Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).

 


Historisch: Gliederungsnummer 290: Allgemeine Vorschriften Zähler für statistische Erhebungen RdErl. d. Innenministers v. 2. 8. 1949 — 1 — 127 Tgb.-Nr. 624/49 ¹)

 

Historisch:

Gliederungsnummer 290: Allgemeine Vorschriften Zähler für statistische Erhebungen RdErl. d. Innenministers v. 2. 8. 1949 — 1 — 127 Tgb.-Nr. 624/49 ¹)

2.8.49 (1)


Gliederungsnummer 290: Allgemeine Vorschriften Zähler für statistische Erhebungen

RdErl. d. Innenministers v. 2. 8. 1949 — 1 — 127 Tgb.-Nr. 624/49 ¹)

Die Gewinnung ehrenamtlicher Zähler aus den Kreisen der Bevölkerung zur Durchführung größerer statistischer Erhebungen stößt vielerorts auf fast unüberwindliche Schwierigkeiten. Zur ordnungs- und fristgemäßen Erledigung der Erhebungsarbeiten ergibt sich daher die Notwendigkeit, von Fall zu Fall auf Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes zurückzugreifen.

Ich empfehle daher allen nachpeordneten Behörden und den der Dienstaufsicht der Landesregierung unterstellten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die mit der Durchführung der Zählung beauftragten Behörden weitgehendst zu unterstützen und im Bedarfsfall auf Anforderung geeignete Kräfte als Zähler zur Verfügung zu stellen.

290

') (MBl. NW. 1949 S. 766).