Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Planung und Durchführung des Baues von Fernmeldeanlagen in landeseigenen Dienstgebäuden für die Polizei Gem.RdErl.d. Finanzministers-B 1426-87-.VIB 4-u. d. Innenministers - IV C 4 - 5103 - v. 10. 8.1976 ¹)

 

Historisch:

Planung und Durchführung des Baues von Fernmeldeanlagen in landeseigenen Dienstgebäuden für die Polizei Gem.RdErl.d. Finanzministers-B 1426-87-.VIB 4-u. d. Innenministers - IV C 4 - 5103 - v. 10. 8.1976 ¹)

224. Ergänzung - SMBl. NW. - (Stand 15. 1.1995 = MBl. NW. Nr. 5 einschl.)

10. 8. 76 (1)


Planung und Durchführung des Baues

von Fernmeldeanlagen in landeseigenen

Dienstgebäuden für die Polizei

Gem.RdErl.d. Finanzministers-B 1426-87-.VIB 4-u. d. Innenministers - IV C 4 - 5103 - v. 10. 8.1976 ¹)

1. Fernmeldeanlagen i. S. dieser Vorschrift sind:

1.1 Fernsprechnebenstellenanlagen aller Art und Baustufen bis zum Hauptverteiler einschließlich aller Einrichtungen der Deutschen Bundespost für das Notrufsystem 73 (bis zum Wandanschlußkasten)

1.2 Polizeirufanlagen

l .3 Fernschreibanlagen aller Art

l .4 Ton- und Büdaufzeichnungsgeräte

.1.5 Funkanlagen einschließlich Funkmeldesysteme und dazugehörige Antennenanlagen

1.6 Wechsel-/Gegensprechanlagen

1.7 Fernmeldekabelnetze innerhalb und außerhalb der Gebäude

2. Die Planung und Durchführung des Baues von Fernmeldeanlagen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Zuständigkeitsbereich der Staatshochbauverwaltung erfolgt durch die StaatshocMviiv'iTitar Die Planung und Durchführung umfaßt folgende Leistungen:

2.1 Aufstellen des Vorentwurfes mit Kostenvoranschlag (Haushaltsunterlage nach $ 24 LHO, HU-Bau)

2.2 Aufstellen des Entwurfes, der Massenberechnung und des Kostenanschlages (Ausführungsunterlage gem. § 54 LHO.AFU-Bau)

2.3 Aufstellen der Betriebskosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung

2.4 Vorbereiten der Bauausführung

2.4.1 Aufstellen der I^istungsvf"""*''"*'"'0"'

2.4.2 Ausschreibung und Angebotseröffnung

2.4.3 Prüfen der Angebote mit Vergabevorschlag

2.4.4 ZuschlagserteUung 2.5 Bauausführung

2.5.1 Anfertigen der Ausführungszeichnungen bzw. Prüfen derselbigen, sofern diese von den ausführenden Auftragnehmern geliefert werden

2.5.2 Überwachen der Bauausführung

2.5.3 Prüfen und Feststellen der Rechnungsbelege

2.6 Abnahme

2.7 Überwachung der Gewährleistungspflichten und Mängelfeststellung

3. Soweit die Staatshochbauämter nicht über das erforderliche Fachpersonal verfügen, können freischaffende Ingenieure und Sonderfachleute im Rahmen von Ingenieurverträgen eingeschaltet werden.

3.1 Bei der Planung und Durchführung des Baues von Fernmeldeanlagen in landeseigenen Dienstgebäuden für die Polizei ist an Stelle von freischaffenden Ingenieuren oder Sonderfachleuten der Femmeldedienst der Polizei des Landes NW im Geschäftsbereich des Innenministers einzuschalten.

3.2 Die Einschaltung des Fernmeldedienstes der Polizei des Landes NW erfolgt durch die jeweilige Ortsbaudienststelle der Staatshochbauverwaltung. Grundlage hierfür sind die Vorschriften für die Einschaltung freischaffender Ingenieure bei betriebstechnischen Anlagen gem. RdErl. d. Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 17.10,1968 (SMBl. NW. 236). Auf die sinngemäße Beachtung der Vorschriften des $ 4 (Allgemeine Pflichten des Ingenieurs) des Ingenieurvertrages - betriebstechnische Anlagen - (Anlage B zum RdErl. v. 17.10.1968) wird besonders hingewiesen.

3.3 Die Leistungen des Fernmeldedienstes der Polizei de$ Landes NW umfassen die unter Nr. 2.1 bis 2.4.1, 2.4.3 und 2.5 bis 2.7 aufgeführten Leistungen.

3.3.1 Die unter Nr. 2.4.2 und 2.4.4 aufgeführte Ausschreibung, Angebotseröffnung und Zuschlagserteilung werden von der Ortsbaudienststelle durchgeführt.

236

') MBL NW. 1976 S. 1819.