Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 25.1.2003 - MBl.NRW. 2003 S. 203.

 


Historisch: Gefahrenmeldeanlagen für Einbruch, Überfall und Geländeüberwachung in Liegenschaften des Landes RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 19. 10. 1993 -III A 5-B 1014- l ²)

 

Historisch:

Gefahrenmeldeanlagen für Einbruch, Überfall und Geländeüberwachung in Liegenschaften des Landes RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 19. 10. 1993 -III A 5-B 1014- l ²)

/ 19. 10. 93 (1)

219. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 2. 1994 = MBl. NW. Nr. 6 einschl.)

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Gefahrenmeldeanlagen

für Einbruch, Überfall und Geländeüberwachung in Liegenschaften des Landes

RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 19. 10. 1993 -III A 5-B 1014- l ²)

Bei Planung, Bau und Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen für Einbruch, Überfall und Geländeüberwachung in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen ist die AMEV-Broschüre:

Planung, Bau und Betrieb von Fernmeldeanlagen in

öffentlichen Gebäuden

Teil 2: Gefahrenmeldeanlagen für Einbruch,

Überfall und Geländeüberwachung

(GMA 92)

als technische Arbeitshilfe zugrunde zu legen. l Die Broschüre kann beim

Verlag Bernhard GmbH Postfach 12 65 42905 Wermelskirchen Telefon: (02196)6011 Fax: (02196)81515

bezogen werden. Der Stückpreis (ohne Porto, Verpackung und Mehrwertsteuer) beträgt 17,10 DM.

Die Broschüre ist nur für den Dienstgebrauch der öffentlichen Verwaltungen bestimmt. Ingenieurbüros, die für das Land Nordrhein-Westfalen arbeiten, können die Unterlage mit behördlicher Zustimmung erhalten.