Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Hinweise zur Instandsetzung und zum vorbeugenden Schutz von Bauteilen aus Stahlbeton bei Landesbauten im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Bauverwaltung (HIS-NRW) RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 12.2.1992 - III B 4 - B 1011 - 9 ¹)

 

Historisch:

Hinweise zur Instandsetzung und zum vorbeugenden Schutz von Bauteilen aus Stahlbeton bei Landesbauten im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Bauverwaltung (HIS-NRW) RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 12.2.1992 - III B 4 - B 1011 - 9 ¹)

12. 2. 92 (1)

209. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 4. 1992 = MB1. NW. Nr. 22 einschl.)

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Hinweise zur Instandsetzung und zum

vorbeugenden Schutz von Bauteilen aus Stahlbeton

bei Landesbauten im Zuständigkeitsbereich der

Staatlichen Bauverwaltung (HIS-NRW)

RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 12.2.1992 - III B 4 - B 1011 - 9 ¹)

l Allgemeines

1.1 Vorbeugender Schutz

Die Notwendigkeit eines vorbeugenden Schutzes bei neu herzustellenden und vorhandenen Bauteilen aus Stahlbeton ist unter Beteiligung der Technischen Aufsichtsbehörde in der Mittelinstanz festzustellen, zu begründen und aktenkundig zu machen. Bei der Entscheidung sind auch Gesichtspunkte wie Formgebung, Vermeidung von Trocken-/Naßunter-schieden und Verringerung von Schmutzanlagerungen zu berücksichtigen. , . .

12 Instandsetzung

Schäden an Bauteilen aus Stahlbeton/Stahlleichtbe-ton können mit Hilfe von Beton gemäß DIN 1045, Spritzbeton gemäß DIN 18 551 oder durch Anwendung eines Betoninstandsetzungs- und Oberflächenschutzsystems behoben werden. Die Eignung von Betoninstandsetzungs- und Oberflächenschutzsyste-men muß durch ein Prüfzeugnis einer amtlich anerkannten Materialprüfungsanstalt nachgewiesen werden. Zur Anwendung sind nur als ganzes geprüfte Systeme zugelassen. Die nach der Landesbauordnung erforderliche Feuerwiderstandsklasse darf nicht unterschritten werden.

1.3 Farbgestaltung

Bei Maßnahmen zur Farbgestaltung an neu herzustellenden und vorhandenen Bauteilen aus Stahlbeton ist wie bei Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz zu verfahren.

2 Voruntersuchungen

Vor Beginn einer Maßnahme gemäß Ziffer 1.1 bis 1.3 an vorhandenen Bauteilen sind die nachfolgenden Voruntersuchungen durchzuführen:

1. Betondruckfestigkeit

2. Betondeckung der Bewehrung

3. Zustand der Bewehrung '4. Karbonatisierungstiefe

5. Chloridbelastung

6. Konstruktionsschäden

7. Risse

8. Standsicherheit

Die Voruntersuchungen werden im allgemeinen vom Bauamt durchgeführt Sie können im Eirizelfall auch auf schriftlichen Antrag eines Bauamtes vom Landesinstitut für Bauwesen und angewandte Bauschadensforschung Aachen unentgeltlich vorgenommen werderi.

Falls erforderlich, können nach Zustimmung durch die Technische Aufsichtsbehörde in der Mittelinstanz das Materialprüfungsamt Dortmund, Hochschulinstitute oder freie Gutachter/Institute mit den Untersuchungen beauftragt werden.

Das Ergebnis der Untersuchungen ist der Technischen Aufsichtsbehörde in der Mittelinstanz schriftlich vorzulegen. 'Die Untersuchungen zu 1. und 5. • müssen im Bedarfsfall an Materialproben im Labor erfolgen.

Bei schadhaften Bauteilen ist zunächst die Standsicherheit zu beurteilen. Falls erforderlich, können nach Zustimmung durch die Technische Aufsichtsbehörde in der Mittelinstanz freischaffende Trag-werksplaner hinzugezogen werden.

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse sind die . notwendigen Maßnahmen zu veranlassen.

3 Betonschutz und -Instandsetzung 3.1 Vorbeugender Schutz

3.1.1 Vorbeugender Schutz bei neu herzustellenden Bauteilen ist in der Regel nur an besonders schadstoffbelasteten Flächen vorzusehen, wie z. B. tausälzbe-anspruchte Sockelbereiche oder tausalzbeanspruch-te befahrbare Stahlbetondecken.

3.1.2 Vorbeugender Schutz bei vorhandenen Bauteilen kann ausgeführt werden, wenn diese sichtbar schadensfrei sind und wenn

- die in den Beton eingedrungenen Schadstoffe eine Schädigung der Bewehrung in absehbarer Zeit erwarten lassen,

- die Betondeckung der Bewehrung die in DIN 1045 Tabelle 10, aufgeführten Mindestmaße unterschreitet und keine Konstruktionsschäden vorhanden sind.

Im Zweifelsfalle ist das Landesinstitut für Bauwesen und angewandte Bauschadensforschung Aachen hinzuzuziehen.

Aufgrund des Untersuchungsergebnisses wird entschieden, ob und ggf. wann vorbeugender Schutz erforderlich ist.

32 Instandsetzung

Instandsetzung wird erforderlich, wenn sichtbare Schäden vorhanden sind oder durch die Untersuchung verdeckte Schäden festgestellt wurden. Über die in Ziffer 2 aufgeführten Untersuchungen hinaus können u. a. folgende im Einzelfall erforderlich werden:

- Rißzustand, Rißbewegung, Rißbreite

- Chloridkonzentration, Tiefenprofil

- Betonfestigkeit des Bauwerks oder Bauteils für statische Nachrechnungen

- Nachweis der Standsicherheit

- Rohdichte

- E-Modul

- Wasseraufnahme/Feuchtigkeitsgehalt

- Oberflächenzugfestigkeit

Bei Standsicherheitsgefährdung sind konstruktive Maßnahmen durch einen.Tragwerksplaner zu erarbeiten.

4 Planungs- und Ausführungsgrundsätze

Bei der Planung und Ausführung ist nach der „Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton zu verfahren.

5 Normen, Richtlinien,.Empfehlungen

5.1 Ergänzend zu Ziffer 4 sind nachfolgend aufgeführte Normen maßgebend:

- DIN 1045 . Beton und Stahlbeton; Bemessung und Ausführung, einschl. Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton

- DIN 18 551 Spritzbeton; Herstellung und Prüfung

5.2 Ergänzend zu Ziffer 4 und 5.1 können nachfolgend aufgeführte Normen, Richtlinien und Ausarbeitungen angewandt werden, soweit sie nicht widersprüchliche Angaben machen:

- DIN 1048 Prüfverfahren für Beton

- DIN 4030

- DIN 55 928

Beurteilung von betonangreifenden Wässern, Böden und Gasen

Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtung und Überzüge

- DIN 18 540 Fugen; Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendich-tungsmassen

') MB1. NW. 1992 S. 445.

232. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 1. 6. 1996 = MBl. NW. Nr. 31 einschl.)

12. 2. 92 (2) /

- ZTV-SIB M Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen des Bundesministers für Verkehr

- ZTV-Riss88 Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für das Füllen von Rissen in Betonbauteilen des Bundesministers für Verkehr

- LBB Heft 2.7 Stahlbeton prüfen und dauerhaft erhalten

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') MBL NW. 1993 S. 1032, geändert durch RdErL v. 14. 7. 1993 (MBl. NW. 1993 S. 1414).