Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Obsolet durch Fristablauf am 31. Dezember 2018.

 


Historisch: Aufnahme von irakischen, iranischen und syrischen Flüchtlingen aus der Türkei RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 15-39.12.04-1-11-566(2603) vom 30.9.2013

 

Historisch:

Aufnahme von irakischen, iranischen und syrischen Flüchtlingen aus der Türkei RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 15-39.12.04-1-11-566(2603) vom 30.9.2013

Aufnahme von irakischen, iranischen und syrischen Flüchtlingen aus der Türkei

RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 15-39.12.04-1-11-566(2603) vom 30.9.2013

Mein Erlass vom 12.06.2013, Az.: 15-39.12.04-1-11-566

Mit Erlass vom 12.06.2013 habe ich Ihnen die Anordnung des Bundes-ministeriums des Innern gemäß § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (Auf-enthG) vom 05.06.2013 nebst Begleitregelungen zur Aufnahme von 200 besonders schutzbedürftigen nicht-syrischen Flüchtlingen aus Syrien übermittelt.

Nachdem durch den UNHCR lediglich 50 nicht-syrische Resettlement-Flüchtlinge vermittelt werden konnten, haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, zur Ausschöpfung der für das Jahr 2013 zur Verfügung stehenden Resettlement-Plätze noch bis zu insgesamt 150 irakische, iranische und syrische Staatsangehörige aufzunehmen, die vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt sowie für ein Resettlement vorgesehen sind und sich derzeit in der Türkei aufhalten.

Die diesbezügliche Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG vom 16.09.2013 nebst Begleitregelungen übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Auf die mit meinem Erlass vom 19.07.2012, Az.: 15-39.12.04-1-11-566, getroffenen ausländerrechtlichen Vorgaben zur Aufnahme von Perso-nen aus dem Ausland im Rahmen des Resettlements weise ich hin.

Ich bitte um entsprechende Unterrichtung der Ausländerbehörden Ihres Regierungsbezirks.

Anlagen:

1. Anordnung BMI vom 16.09.2013

2. Schreiben BMI vom 16.09.2013

3. Erlass des MIK vom 19.07.2012


Anlagen: