Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 26.10.2006 (MBl. NRW. 2006 S. 564).

 


Historisch: Hinweise für umweltschonendes Bauen in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen - Umweltcheck NRW – RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 20.08.2002

 

Historisch:

Hinweise für umweltschonendes Bauen in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen - Umweltcheck NRW – RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 20.08.2002

Hinweise für umweltschonendes Bauen
in Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen
- Umweltcheck NRW

RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport v. 20.08.2002

- III 2 - B 1013.23.44

1
Zur Konkretisierung und Umsetzung der baupolitischen Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen beim staatlichen Bauen sind die nachfolgenden Hinweise zu beachten. Die Hinweise gelten für alle Formen des staatlichen Bauens, d.h. für Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, für Sanierungen und Modernisierungen, für Instandsetzungen und Instandhaltungen, und unabhängig davon, ob die geplanten Gebäude vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) oder von Dritten errichtet oder angemietet werden.

2
Als technische Arbeitshilfe für die Durchführung von Architektenwettbewerben und für die Planung und Bewertung der Technischen Gebäudeausrüstung wird die Empfehlung des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)

„Hinweise für umweltschonendes Bauen in der öffentlichen Verwaltung“
(Umweltcheck 2001)

eingeführt. Die Broschüre kann bezogen werden beim Verlag

Elch Graphics
Immanuelkirchstraße ¿
10405 Berlin
Fax:  030 4402 4905
amev@elch-graphics.de

3
Ergänzend zu der AMEV-Empfehlung ist folgendes zu beachten:

Die Energiekosten von Gebäuden machen - hochgerechnet auf die gesamte Nutzungsdauer - ein Mehrfaches der Baukosten aus. Bei Neubauten des Landes haben durchgeführte Energieprognosen der Gebäudeentwürfe darüber hinaus ergeben, dass auch die Unterschiede zwischen den Energiekosten der einzelnen Gebäudeentwürfe bedeutsam sind. Die Kostenunterschiede können sogar die Höhe der Baukosten deutlich überschreiten. Außerdem korrelieren die Kostendifferenzen mit ähnlich großen Unterschieden beim Energieverbrauch der Gebäude und den damit verbundenen Belastungen der Umwelt mit CO2 und anderen Schadstoffen. Das Land führt daher künftig bei allen Formen des staatlichen Bauens verstärkt Energieprognosen durch.

Bei Architektenwettbewerben sind die ökologischen Anforderungen bereits bei der Auslobung zu konkretisieren und als Prüfkriterium zu benennen. Für die eingereichten Gebäudeentwürfe sind dynamische Energiebedarfsberechnungen für Heizen und Kühlen nach VDI 2067 Blatt 10 und 11 durchzuführen. Bei diesen Energieprognosen sind wirtschaftliche Materialqualitäten für den baulichen Wärmeschutz zu Grunde zu legen. Die Betriebskosten für Heizenergie und Kälte während der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Gebäude sind zu ermitteln und einer vergleichenden Bewertung mit den anderen Gebäudeentwürfen und/oder dem Gebäudebestand zu unterziehen. Bei der Vergabeentscheidung sind die Ergebnisse der Energieprognosen in angemessener Weise zu berücksichtigen.

Energieprognosen der beschriebenen Art sind auch dann durchzuführen, wenn Gebäude ohne vorherigem Architektenwettbewerb realisiert werden sollen und die geplante Hauptnutzfläche (HNF) mehr als 5.000 m² beträgt.

Die im „Bündnis für Klimaschutz“ am 08.05.2001 getroffene Selbstverpflichtung, den in der Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV) festgelegten Primärenergiebedarf um mindestens 10% zu unterschreiten, ist zu beachten.

Während der Vorplanung ist ein interdisziplinäres Energienutzungskonzept für das Gebäude und die Technische Gebäudeausrüstung unter Beachtung der baupolitischen Zielsetzungen zu entwickeln und beim weiteren Planungsfortschritt zu optimieren.

Bei der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung sind Nutzen-Kosten-Untersuchungen für unterschiedliche Versorgungskonzepte zu erstellen. Für Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird die VDI 6025 - Betriebswirtschaftliche Berechnungen für Investitionsgüter und Anlagen - in Verbindung mit der VDI 2067 - Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen; Grundlagen und Kostenberechnung - empfohlen.

Als Arbeitshilfe für die Abschätzung von Einsparpotentialen durch verbesserte technische Ausstattung ist die VDI 3808 - Energiewirtschaftliche Beurteilungskriterien für heiztechnische Anlagen - in Verbindung mit den Auswertungen der Betriebsdatei NRW geeignet. Die Entscheidungsfindung ist in Form einer projektbezogenen Checkliste zu dokumentieren.

Für Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden wird auf die Empfehlungen in VDI 3817 - Denkmalwerte Gebäude, Technische Gebäudeausrüstung - verwiesen.

MBl. NRW. 2002 S. 1005