Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 6.11.2002 - MBl.NRW. 2002 S. 1236.

 


Historisch: Berücksichtigung der Belange behinderter Personen bei der Planung und Durchführung von Bauten der Staatshochbauverwaltung RdErl. d. Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 20. 10. 1969 — V A l — 8.1 g — Tgb.Nr. 37/69 ¹)

 

Historisch:

Berücksichtigung der Belange behinderter Personen bei der Planung und Durchführung von Bauten der Staatshochbauverwaltung RdErl. d. Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 20. 10. 1969 — V A l — 8.1 g — Tgb.Nr. 37/69 ¹)

139. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 9.1980 - MB1. NW. Nr. 86 einschl.) 20.10.69 (1)


Berücksichtigung der Belange behinderter Personen bei der Planung und Durchführung von Bauten der Staatshochbauverwaltung

RdErl. d. Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 20. 10. 1969 — V A l — 8.1 g — Tgb.Nr. 37/69 ¹)

Der Bundesschat?roinister hat mit Rundschreiben vom 2. 7. 1969 — III B l —B 1010—1/69,— Empfehlungen des Gemeinsamen Ausschusses des Europarates für die Eingliederung und Wiedereingliederung der Behinderten als Planungshinweise für Baumaßnahmen des Bundes herausgegeben. In diesem Rundschreiben ist im einzelnen folgendes ausgeführt:

.Der Gemeinsame Ausschuß des Europarates für die Eingliederung und Wiedereingliederung der Behinderten hat eine Empfehlung über die Planung und Errichtung öffentlicher Gebäude, um sie den Behinderten leichter zugänglich zu machen, erarbeitet. Der Ausschuß hält es für wünschenswert, den Körperbehinderten, die einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung jedes Landes ausmachen — in der Bundesrepublik Deutschland gibt es allein etwa 4 Millionen Körperbehinderte —, den Zugang und die Benutzung von öffentlichen Gebäuden auf . jede geeignete Weise zu erleichtern. Dabei müssen auch die alten und gebrechlichen Menschen berücksichtigt werden, deren Zahl ständig wächst.

Aus dem Katalog der diesbezüglich zu treffenden Maßnahmen gebe ich Ihnen nachfolgend einen Auszug und bitte, diese Planungshinweise bei der Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes weitgehend zu berücksichtigen.

1. Ebenerdige Eingänge, oder aber neben Differenzstufen noch Rampen für eine Benutzung mit Kranken-fahrstühlen.

2. Außen- bzw. Innenschalter in Verbindung mit Pförtnerlogen und dgl. in geeigneter Höhe, insbesondere für die Behinderten mit Krankenfahrstühlen.

3. Gerade Treppenläufe mit breiten Stufen, geeignet zur Benutzung mit Krücken; keine sogenannten offenen Treppenhäuser.

4. Geländer oder Handlauf, wo immer dies möglich ist; ein Mittelgeländer bei breiten Treppenanlagen; die Geländer müssen einen wirksamen Halt bieten, der Handlauf muß bequem umfaßt werden können.

5. Für Blinde ist es sehr unangenehm, u. U. auch gefährlich, wenn das Treppengeländer, von dem sie sich meist leiten lassen, unmittelbar an der letzten Stufe endet.

6. Anordnung von genügend breiten Aufzugstüren und -körben.

7. Ausreichend breite Türen, so daß Krankenfahrstühle bequem durchfahren können.

8. Keine Türschwellen. Rutschfester Belag auf Treppen, Fußböden und Handläufen.

Darüber, hinaus empfehle ich eine Verwertung dieser Hinweise auch bei der Durchführung von Landesbaumaß-nahmen.

Der Empfehlung komme ich nach und bitte, diese Planungshinweise bei allen Baumaßnahmen im Geschäftsbereich der Staatshochbauverwaltung zu beachten.

<) MBl. NW. 1969 S. 1855.