gemäß Anlage 2 zur WärmeschutzÜVO zu führen.

2. Der Wärmebedarfsausweis gemäß Anlage 3 Muster A und C zur WärmeschutzÜVO ist entsprechend der jeweiligen Baumaßnahme auszufüllen. Die in Anlage 3 Muster A freigestellten Angaben sind bei Baumaßnahmen des Landes immer auszufüllen. Das Muster B der Anlage 3 ist bei Baumaßnahmen des Landes nicht zu verwenden.

3. Der Wärmebedarfsausweis ist der Haushaltsunterlage-Bau bzw. der Bauunterlage gem. RLBau NW, Abschnitte C, D und E zunächst als Entwurf beizufügen.

Bei der Übergabe fertiggestellter Gebäude ist der Wärmebedarfsausweis der „Niederschrift der Übergabeverhandlung" beizufügen.