Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch RdErl. v. 25.1.2003 - MBl.NRW. 2003 S. 203.

 


Historisch: Technische Gebäudeausrüstung - Wirtschaftlichkeitsnachweise für Maßnahmen zur Emissionsminderung und Energieeinsparung in Liegenschaften des Landes NRW RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 26. 9. 1994 - III A 5 - B 1406 - l - 15/111 A 6 - B 1014 - 225/III A3-0.226-En ¹)

 

Historisch:

Technische Gebäudeausrüstung - Wirtschaftlichkeitsnachweise für Maßnahmen zur Emissionsminderung und Energieeinsparung in Liegenschaften des Landes NRW RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen v. 26. 9. 1994 - III A 5 - B 1406 - l - 15/111 A 6 - B 1014 - 225/III A3-0.226-En ¹)

224. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 15. 1. 1995 = MB1. NW. Nr. 5 einschl.)

26. 9. 94 (1)


Technische Gebäudeausrüstung -

Wirtschaftlichkeitsnachweise für Maßnahmen

zur Emissionsminderung und Energieeinsparung

in Liegenschaften des Landes NRW

RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Wohnen
v. 26. 9. 1994 - III A 5 - B 1406 - l - 15/111 A 6 - B 1014 -
225/III A3-0.226-En ¹)

l Anwendungsbereich

Diese Festlegungen sollen die Entscheidungsfindung für das Durchführen emissionsmindernder, energie-und wassersparender Maßnahmen bei Um- und Erweiterungsbauten sowie bei Bauunterhaltungsarbeiten vereinfachen und beschleunigen.

Die Nr. 2.1 und 2.2 der Heizungsbauanweisung Nordrhein-Westfalen - RdErl. d. MSWVv. 10.10.1989 (SMB1. NW. 236) sind entsprechend zu beachten.

Es wird unterschieden zwischen

1.1 Maßnahmen ohne Kostenvergleich

1.2 Maßnahmen mit vereinfachtem Kostenvergleich.. Dieser ist erfüllt:

- Maßnahmen der Technischen Gebäudeausrüstung/ Elektrotechnik;

Kosten der Investitionen x 0,085 < Geldwert der Energieeinsparung im Jahr.

- Maßnahmen baukonstruktiver Art

Kosten der Investitionen x 0,070 < Geldwert der Energieeinsparung im Jahr.

1.3 Für Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen nach Nr. 1.1 oder 1.2 fehlen, ist deren Durchsetzbar-keit mit Maßnahmen nach Nutzen-Kosten-Untersuchungen unter Einbeziehung von Kostenvergleichsberechnungen (z.B. in Anlehnung an VDI 2067, dabei sind dynamische Algorithmen zu bevorzugen) nachzuweisen. Darin sind auch die erfaßbaren ökologischen Vor- und Nachteile der Maßnahmen in geeigneter Form zu beschreiben und zu bewerten. Die Entscheidung ist aktenkundig zu machen.

1.4 Investitionskosten für Bauunterhaltungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit Energiespar- und Emissionsminderungsmaßnahmen ausgeführt werden, bleiben beim vereinfachten Kostenvergleich oder bei Nutzen-Kosten-Untersuchungen unberücksichtigt.

2 Maßnahmen

2.1 Heiztechnische Anlagen 2.1.1 Ohne Kostenvergleich

- Ersatz von Feuerungseinrichtungen in Wärmeerzeugern, deren Abgasverluste die in der 1. BImSchV genannten Werte nicht einhalten können;

- Ersatz erheblich überdimensionierter Wärmeerzeuger, deren rechnerische Nutzungsdauer nach VDI 2067 abgelaufen ist, durch Niedertemperatur-Heizkessel;

- Einbau mehrstufiger oder stufenlos verstellbarer Feuerungseinrichtungen bei Wärmeerzeugern mit einer Nennwärmeleistung über 70 kW;

- Einsatz von Brennwerttechnik bei Wärmeerzeugern mit einer Nennwärmeleistung über 100 kW (Funktionsfähigkeit der Wärmeverteilnetze, Raumheizflächen vorausgesetzt);

- Einbau von rauchgas- und wasserseitigen Einrichtungen zur Verringerung der Betriebsbereitschaftsverluste der Wärmeerzeuger (z.B. Zugbegrenzer, Brennerluft- oder Abgasklappe, Dreiwegeventil oder Drosselklappe);

- Einbau von Folgeschaltungen bei sog. Mehrkesselanlagen;

- Einbau und Ergänzung von Meß-, Steuer- und Re-gelanlagen;

- Einbau von Optimierungssystemen in Heizanlagen über 50 kW Nennwärmeleistung;

- Umstellung von Niederdruckdampf-Heizanlagen auf Wasserheizsysteme;

- Verbesserung der Dämmung der heiztechnischen Anlagen, Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen entsprechend den Anforderungen der WärmeschutzV und HeizAnlV;

- Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen nach Ende der rechnerischen Nutzungsdauer durch selbsttätig in Stufen umschaltbare oder regelbare Systeme bei einer Nennwärmeleistung über 50 kW;

- Vorrichtungen für den hydraulischen Abgleich. 2.1.2 Vereinfachter Kostenvergleich:

- Umstellung von ölgefeuerten Wärmeerzeugern auf Gasfeuerung (über l MW Nennwärmeleistung) oder Anschluß an Nah- oder Fernwärmeversorgung;

- Anpassung von Schornsteinanlagen;

- Aufteilung des Wärmeverteilungsnetzes auf mehrere Heizkreise für Räume oder Raumgruppen unterschiedlicher Nutzung, Nutzungszeiten und Himmelsrichtungen (z. B. für Dienst- und Mietwohnungen);

- Entkopplung von Heizungs- und Wirtschaftswärme;

- Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen in den Abgasstrom von Wärmeerzeugern;

- Einbau von Wärmepumpenanlagen;

- Einbau von thermalen Solaranlagen.

2.2 Raumlufttechnische Anlagen

2.2.1 Ohne Kostenvergleich

- Anpassung der Regel- und Steuerungsanlagen an die derzeitige Nutzung (z.B. variable Außenluftrate, raumweise Abschaltung, stufenweise Drehzahländerung, intermittierender Betrieb);

- Einrichtung von Umluftbetrieb oder Erhöhung des Umluftvolumenstroms;

- Einbau von Einrichtungen zur Begrenzung der Betriebszeiten (z. B. Handschalter mit Zeitrelais, Zeitschaltuhr oder Anschluß an GLT);

- Einbau und Ergänzung von Meß-, Steuer^ und Regelanlagen;

- Gezieltes Abführen innerer Wärme-, Feucht- oder Schadstofflasten (z. B. Abluftleuchten, Abzugshauben, Küchenlüftungsdecken);

- Verbessern der Dämmung an Luftleitungen.

2.2.2 Vereinfachter Kostenvergleich

- Austausch von Ventilatoren zwecks Verbessern des Wirkungsgrades;

- Bauart der Rückkühlwerke;

- Einbau von Einrichtungen zur stufenlosen Anpassung der Luftleistung an den jeweiligen Bedarf (z.B. Schaufelradverstellung, Frequenzumformung);

- Abwärnienutzung von Kältemaschinen;

- Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen;

- Aufteilen der Anlagen nach Anforderungs- öder Nutzungskriterien;

- Ausnutzung der freien Kühlung;

- Nutzung der adiabatischen Kühlung;

- Einbau von Luftqualitätsfühlern (z.B. CO2) oder Bewegungsmelder/Anwesenheitssensoren.

2.3 Sanitäranlagen

2.3.1 Ohne Kostenvergleich

- Einbau von Brauseköpfen mit geringer Schüttleistung und Selbstschlußarmaturen;

') MB1. NW. 1994 S. 1300.

26. 9. 94 (1);

224. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 15. 1. 1995 = MB1. NW. Nr. 5 einschl.)

236

- Einbau von Selbstschluß-Armaturen (auch berührungsfreie Systeme bei starkem Publikumsverkehr);

- Einbau wassersparender Urinalanlagen (z.B. berührungsfreie Elektronik);

- Einbau von Spülkästen mit Spar-Stopp-Betäti-gung;

- Einbau von Wassermengenzählern. 2.3.2 Vereinfachter Kostenvergleich

- Einbau von nutzungsspezifischen Anlagen mit integrierter Wärmerückgewinnung (z.B. Spül-, Wäschereimaschinen).

2.4 Elektrotechnische Anlagen •

2.4.1 Ohne Kostenvergleich

- Einbau von Zeitschaltuhren, Anwesenheitsmelder und Zeitrelais zur Begrenzung der Beleuchtung nicht dauernd genutzter Räume (z.B. Flure, Turn-und Sporthallen, Seminarräume);

- Einbau von Zeitschaltuhren für Förderanlagen;

- Ersatz von Leuchten und Leuchtmitteln mit unzureichendem Wirkungsgrad bzw. Lichtausbeute;

- Einbau von Meßgeräten (z.B. Betriebsstundenzäh-ler);

- Einbau von einfachen Kompensationsanlagen (z.B. für feste Kompensationen);

- Einbau von einfachen tageslichtabhängigen Schaltungen bei Beleuchtungsanlagen (z.B. Dämmerungsschalter) für Bereiche mit hohem Tageslichteinfall.

2.4.2 Vereinfachter Kostenvergleich

- Einbau von Maximumwächtern mit Vorrangschalter zur Spitzenbegrenzung der elektrischen Leistung;

- Einbau von regelbaren Blindstromkompensationsanlagen;

- Nachrüstung von zonenweisen Schaltungen bei großflächigen Beleuchtungsanlagen;

- Einbau von aufwendigen tageslichtabhängigen Schaltungen bei Beleuchtungsanlagen;

- Einbau von Transformatoren mit angepaßter Leistung und reduzierten Leerlaufverlusten sowie von Folgeschaltungen für Transformatoren.

2.5 Kälteanlagen

2.5.1 Ohne Kostenvergleich

- Ersatz von Kälteanlagen mit vollhalogeniertem Kältemittel in Einzelanlagen bis 300 kW Kälteleistung.

2.5.2 Vereinfachter Kostenvergleich

- Der Kostenvergleich ist bei der Gesamtbeurteilung nur bedingt entscheidend.

2.5.3 Nutzen-Kosten-Untersuchung

Bei den verschiedenen Anlagenkonzepten sind umweltrelevante Gesichtspunkte Ozonschädlichkeit ODP-Wert (Ozon-Depletion-Potential), das Treibhauspotential RGE (relative Greenhouse-Effekt) und

- der indirekte Treibhauseffekt TEWI (Total Äquivalent Warming Impact) zu berücksichtigen. Dies gilt auch für möglichen Austausch der Kältemittel.

2.6 Gebäude

2.6.1 Ohne Kostenvergleich

- Maßnahmen zur Verminderung der Lüftungswärmeverluste (Windfang, Dichtungen an Fenstern, Außentüren und Baufugen);

- Verbessern des Wärmeschutzes im Gebäude (z.B. Heizkörpernischen, Innenwände zu nicht beheizten Bereichen).

2.6.2 Vereinfachter Kostenvergleich

- Verbessern des Wärmeschutzes des Gebäudes von außen (z.B. Fenster, Fassade, Außentüren, Dach-und Kellerdecke).

2.7 Solaranlagen

2.7.1 Vereinfachter Kostenvergleich

- photothermale Wassererwärmer in einfacher Kol-lektor-Bauform.

3 Pilotprojekte

Für Pilotprojekte (z.B. photovoltaische und thermische Kollektor-Anlagen, Systeme zur Regenwasser-/ Grauwassernutzung) sind Kosten-Nutzen-Untersuchungen durchzuführen. Das Ergebnis ist der obersten technischen Instanz zur Entscheidung vorzulegen.

4 Begleitende Maßnahmen

4.1 Maßnahmen bei Verbessern des baulichen Wärmeschutzes

- Ermitteln des Norm-Gebäudewärmebedarfs nach DIN 4701; zulässig ist auch das Hüllflächenverfahren nach VDI 3808 in Verbindung mit einem Vergleich mit dem durchschnittlichen Jahresbrennstoffverbrauch;

- Anpassen der Nennwärmeleistung der Wärmeerzeugung an den neu ermittelten Gebäude-Wärmebedarf;

- Anpassen der Leistung der Raumheizflächen an den Raum-Wärmebedarf, ggf. durch Ändern der Temperaturgradienten des Heizwassers;

- Anpassen der Regel-XSteuerungstechnik im Anlagensystem;

- Überprüfen des hydraulischen Abgleichs.

4.2 Maßnahmen bei Ändern der Wärmeerzeugung

Änderungen oder Ersatz von Wärmeerzeugern (Wärmetauscher einschließlich der Feuerungseinrichtung) setzt eine Überprüfung der erforderlichen Nennwärmeleistung nach Nr. 4.1 voraus.

4.3 Maßnahmen bei Ändern von RLT-Anlagen

Änderungen an RLT setzen eine Überprüfung der Luftvolumenströme und notwendigen Luftbehandlungsfunktionen voraus.

') MBL NW. 1994 S. 1301.