Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Obsolet durch Fristablauf.

 


Historisch: Ausländerrecht Vorabinformation: OVG Münster zu Wohnsitzauflagen bei subsidiär Schutzberechtigten RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 16-39.06.02-2-10-181(2602) vom 29.11.2013

 

Historisch:

Ausländerrecht Vorabinformation: OVG Münster zu Wohnsitzauflagen bei subsidiär Schutzberechtigten RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 16-39.06.02-2-10-181(2602) vom 29.11.2013

Ausländerrecht
Vorabinformation: OVG Münster zu Wohnsitzauflagen bei subsidiär Schutzberechtigten

RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 16-39.06.02-2-10-181(2602)
vom 29.11.2013

Mein Erlass vom 26.11.2013 - Az. 16-39.06.02-2-10-181 -

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie mir aktuell bekannt geworden ist, gibt es aus der vergangenen Woche eine - nicht rechtskräftige - Berufungsentscheidung des OVG Münster zum Urteil des VG Münster vom 18.04.2013 - 8 K 295/13 - in Sachen Wohnsitzauflagen bei subsidiär Schutzberechtigten.

Das OVG Münster soll insoweit einen Verstoß gegen EU-Recht (Qualifikationsrichtlinie 2004/83/EG) bejaht haben, die Revision zugelassen worden sein. Eine Zustellung des vollständigen Urteils soll voraussichtlich in der kommenden Woche erfolgen; mit einer Veröffentlichung in den gängigen Urteilsdatenbanken ist wohl im Anschluss zu rechnen.

Ich weise vorsorglich bereits an dieser Stelle darauf hin, dass es auch unter Berücksichtigung dessen bis auf Weiteres bei dem Inhalt meiner Erlasse zur Thematik vom 14.09.2012, Az. 15-39.06.02-2-10-181, sowie vom 26.11.2013, Az. 16-39.06.02-2-10-181, bleibt.

Um unmittelbare Unterrichtung der Ausländerbehörden Ihres Bezirks wird gebeten.