Historische SMBl. NRW.
Historisch: Grünes Telefon als zentrale Ansprechstelle für Umweltschutz bei den Regierungspräsidenten RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - IC3-45.10 v. 9.6.1988
Historisch:
Grünes Telefon als zentrale Ansprechstelle für Umweltschutz bei den Regierungspräsidenten RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - IC3-45.10 v. 9.6.1988
Grünes Telefon
als zentrale Ansprechstelle für Umweltschutz
bei den Regierungspräsidenten
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft - IC3-45.10
v. 9.6.1988
Aufgaben
Die Ansprechstelle nimmt unabhängig von bestehenden Zuständigkeitsregelungen
Hinweise, Anregungen und Beschwerden von Bürgern aus allen Bereichen des
Umweltschutzes und aus dem Bereich des Tierschutzes entgegen. Sie hat dem
Bürger - soweit möglich - Auskunft zu erteilen.
Ist bei Fragen aus dem Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierungen keine
abschließende Auskunft möglich, sind die Fachdezernate einzuschalten.
Eingaben in Angelegenheiten, für deren Erledigung eine den Bezirksregierungen
nachgeordnete Behörde oder eine ihrer unmittelbaren Aufsicht unterliegende
kommunale Behörde zuständig ist, sind an diese weiterzuleiten; ist der
Zuständigkeitsbereich einer kreisangehörigen Gemeinde betroffen, ist dieser die
Eingabe über die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden zuzuleiten. Zugleich mit
der Weiterleitung ist dem Anrufer ein schriftlicher Zwischenbescheid zu
erteilen. Aus diesem Bescheid müssen der wesentliche Inhalt des Telefonats
sowie die federführende Fachdienststelle zu entnehmen sein.
Die für die Erledigung zuständige Stelle
bzw. bei Beschwerden die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde hat die Anruferin
oder den Anrufer und die Bezirksregierung, diesen ggf. über die zuständige
Kommunalaufsichtsbehörde, über das Veranlasste zu informieren. In
Angelegenheiten von nicht wesentlicher Bedeutung kann die Bezirksregierung auf
die Information verzichten.
Ist weder der eigene noch der nachgeordnete Zuständigkeitsbereich der
Bezirksregierungen betroffen, ist die Sache an die zuständige Behörde
abzugeben. Abgabenachricht ist zu erteilen.
Organisation
Das Grüne Telefon ist beim Dezernat 11 eingerichtet. Das Grüne Telefon kann als
Nebenstelle oder als Hauptanschluss eingerichtet werden. Die Rufnummern sind
der Öffentlichkeit in geeigneter Weise bekannt zu geben.
Über den wesentlichen Inhalt der bei der Ansprechstelle eingehenden Anrufe sind
Vermerke zu fertigen.
Die Anlaufstelle ist an den Arbeitstagen von 7.30 bis 16.00 Uhr besetzt zu
halten. Außerhalb der Dienstzeit (auch an Wochenenden und Feiertagen) sind die
Anrufe des Grünen Telefons auf die Leitstellen der Polizei bei den
Bezirksregierungen umzuschalten.
Termine
Dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz ist bis auf weiteres jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres
ein Erfahrungsbericht vorzulegen.
In-Kraft-Treten
Dieser Runderlass tritt am Tage nach der
Verkündung in Kraft. Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft vom 9.6.1988 (MBl. NRW. 1988 S. 1013) wird mit sofortiger
Wirkung aufgehoben.