Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Übertragung von Aufgaben . zur sozialen Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen auf die Regierungspräsidenten RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 13.7.1978 - II C 4 - 8470.3 ¹)

 

Historisch:

Übertragung von Aufgaben . zur sozialen Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen auf die Regierungspräsidenten RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 13.7.1978 - II C 4 - 8470.3 ¹)

213. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 15.12.1992 = MB1. NW. Nr. 77 einschl.)

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Übertragung von Aufgaben . zur sozialen Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen auf die Regierungspräsidenten

RdErl. d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 13.7.1978 - II C 4 - 8470.3 ¹)

Seit dem von der Bundesregierung am 23. November 1973 verkündeten Stop zur Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer ist deren Zahl rückläufig. Betrug die Zahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländer im Herbst 1973 noch 680000, so sank sie bis Ende September 1977 auf 522000. Das entspricht einer Abnahme um 158000 oder 23»/o.

Die Zahl der nichtbeschäftigten Familienangehörigen ist demgegenüber gestiegen. Die Steigerung ist zurückzuführen auf längere Aufenthaltsdauer, verstärkten Fami-liennachzug und überproportional hohe Geburtenraten. Insgesamt hat sich der Anteil der Ausländer an der Wohnbevölkerung in NordrheinrWestfalen stabilisiert.

Neben der arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Problematik der Ausländerbeschäftigung hat diese Gesamtentwicklung die Problematik der Situation der Familien ausländischer Arbeitnehmer verstärkt in das soziale Blickfeld gerückt.

Vor diesem Hintergrund ist in meinem Auftrag die Studie „Situation der Familien ausländischer Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen am Beispiel Duisburgs" vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik erstellt und im Juni 1977 veröffentlicht worden. Diese Studie muß in ihrer Bedeutung im Zusammenhang gesehen werden mit dem „Bericht der Bund-Länder-Kommission zur Fortentwicklung einer umfassenden Konzeption der Ausländerbeschäftigungspolitik" vom 28. Februar 1977 und den hierzu ergangenen Beschlüssen der 49. Konferenz der Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder vom 25. April 1977 und der Ständigen Konferenz der Innenmini-ster/-senatoren der Länder vom 22723. Juni 1977.

Die vorgenannte Bund-Länder-Kommission wurde aufgrund des Beschlusses der 48. Konferenz der Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder vom 30. 6. 1976 beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gebildet und hat sich am 4. August 1976 konstituiert. Die von ihr erarbeiteten Grundpositionen und Vorschläge wurden in dem Bericht vom 28. Februar 1977 zusammengefaßt.

Mit Beschluß zu TOP l hat die 49. Konferenz der Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder den in dem vorgenannten Bericht enthaltenen Grundpositionen zugestimmt. Die Vorschläge werden insgesamt für ausgewogen und für eine tragfähige Grundlage einer von Bund und Ländern zu vertretenden Ausländerbeschäftigungspolitik erachtet. In dem Beschluß wird insbesondere eine weitere Verstärkung der sozialen Eingliederung für erforderlich gehalten und werden neue Schwerpunkte gesetzt.

Die Ständige Konferenz der Innenminister/-senatoren der Länder hat in ihrer Sitzung am 22723. Juni 1977 unter TOP 21 einen Beschluß gefaßt, in dem sie unter Ziffer l den Vorschlägen der Buhd-Länder-Kommission zugestimmt und den von der 49. Konferenz der Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder gefaßten Beschluß zustimmend zur Kenntnis nimmt.

Der qualitative und quantitative Ausbau der bisherigen Maßnahmen und die neuen Schwerpunktaufgaben, die . insbesondere die zweite Ausländergeneration, die sozialen Diensteund die ausländische Familie betreffen, erfordern noch größere Anstrengungen aller Beteiligten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Auf Landesebene ist durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die „Ausländerarbeit" bereits im Landeshaushalt 1978 eine erste Konsequenz gezogen worden.

Unter „Ausländerarbeit" im Zusammenhang mit der Ausländerbeschäftigung und ihrer Folgewirkungen sind Maßnahmen und Einrichtungen öffentlicher und privater Träger zu verstehen, durch die berufliche Chancen sowie allgemeine Lebensbedingungen der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen verbessert werden. Insbesondere sollen sie befähigt und motiviert werden, Bildungs-, Freizeit- und soziale Angebote-der öffentlichen Hand sowie anderer Träger anzunehmen und zu nutzen. Durch die „Ausländerarbeit" soll primär die Absicht von Integrationswilligen gefördert und ihre Verwirklichung unter Wahrung nationaler Identität und kultureller Eigenständigkeit erleichtert werden.

Um die „Ausländerarbeit" unter besonderer Hervorhebung der Schwerpunktaufgaben in Nordrhein-Westfalen im Zusammenwirken mit den Gemeinden, Gemeindeverbänden, Betreuungsorganisationen und den Tarifpartnern> so praxisnah und wirksam wie möglich durchführen zu können, übertrage ich den Regierungspräsidenten folgende Aufgaben:

a) Beratung und Förderung kommunaler und privater Träger von Maßnahmen und Einrichtungen zur allgemeinen, beruflichen und sozialen Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen im Rahmen des Landesförderungsprogramms.

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Ofi b) Ausbau und Sicherung eines flächendeckenden Ange-

«" botes sozialer Dienste in der Trägerschaft der Gemeinden und der Betreuungsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband und Diakonisches Werk).

c) Ir.itiierung und Förderung von Informations-, Bil-dungs-, Freizeit- und Begegnungszentren in der Trägerschaft der Gemeinden und freien Träger.

d) Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung und Bildung ausländischer Arbeitnehmer unter besonderer Berücksichtigung der Schulabgänger und arbeitslosen Jugendlichen in der Trägerschaft öffentlicher und privater Institutionen.

e) Förderung und Unterstützung der Eingliederung durch Maßnahmen im kulturellen und Freizeitbereich in unterschiedlicher Trägerschaft durch Koordinierung und finanzielle Förderung.

f) Förderung der örtlichen Arbeitskreise und ihrer Wirksamkeit im kommunalpolitischen Raum einschließlich Initiierung von Arbeitskreisen in Gemeinden, in denen trotz Bedarfs bisher noch kein Arbeitskreis eingerichtet worden ist.

Ich bitte, den Runderlaß zum Anlaß zu nehmen, auf die Einhaltung der Verpflichtung zur Zusammenarbeit aller Dezernate, die mit Fragen der Ausländerbeschäftigung und ihrer Folgewirkungen befaßt sind, hinzuwirken.

Über die Durchführung und Auswirkungen dieses T. Runderlasses ist mir zunächst zum 1. 6. und l, 12. eines jeden Jahres, erstmals zum 1. 12. 1978, zu berichten. Im Einvernehmen mit dem Innenminister.

') MBl. NW. 1978 S. 1633.