Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) hier: Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen Zu § 13 Abs. 2 und 3 LHO

 

Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) hier: Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen Zu § 13 Abs. 2 und 3 LHO

Verwaltungsvorschriften
zur Haushaltssystematik
des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS)
hier: Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen
Zu § 13 Abs. 2 und 3 LHO

RdErl. d. Finanzministeriums - I C 2 - 0013 - 3.1
v. 25.7.2014

1
Das Bund/Länder-Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens nach § 49a HGrG hat den harmonisierten Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen als Standard beschlossen, der bei Bund und Ländern zur Entfaltung der Rechtswirkung durch Verwaltungsvorschriften umzusetzen ist.

Aufgrund der dem Finanzministerium durch § 5 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 26. April 1999 (SGV. NRW. 630), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 636/SGV NRW 630) erteilten Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung werden nach Anhörung des Landesrechnungshofs die nachstehend abgedruckten Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (I. Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan und II. Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen/ZH-GPl) bekanntgegeben.

2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2.1
Dieser Runderlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Die Vorschriften sind erstmals bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 anzuwenden.

2.2
Die mit Runderlass des Finanzministeriums vom 27. Juni 2003 (SMBl. NRW. 631) bekanntgegebenen und zuletzt mit Runderlass vom 8. Oktober 2012 (MBl. NRW. 2012 S. 674/SMBl. NRW. 631) geänderten Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik, zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO, gelten letztmalig für die Aufstellung, die Ausführung und die Rechnungslegung des Haushaltsplans 2015. Sie treten mit Ablauf des Haushaltsjahres 2016 außer Kraft.

I.
Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan

1
Gliederung

Der Gruppierungsplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in

Hauptgruppen - Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,
Obergruppen - Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,
Gruppen - Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.

Die Hauptgruppen beginnen mit der Ziffer 0, die Obergruppen mit der Ziffer 1. Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert.

Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem Gruppierungsplan orientiert sich in erster Linie an Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge. Eine konsequente Anwendung ist notwendig für die Bereitstellung von Grunddaten für die Berechnung des Staatskontos.

2
Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben

Sollen Einnahmen oder Ausgaben verschiedener Arten zusammengefasst werden, weil eine Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.

3
Begriffsbestimmungen

3.1
Übertragungsleistungen, Zuweisungen und Zuschüsse

Übertragungsleistungen sind insbesondere Zinseinnahmen und -ausgaben, Darlehensrückflüsse, Gewährung von Darlehen, Tilgungsausgaben, Zuweisungen, Zuschüsse und Schuldenaufnahme. Keine Übertragungsleistungen sind Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.

Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen. Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen, insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben.

3.2
Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs

Einnahmen: Obergruppen/Gruppen 15, 17, 21 bis 23, 291 bis 293, 31, 33
Ausgaben: Obergruppen/Gruppen 56, 58, 61 bis 63, 691 bis 693, 85, 88

Zum öffentlichen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans gehören:

1. die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden/ Gemeindeverbände,
2. die Sondervermögen des Bundes und der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung (Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung vgl. Nr. 3.3),
3. die Sozialversicherungsträger: z.B. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit (öffentliche Zusatzversorgungskassen, wie z.B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, gehören zu den öffentlichen Unternehmen, vgl. Nr. 3.3),
4. die Zweckverbände: Verbände und sonstige Organisationen, die kommunale Aufgaben erfüllen, rechtlich selbständig sind und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde oder Gemeindeverband) zum Mitglied haben.

3.3
Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im Inland

Einnahmen: Obergruppen/Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 28, 297 bis 299, 32, 34
Ausgaben: Obergruppen/Gruppen 57, 59, 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89

Zum sonstigen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans zählen im Inland die natürlichen Personen, die privaten Einrichtungen, die öffentlichen Einrichtungen, soweit sie nicht unter Nummer 3.2 aufgeführt sind, sowie die privaten und öffentlichen Unternehmen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder weiterleitet, so kann eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht kommen. So sind z.B. Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden, den Unternehmen zuzuordnen.

Zu den Unternehmen zählen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren und Dienstleistungen produzieren bzw. erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören u.a. auch landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Ein- und Verkaufsvereinigungen (auch in genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe. Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische Aufgabenstellung.

Öffentliche Unternehmen sind:

- Eigene Betriebe des Bundes und der Länder im Sinne des § 26 BHO/LHO,
- Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung,
- Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts,
- Unternehmen des privaten Rechts (z.B. AG, GmbH, eGmbH), wenn Bund, Länder und Gemeinden/ Gemeindeverbände überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z.B. über eine Holding) beteiligt sind.

Öffentliche Einrichtungen sind:

- juristische Personen des öffentlichen Rechts (soweit nicht unter Nr. 3.2 genannt), die keine Unternehmen sind,
- juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z.B. über eine Holding) beteiligt sind,
- juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand aufgrund der Satzung o. ä. beherrschenden Einfluss ausübt.

3.4
Zahlungen zwischen Inland und Ausland

Einnahmen: Obergruppen 14, 16, 18, 26 bis 29, 32, 34
Ausgaben: Obergruppen 57, 59, 66 bis 69, 83, 86, 89

Für die Behandlung von Zahlungen vom und an das Ausland ist in der Regel von dem Einzahler oder von dem Erstempfänger auszugehen. Bei Zahlungen von und an Vermittlungsstellen mit Sitz im Inland kann jedoch auch eine Zahlung vom oder an das Ausland in Betracht kommen, z.B.
- Zahlungen an ausländische Staaten, juristische oder natürliche Personen im Ausland durch Vermittlung von Banken
- Abwicklung von Lieferungen und Leistungen über inländische Vertreter von Unternehmen im Ausland,
- Zahlungen von Renten und anderen Geldleistungen an im Ausland wohnende Personen auf Konten bei Inlandsbanken, z.B. Wiedergutmachungsleistungen, Zahlungen aus Lieferungsverträgen.

Dagegen ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.

3.5
Wertgrenzen

3.5.1
Die für die Beschaffung von beweglichen Sachen geltenden Wertgrenzen für den Einzelfall (Erwerb je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) ergeben sich aus den Zuordnungshinweisen im Gruppierungsplan. Die dort genannten Beträge verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer.

3.5.2
Für Baumaßnahmen können sich Wertgrenzen aus besonderen Bestimmungen, z.B. baufachlichen Bestimmungen ergeben.

II.
Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen (ZH-GPl)

0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel

01 Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage

011 Lohnsteuer

012 Veranlagte Einkommensteuer

013 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)

014 Körperschaftsteuer

015 Umsatzsteuer

016 Einfuhrumsatzsteuer

017 Gewerbesteuerumlage

018 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
Einnahmen aus dem bis 31. Dezember 2008 geltenden Zinsabschlag.

Einnahmen aus der ab 1. Januar 2009 geltenden Kapitalertragsteuer im Sinne des § 43 Abs. 1 S. 1 Nummern 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912).

02 EU-Eigenmittel (nur Bund)

03 / 04 Bundessteuern

05 / 06 Landessteuern

051 Vermögensteuer

052 Erbschaftsteuer

053 Grunderwerbsteuer

055 Totalisatorsteuer

056 Andere Rennwettsteuern

057 Lotteriesteuer

058 Sportwettensteuer

059 Feuerschutzsteuer

061 Biersteuer

069 Sonstige Landessteuern

07 / 08 Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten)

09 Steuerähnliche Abgaben

092 Münzeinnahmen (nur Bund)

093 Abgaben von Spielbanken

099 Sonstige steuerähnliche Abgaben

1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.

11 Verwaltungseinnahmen

111 Gebühren, sonstige Entgelte

Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind (soweit nicht Gruppe 112)

Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschließlich Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme von Anstalten und Einrichtungen

Beiträge im Sinne des Abgabenrechts (soweit nicht Gruppe 341)

Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)

112 Geldstrafen, Geldbußen und Zwangsgelder (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)

Geldstrafen für gerichtlich oder sonst erkannte Strafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder, Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder einschließlich damit zusammenhängender Prozesskosten usw.

119 Sonstige Verwaltungseinnahmen

Einnahmen aus Veröffentlichungen, Verkauf und Vertrieb amtlicher Drucksachen, Ausschreibungsunterlagen usw.

Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden

Stundungs- und Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge (nur soweit die Buchung zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist)

Einnahmen aus Aufträgen Dritter

Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte

Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern

Einnahmen aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen sowie Fundsachen

Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung

Einnahmen aus dem Verfall von Kautionsbeträgen

Einnahmen aus Regressen

Vertragsstrafen (soweit nicht bei der Hauptforderung)

Einnahmen aus Erbschaften, Anfall eines Vereinsvermögens (§ 46 BGB) und Stiftungsvermögens (§ 88 BGB)

Haftungsentschädigungen

Rückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes
Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen

Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw.

Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Bediensteten, Honorarabgaben

Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können oder für die im entsprechenden Haushaltskapitel kein Titel ausgebracht ist

Erstattungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß § 56 Abs. 2a BAföG, sofern nicht bei Gruppe 671

12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)

Als wirtschaftliche Tätigkeit des Bundes und der Länder ist im Sinne dieser Obergruppe zu verstehen:
- Betrieb eigener Wirtschaftsunternehmen in verschiedenen Rechtsformen
- Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen
- Erzeugung und Erwirtschaftung von Gütern für den Eigenbedarf und für den Verkauf an Dritte in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen

121 Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen

Ablieferungen eigener Unternehmen des Bundes und der Länder ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar
- Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen, Gewinn- und Überschussablieferungen

(Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen.)

122 Konzessionsabgaben

Vertragsmäßige, periodisch gewöhnlich jährlich wiederkehrende Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum,
z.B. aus Bergbaukonzessionen (Fördererlöse und -abgaben für Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz usw.) von kommunalen Versorgungs- und Verkehrsunternehmen

123 Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto

Gewinnablieferungen/Reinerträge aus den staatlichen Wetten und Lotterien, z.B. Zahlenlotto, Fußballtoto, Spiel 77 und Losbrieflotterie

124 Mieten und Pachten

Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Bestellung von Erbbaurechten und sonstiger Nutzung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Anlagen und Geräten, z.B.
- Kostenbeiträge für Beleuchtung, Heizung, Wasser und andere Abgabenanteile
- Pachteinnahmen für Parkplätze, Garagen, Tankanlagen, Marktplätze und Ausstellungsgelände
- Pachteinnahmen für verwaltungseigene Kantinen
- Jagd- und Fischereipacht

125 Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit

Verkauf von erwirtschafteten Gütern und Diensten in Wirtschaftsunternehmen sowie in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen,
z.B. Einnahmen aus Holzverkäufen und andere Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Forsten

Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe / Arbeitsbetriebe

Einnahmen aus Jagd und Fischerei

Einnahmen aus sonstigen Betriebszweigen, z.B. Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartographischen Arbeiten, Verkauf von Karten, Katalogen

Einnahmen aus der Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung

Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte

129 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)

frei für Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 125 nicht zugeordnet werden können

13 Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen

131 Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen

Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z.B. Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und beschränkt dinglichen Rechten (Nutzungs-, Verwertungs- und Sicherungs- bzw. Erwerbsrechten)

132 Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen

Soweit nicht bei Gruppen 119 und 125

133 Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen

Einnahmen aus der Veräußerung von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen

Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen

Verwendung von Kapitalbeständen

Rückzahlung von Betriebsmitteln

Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren

134 Kapitalrückzahlungen

14 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen

Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen

141 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland

146 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland

15 Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich

Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

151 Zinseinnahmen vom Bund

152 Zinseinnahmen von Ländern

153 Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

154 Zinseinnahmen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

156 Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

157 Zinseinnahmen von Zweckverbänden

16 Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen

161 Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften

162 Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland

Zinsen von z.B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für Darlehen

Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen
z.B. Zinseinnahmen aufgrund von Rückzahlungen von Darlehen gemäß BAföG

166 Zinseinnahmen aus dem Ausland

17 Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

171 Darlehensrückflüsse vom Bund

172 Darlehensrückflüsse von Ländern

173 Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden

174 Darlehensrückflüsse von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

176 Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

177 Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden

18 Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen

181 Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften

182 Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland

Darlehensrückflüsse von z.B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland

z.B. Darlehensrückflüsse aufgrund von Rückzahlungen von Darlehen gemäß BAföG

186 Darlehensrückflüsse aus dem Ausland

2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Zur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen vgl. Nr. 3.1 der Allgemeinen Vorschriften

(Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vgl. Hauptgruppe 3)

21 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften

211 Allgemeine Zuweisungen vom Bund

z.B. Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder

212 Allgemeine Zuweisungen von Ländern

z.B. Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs

213 Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

z.B. Landesumlagen

214 Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

216 Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

217 Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden

22 Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

Zuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen

221 Schuldendiensthilfen vom Bund

222 Schuldendiensthilfen von Ländern

223 Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

224 Schuldendiensthilfen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

226 Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

227 Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden

23 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche

Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind

Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs

231 Sonstige Zuweisungen vom Bund

z.B. Erstattung
- von Ausgaben für die Bundestags- und Europawahl
- von Kriegsfolgenhilfeleistungen
- des Anteils des Bundes an den Miet- und Lastenbeihilfen
- des Anteils des Bundes am Wohngeld
- von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten usw.
- von Ausgaben für statistische Erhebungen
z.B. Anteil des Bundes an den Zuschüssen an Schülerinnen und Schüler sowie Studierende gemäß BAföG

232 Sonstige Zuweisungen von Ländern

z.B. Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen

233 Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

234 Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

235 Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

236 Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

237 Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden

26 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen

Zu Schuldendiensthilfen vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22

261 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland

z.B. Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch
- Banken und Versicherungen
- Stiftungen und Fonds
- Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer

266 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)

27 Zuschüsse von der EU

271 Erstattungen von der EU

272 Sonstige Zuschüsse von der EU

28 Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen

281 Sonstige Erstattungen aus dem Inland

282 Sonstige Zuschüsse aus dem Inland

z.B. Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden

286 Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)

Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen

287 Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)

Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen

29 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69

291 Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen

292 Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen

293 Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen

297 Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse

298 Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse

299 Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse

3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen

Schuldenaufnahmen:
- Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere sind mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen
- Disagio- und Geldbeschaffungskosten und Kosten zur Optimierung der Kreditkonditionen sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen:
- Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind

Besondere Finanzierungseinnahmen sind:
- Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.)
- Übertragene Überschüsse aus Vorjahren
- Zum Ausgleich des Haushalts veranschlagte Mehr- und Mindereinnahmen
- Haushaltstechnische Verrechnungen

31 Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen

311 Schuldenaufnahmen beim Bund

312 Schuldenaufnahmen bei Ländern

313 Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden

314 Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

317 Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden

32 Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt

Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d.h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen.

321 Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften

322 Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit

325 Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt

326 Schuldenaufnahmen im Ausland

33 Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

331 Zuweisungen für Investitionen vom Bund

332 Zuweisungen für Investitionen von Ländern

333 Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

334 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

336 Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit

337 Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden

34 Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen

341 Beiträge

Beiträge Dritter - sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine u. dgl., private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte - zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben

Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, z.B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten u.ä.

342 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland

z.B. Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Länder für den Anteil des Bundes an der Darlehensförderung gemäß BAföG

346 Zuschüsse für Investitionen von der EU

347 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)

35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken

Allgemeine und zweckgebundene, d.h. für Einzelzwecke gebildete Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände/-bestandteile mit besonderen Zweckbestimmungen

352 Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage

355 Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage

356 Entnahmen aus Fonds und Stöcken

359 Sonstige Entnahmen aus Rücklagen

z.B. Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage, der allgemeinen Rücklage, der Schuldendienstrücklage sowie der Bürgschaftssicherungsrücklage

36 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre

Haushalts- und rechnungsmäßiger Nachweis der Übertragung von Überschüssen

37 Globale Mehr- und Mindereinnahmen

371 Globale Mehreinnahmen

Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehreinnahmen, die für den Gesamthaushalt erwartet werden

372 Globale Mindereinnahmen

Vorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushalts die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden

38 Haushaltstechnische Verrechnungen

Die Einnahmen der Obergruppe 38 müssen i.d.R. den Ausgaben der Obergruppe 98 entsprechen

381 Verrechnungen zwischen Kapiteln

Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z.B. Versorgungsausgaben)

382 Durchlaufende Posten

Durchlaufende Posten sind im Allgemeinen Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist bzw. bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt, z.B. Durchlaufspenden

384 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

385 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

386 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

389 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen

4 Personalausgaben

Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst-, Amts-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z.B. planmäßige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte, Abgeordnete und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer usw., sowie Versorgungsbezüge für diese Personen

Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Käufe von Dienstleistungen aufgrund von Werkverträgen oder anderen Vertragsformen, z.B. Honorare an Sachverständige

41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige

411 Aufwendungen für Abgeordnete

Ausgaben für Aufwendungen der Präsidentinnen, Präsidenten, Vizepräsidentinnen, Vizepräsidenten, Abgeordneten und Mitglieder des Bundestages, Bundesrates, des Landtages, der Bürgerschaft und des Abgeordnetenhauses, z.B.
Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen, Diäten
Versicherungen
Pauschalierte Reisekosten
Sonstige Reisekosten, Sitzungsgelder, Erstattung barer Auslagen

412 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z.B.
- Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter und Wahlvorstände
- Ausgaben für Beiräte (einschließlich Reisekosten), soweit nicht Gruppe 526
- Ausgaben für Mitglieder der Bezirksversammlungen, der Bezirksverordnetenversammlungen sowie der Stadtverordnetenversammlung
- Aufwandsentschädigung an Deputierte

42 Bezüge und Nebenleistungen

421 Bezüge der Bundespräsidentin, des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, des Bundeskanzlers, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger

422 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter

Grundgehalt

Familienzuschlag

Zuschüsse zum Grundgehalt

Altersteilzeitzuschlag

Zulagen

Vergütungen, z.B. für Mehrarbeit und Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst

Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich

Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen

Anwärterbezüge

Vermögenswirksame Leistungen

Sonderzuwendungen/-zahlungen

Aufwandsentschädigungen

Abfindungen und Übergangsgelder

Jubiläumszuwendungen (ohne Sachzuwendungen)

Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

Schulbeihilfen

Sterbegelder an Hinterbliebene

Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen u.ä.

423 Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Wehrsold und Nebenleistungen der Wehrpflichtigen sowie Sold der Zivildienstleistenden (nur Bund)

424 Zuführung an die Versorgungsrücklage

Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage

427 Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige

Entgelt für Stellvertretung und Aushilfe

Vergütungen an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre

Vergütungen nach Heuertarifen

Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausüben

Honorare für Dozentinnen, Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Bedienstete der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind

Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppe 526

Vergütungen für Gastprofessuren, Lehraufträge und Vorträge

Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten

Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und Sportlehrer

Vergütungen für Austauschlehrerinnen und Austauschlehrer

Vergütungen für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religionslehrerinnen und Religionslehrer

428 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte)

Tarifliche, übertarifliche und außertarifliche Entgelte

Aufstockungsbeträge/ -leistungen nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit

Vermögenswirksame Leistungen

Sozialversicherungsbeiträge, -zuschüsse sowie -zulagen des Arbeitgebers

Umlagen, Beiträge und Sanierungsgelder zur zusätzlichen/betrieblichen Altersversorgung (zuzüglich pauschaler Lohnsteuer)

Abfindungen

Aufwandsentschädigungen

Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden

Leistungsentgelte, -prämien und -zulagen

Strukturausgleiche

Persönliche Zulagen

Zeitzuschläge und Schichtzulagen

Erschwerniszuschläge

Sonderzuwendungen/-zahlungen

Jubiläumszuwendungen/-gelder

Schulbeihilfen

Sterbegelder an die Hinterbliebenen

429 Nicht aufteilbare Personalausgaben

Zusammenfassung von Personalausgaben, die nicht auf die Gruppen 421 bis 428 aufgeteilt werden können

43 Versorgungsbezüge und dgl.

431 Versorgungsbezüge der Bundespräsidentinnen, der Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerinnen, der Bundeskanzler, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger

432 Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter

Wartegelder, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge, Emeritierungsbezüge, Unterhaltsbeiträge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach dem Beamtenrecht

433 Versorgungsbezüge der Soldatinnen und Soldaten (nur Bund)

434 Zuführung an die Versorgungsrücklage

Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage

437 Versorgungsbezüge nach G 131

438 Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Ruhegelder und Hinterbliebenenversorgung nach dem Zusatzversorgungsrecht

Widerrufliche Renten an ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

439 Sonstige Versorgungsbezüge und dgl.

Alle Versorgungsleistungen, die nicht unter den Gruppen 431 - 438 veranschlagt sind

44 Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl.

441 Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Amtsträgerinnen, Amtsträger und andere Kräfte, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen, aufgrund der Beihilfevorschriften, der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 31 des Soldatengesetzes und der Tarifverträge

Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen

443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen

Unfallfürsorge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten und sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger, Tarifbeschäftigte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Hinterbliebene

Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene

Ergänzende Fürsorgeleistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter

Ausgaben für Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen

Heilfürsorge

Einmalige und laufende Unterstützungen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene usw. nach den Unterstützungsgrundsätzen

Ausgaben für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)

Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V

446 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dgl.

Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene aufgrund der Beihilfevorschriften

Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen im Bereich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

45 Sonstige personalbezogene Ausgaben

451 Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen

452 Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst)

z.B. Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich

453 Trennungsgeld oder -entschädigung, Umzugskostenvergütungen

Trennungsgeld/ -entschädigung bei Versetzungen und Abordnungen nach der Trennungsgeldverordnung / Trennungsgeldentschädigungsverordnung

Mietbeiträge an Bedienstete mit Anspruch auf Trennungsgeld/ -entschädigung

Umzugskostenvergütungen nach dem Umzugskostengesetz und Ausführungsverordnungen

459 Sonstige personalbezogene Ausgaben

Vergütungen für Mehrleistungen, z.B. im Abfertigungsdienst

Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), z.B. für Erprobungs-, Versuchs- und Vermessungsflüge

Verlustentschädigung

Vergütung für Arbeitnehmererfindungen

Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens/Ideenwettbewerb und für besondere Leistungen

46 Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben

461 Globale Mehrausgaben für Personalausgaben

Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können

462 Globale Minderausgaben für Personalausgaben

5 Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst

Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 8

51 bis 54 Sächliche Verwaltungsausgaben

511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände

Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschl. Verbrauchsgegenstände

Fahrgelder (soweit nicht Gruppen 525 und 527)

Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung, bei Beschaffungen fallen jedoch die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungstiteln zur Last

Druckerzeugnisse auch in digitaler Form, Druck- und Buchbinderarbeiten (soweit nicht Gruppen 523 oder 525)

Codekarten, Dienstausweise, Parkausweise

Entgelte für Post- und Kommunikationsdienstleistungen, Rundfunkgebühren, Ausgaben für die Verlegung, Wartung und Miete von Telekommunikationsanlagen

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren
- Beschaffungen bis zu 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen vgl. Hauptgruppe 8/Obergruppe 81
  Hierzu gehören z.B.:
  - Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
  - Informationstechnik (Hard- und Software einschließlich Lizenzen), Büromaschinen, eigene Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
  - Ärztliche Instrumente; Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
  - Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.
  - Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen

Unterhaltung (einschl. Wartung) von beweglichen Sachen, soweit nicht Haltung von Fahrzeugen; siehe Gruppe 514

(die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 531 bis 546 nachzuweisen)

514 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.

Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden. Hierzu gehören insbesondere:
- Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.) - Futtermittel - Düngemittel - Saat- und Pflanzgut
- Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial
- Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien
- Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe, Holzhöfe, Baumateriallager

Haltung von Fahrzeugen und dgl.: Kraftstoffe, Schmierstoffe, Instandsetzungen, Nachrüstungen

Erwerb und Haltung von Fahrrädern

Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschließlich Zuschüsse)
- Beschaffungen bis zu 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) vgl. Gruppe 812
  Hierzu gehören auch:
  - Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse
  - Kleidergeld
  - Abnutzungsentschädigungen

517 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Grundstücke, Gebäude und Räume

Ausgaben für Energie (Heizung, Strom, Gas), Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung

Ausgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen

Versicherung, Steuern und Abgaben

Ausgaben für Bewachung

sonstige Ausgaben für die Bewirtschaftung

518 Mieten und Pachten

Mieten und Pachten für Gebäude, einzelne Diensträume und Grundstücke, Garagen, Stellplätze

Mieten für Maschinen, Fahrzeuge und Geräte

Ausgaben für Leasingraten (Ausgaben nach Ausübung der Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen in den Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen)

Erbbauzinsen

519 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

Laufende Unterhaltung
- der verwaltungseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude, Grundstücke, Außenanlagen und sonstigen Anlagen einschließlich des Zubehörs; hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen.
Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben.

Ersatz und Ergänzung des Zubehörs
- Beschaffungen bis zu 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8

520 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten

521 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Grünanlagen, Wäldern, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschließlich Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen usw. innerhalb von Liegenschaften, bei Gruppe 519)

Ausgaben, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8

Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisen (beim Bund grundsätzlich bei der Obergruppe 82)

Material für die Unterhaltung, z.B. Pflaster- und Schottermaterial

Ausgaben für Schneeräumen und Streuen (soweit nicht Gruppe 517)

523 Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken

Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) vgl. Hauptgruppe 8

Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form, für Museen und Bibliotheken

525 Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel

Ausgaben für die Aus- und Fortbildung von Bediensteten (einschließlich Sprachausbildung),
z.B. Ausbildungs-, Fortbildungs- und Schulungslehrgänge für Verwaltungsangehörige, Arbeitsgemeinschaften und Einführungskurse, Ausgaben für Reisen, Fahrgelder u. dgl. sowie Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Verwaltungsangehörige

Honorare für Lehrkräfte

Lehr- und Lernmittel, z.B.
- Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial
- Lehrbücher und Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften
- Lehrfilme und Bildmaterial
- Lernmittel für Schülerinnen und Schüler

526 Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben

Ausgaben für Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher

Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen

Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschließlich Ausgaben für Reisen

Preise bei Gutachterwettbewerben

Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren, Erstattung barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dgl. Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z.B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82).

527 Dienstreisen

529 Verfügungsmittel

Zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen

531 bis 546 Sonstiges

Alle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht eindeutig den Gruppen 511 bis 529 zugeordnet werden können, z.B. Ausgaben für
- Öffentlichkeitsarbeit
- Besichtigungen (soweit nicht Gruppe 525)
- Staatsbesuche im Ausland
- ausländische Staatsbesuche
- die Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen
- Orden und Ehrenzeichen
- Bewachung (soweit nicht Gruppe 517)
- Fahndung
- Haltung von Tieren
- Ausgaben im Verkehr mit Gewährspersonen (Belohnungen)
- Bergungen, z.B. Beseitigung von Schiffswracks
- Abbrüche
- Entschädigungs- und Ersatzleistungen geringeren Umfanges, die als sächliche Verwaltungsausgaben behandelt werden (im Übrigen siehe Gruppe 681)
- Steuern, Abgaben und Versicherungen (soweit nicht bei Gruppen 514 und 517)
- Herstellung von Datenträgern
- Geldbeschaffung, z.B. Provisionen, Ausgaben für Sachkosten wie Papierherstellung, Druck, Inserate, Zeichnungsformulare, Schuldurkunden
- Bankgebühren und dgl.
- Prägung von Münzen (Münzwesen)
- Hafengebühren, Kanalabgaben, Lotsengelder, Schifffahrtsgebühren
- Umzug und Verlegung von Dienststellen
- Fracht und Transport (soweit nicht bei Beschaffungen bei den jeweiligen Beschaffungstiteln oder bei Gruppe 511)
- Messen und Ausstellungen
- Wertprüfungen, Qualitätsuntersuchungen
- Arbeiten im Auftrage Dritter
- Überführungen und Beerdigungen
- Kranzspenden, Nachrufe
- Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und Inserate, soweit nicht Gruppe 459
- Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht
- Schulkinderspeisung
- Sächliche Verwaltungsausgaben für Ausbildung, Prüfung und Fortbildung Außenstehender
- Mitgliedsbeiträge, soweit nicht Obergruppe 68

Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zuständigen Titel nicht möglich ist

531 Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation

Druckschriften für die Öffentlichkeitsarbeit des Landtags, der Regierung, der Behörden usw.

Herstellung, Ankauf und Verbreitung von Informationsmaterial

Ausgaben für Veröffentlichungen, Ausgaben für staatspolitische Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit in Wort, Bild und Ton, Publikationen und Plakate

sonstige Ausgaben für die Unterrichtung der Öffentlichkeit, statistische Berichte und ähnliche Veröffentlichungen

Veröffentlichung von Forschungs-, Versuchs- und Arbeitsergebnissen

532 Auslagen in Rechtssachen

Entschädigungen an Zeugen und Sachverständige

Gebühren und Auslagen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Prozesskostenhilfesachen und der Verteidigerinnen und Verteidiger

Reisekosten und sonstige Auslagen

534 Ausgaben für die Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung der politischen Zusammenarbeit

535 Ausgaben für Zwecke des Vermessungs- und Katasterwesens

536 Ausgaben für Polizei, öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gefangenenbeförderung und -vorführung, Waffenwesen, Bekämpfung staats- und verfassungsfeindlicher Umtriebe

Ausgaben für Abschiebung und Gewahrsam

Maßnahmen auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung, Verkehrssicherheits- und Verkehrserziehungsmaßnahmen

Maßnahmen des Landes in Katastrophenfällen (Hochwasser usw.)

Bergaufsicht, Brandschutz

Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrsflughäfen

537 Landes- und Ortsplanung sowie sonstige Planungen (auch Gutachten)

Architektenwettbewerbe

Förderung raumwissenschaftlicher Arbeiten, Landesverkehrsplanung

Gutachtertätigkeit

wasserwirtschaftliche Planungsarbeiten und Versuche auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft

Bodenforschungsaufgaben

538 Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte)

Vergabe von Aufträgen zur Datenerfassung im Rahmen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung und zur Entwicklung von Programmen und Systemlösungen

Ausgaben der Vorbereitung zur Einführung und Überprüfung der elektronischen Datenverarbeitung

539 Ausgaben für Schulwesen, Erziehung, Wissenschaft, Sport, kulturelle Angelegenheiten

Durchführung von Schulfeiern und -sportfesten, Bundesjugendspiele

kulturelle Veranstaltungen (Hochschul- und Bildungswoche)

Lehrgänge und -ausflüge, Ausgaben der Schülervertretung

Vergabe von Preisen und Urkunden

Ausgaben des zentralen Bewerbungs- und Zuteilungsverfahrens für Studienanfänger, Schüleraustausch

Ausgaben für Schulversuche und Reformmaßnahmen im Bildungswesen

541 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl.

Ausgaben für Ausstellungen, Wettbewerbe (soweit nicht Gruppe 537)

Ausgaben für die Durchführung von Landtags-Ausschusssitzungen

Ausgaben für die Einführung in die Arbeit des Parlaments

542 Ausgleichsabgaben

543 Ausgaben für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

546 Sonstige Verwaltungsausgaben (soweit nicht Gruppen 531 bis 545)

Umsatzsteuer für Betriebe gewerblicher Art des Landes

Umzug und Verlegung von Dienststellen

Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern sie nicht bestimmungsgemäß bei einem anderen Titel zu buchen sind

Beiträge zu Unfallversicherungen

Unterhaltsrenten

Zahlung von Entschädigungen und sonstigen Leistungen aus Ansprüchen gegen das Land

Kassenfehlbeträge

Vorstellungsausgaben für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht im öffentlichen Dienst stehen

Ausgaben des Geldverkehrs der Kassen und Zahlstellen

547 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

Zusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können

548 Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben

Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können

549 Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben

Vorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben

55 Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen (nur Bund)

56 Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse

Zu Obergruppen 56 und 57:

Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite

561 Zinsausgaben an Bund

562 Zinsausgaben an Länder

563 Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände

564 Zinsausgaben an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

567 Zinsausgaben an Zweckverbände

57 Zinsausgaben an Kreditmarkt

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56

571 Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften

572 Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

573 Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)

575 Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt

hier auch: Disagio

576 Zinsausgaben an Ausland

58 Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse

Zu Obergruppen 58 und 59:

Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite

581 Tilgungsausgaben an Bund

582 Tilgungsausgaben an Länder

583 Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände

584 Tilgungsausgaben an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

587 Tilgungsausgaben an Zweckverbände

59 Tilgungsausgaben an Kreditmarkt

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 58

591 Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften

592 Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

593 Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)

hier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen

595 Tilgungsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt

hier auch: Kurzfristige Kursstützungsmaßnahmen

596 Tilgungsausgaben an Ausland

6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 2

61 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 21

611 Allgemeine Zuweisungen an Bund

612 Allgemeine Zuweisungen an Länder

z.B.

- Sonder- oder Ausgleichsüberweisungen des Bundes an finanzschwache Länder

- Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs

613 Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

z.B.

- Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs

- Schlüsselzuweisungen aus dem Steuerverbund

- Bedarfszuweisungen und Sonderzuweisungen (z.B. Ausgleichsstock)

- Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis

- Grundsteuerausfälle

- Amtsdotationen

- Überlassung des Aufkommens an Grunderwerbsteuer

- Zuweisungen des Kostenaufkommens der Landratsämter

- Familienleistungsausgleich

614 Allgemeine Zuweisungen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

616 Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

617 Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände

62 Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22

621 Schuldendiensthilfen an Bund

622 Schuldendiensthilfen an Länder

623 Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände

624 Schuldendiensthilfen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

626 Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

627 Schuldendiensthilfen an Zweckverbände

63 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 23

631 Sonstige Zuweisungen an Bund

z.B.

- Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

- Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft

- Abführung der Bergmannsprämie

- Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel

- Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen)

- Erstattung von Versorgungsbezügen

632 Sonstige Zuweisungen an Länder

z.B.

Zuweisungen des Bundes
- zur allgemeinen Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche Einrichtungen
- zur Förderung der Landwirtschaft
- zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft
- zur Förderung des Verkehrs
- zur Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden gemäß BAföG

Erstattungen des Bundes für
- Ausgaben für die Bundestagswahl
- Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der Lastenausgleichsverwaltung
- die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten
- Kriegsfolgenhilfeleistungen
- den Anteil des Bundes am Wohngeld
- den Anteil an den Wiedergutmachungsleistungen
- Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
- Versorgungslasten

Erstattungen für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen

633 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

z.B.

Zuweisungen
- für kulturelle Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung)
- für soziale Maßnahmen, soweit nicht Erstattungen von Leistungen der Sozialhilfe
- für Gastschulbeiträge
- zur Straßenunterhaltung
- für die Entwurfsbearbeitung (einschließlich Planung) und Bauaufsicht an Bundesfern- und Landesstraßen
- zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe
- zur Förderung des Fremdenverkehrs
- zum Ausgleich von Sonderlasten durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Erstattung von Ausgaben
- für Leistungen der Sozialhilfe
- für die Schülerbeförderung
- für Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
- für Versorgungslasten

- für öffentliche Wahlen
- nach SGB II (z.B. für Unterkunft und Heizung)

- für Anteile von Gemeinden an der Spielbankabgabe

634 Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

636 Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

z.B.

Erstattung an Krankenkassen für Heil- und Krankenbehandlung für Kriegsversehrte

Verwaltungskostenerstattung
- an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- an die Bundesagentur für Arbeit

637 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände

66 Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22

661 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften

662 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen

663 Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland

664 Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften

666 Schuldendiensthilfen an Ausland

67 Erstattungen an sonstige Bereiche

671 Erstattungen an Inland

z.B. Erstattungen von Darlehensausfällen gemäß BAföG an die Kreditanstalt für Wiederaufbau

676 Erstattungen an Ausland

68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche

681 Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen

z.B.

- Sozial- und Jugendhilfeleistungen
Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt werden (Barleistungen). Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine. Hierzu zählen nicht Leistungen an Anstalten oder Einrichtungen (für Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie z.B. vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts; ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge sind den Obergruppen 63 und 67 zuzuordnen. Leistungen für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in Anstalten sind der Gruppe 671 zuzuordnen.

- Kriegsopferrenten und sonstige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (vgl. Erläuterungen zu den Sozialhilfeleistungen)

- Arbeitslosengeld II

- Unfallrenten

- Wohngeld, Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz

- Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen

- Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden)

- Wiedergutmachungsleistungen

- Entschädigungen, Ersatzleistungen, Abfindungen, z.B.
  - für Tierseuchenverluste
  - für Sprengschäden
  - für Übungsschäden
  - an Unfallgeschädigte
  - für Katastrophenschäden, Unwetterschäden usw.
  - Beträge geringeren Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 531 bis 546 zuzuordnen

- Ehrengaben, Ehrensold

- Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen

- Arbeitsentlohnungen/-entgelte und sonstige Zahlungen an Gefangene in Justizvollzugsanstalten

682 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen (soweit nicht Gruppe 661)

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften

Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschließlich Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen

z.B.

- Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung bestimmter schwerbehinderter Menschen

- Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen

- Umsatzsteuer-Rückvergütungen an eigene Betriebe im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug

- Betriebszuschüsse, z.B. an
  - Flughafengesellschaften
  - Schifffahrts- und Hafenbetriebe
  - Staatsbäder

Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung bzw. -umverteilung bzw. eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, nicht hierher, sondern zu der Gruppe 697 (= Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse) (vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69). Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. nicht hier, sondern bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen um keine Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt. Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugutekommen, wie z.B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen u.ä., sind nicht in die Gruppen 682 und 683, sondern in Gruppe 686 einzuordnen.

683 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen (soweit nicht Gruppe 662)

Vgl. Erläuterungen zu Gruppe 682

z.B.

- Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der Landwirtschaft

- Frachtbeihilfen

- Zuschüsse zur Sicherung des Steinkohleeinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft

684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)

Zuschüsse an Verbände, Vereine u.ä. Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:
a) in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen,
b) von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf die Erzielung eines Gewinnes ausgerichtet sind,
c) sich überwiegend aus (Mitglieds-) Beiträgen, Spenden u.ä. freiwilligen Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten.

Hierzu gehören u.a.
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)
- Religionsgemeinschaften
- Politische Parteien
- Sportverbände und -vereine
- Jugendverbände
- Flüchtlingsorganisationen
- Familienorganisationen
- Verbraucherverbände

(öffentliche Einrichtungen vgl. Gruppe 685; zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften)

685 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften

686 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland

Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (vgl. Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften)

Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem einzelnen Unternehmen zukommt (wie z.B. Messen und Ausstellungen).

Ferner sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z.B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen)

687 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht Gruppe 688)

Beiträge und sonstige Zuschüsse an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, z.B.
- Einrichtungen der Vereinten Nationen
- Wissenschaftliche Verbände und Vereine

Sonstige Zuschüsse an ausländische Staaten,
z.B. Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung)

Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsuln im Ausland

Devisenausgleichszahlungen

688 Abführung der Eigenmittel an die EU

69 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen

Unter Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die - ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet.

Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (vgl. Obergruppen 63, 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (vgl. Obergruppen 88, 89) zu erhöhen.

Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die
- zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch keine Zuschüsse für Investitionen darstellen und/oder
- als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte Bevölkerungsgruppen bzw. Institutionen gezahlt werden und/oder
- die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziele haben.

691 Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen

692 Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen

693 Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen

697 Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse

z.B.

- Abwrackprämien und -hilfen

- Stilllegungsprämien

- Hilfsmaßnahmen (Strukturmaßnahmen) im Bereich der Energiepolitik

- Zuschüsse zur Kapitalausstattung

698 Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse

z.B.

- Sparprämien

- Abfindungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus

- Leistungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz

- Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz

- Ersatzleistungen für Vermögensschäden

- Hauptentschädigungszahlungen (Lastenausgleich)

- Altsparerentschädigung (Lastenausgleich)

- Währungsausgleich (Lastenausgleich)

699 Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse

7 Baumaßnahmen

Eigene Baumaßnahmen, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt

Baumaßnahmen des Hochbaues

Baumaßnahmen des Bauingenieurwesens

Baumaßnahmen des Wasserwesens

Baumaßnahmen des Eisenbahnwesens

Baumaßnahmen des Straßenbauwesens

Baumaßnahmen des Stadtbauwesens

Baumaßnahmen der Landespflege

Eingeschlossen sind z.B.
- Rohbau und Ausbau, wie z.B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten
- alle dauerhaften Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder der Ingebrauchnahme installiert werden, z.B. Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische Anlagen
- alle dauerhaften und unbeweglichen Ausstattungen, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Bauten sind
- alle Baunebenkosten, wie Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw.

711 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

712 bis 799 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall.

Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition.

Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten vgl. Erläuterungen zu Gruppe 518)

81 Erwerb von beweglichen Sachen

Bewegliche Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion - mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion - kommen

Ein Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) - Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt - wird zu den sonstigen Ausgaben für Investitionen gezählt (Gruppe 812).

811 Erwerb von Fahrzeugen

Beim Erwerb von Fahrzeugen besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertiggestellten Land- und Schienenfahrzeuge, z.B.
- Personenkraftwagen - Lastkraftwagen und Anhänger - Lokomotiven - Eisenbahn- und Straßenbahnwagen - Spezialfahrzeuge für Polizei, Zoll, Bundespolizei - Krafträder (Fahrräder vgl. Gruppe 514)

Wasserfahrzeuge, z.B.
- Schiffe - Boote für Polizei, Bundespolizei - Lastkähne - Fähren

Luftfahrzeuge, z.B.
- Propeller- und Düsenflugzeuge - Ballone - Segelflugzeuge - Hubschrauber

812 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall vgl. Hauptgruppe 5

Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, sonstigen Gebrauchsgegenständen gehören z.B.
- Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
- Informationstechnik (Hard- und Software einschl. Lizenzen), Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
- Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
- Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.
- Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen

Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören z.B.
- Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
- Dienstkleidung

813 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen

82 Erwerb von unbeweglichen Sachen

821 Grunderwerb

Ankauf von bebauten und unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke

Kauf von sonstigen Anlagen (Forstgrundstücke, Pflanzungen, Obstgärten u.ä.)

Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von Grundstücken

Ausgaben im Zusammenhang mit Grunderwerb wie z.B. Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer

823 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb von privat vorfinanzierten unbeweglichen Sachen

z.B. Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen

83 Erwerb von Beteiligungen und dgl.

Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren

831 Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Inland

836 Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Ausland

z.B.

- Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Weltbank

- Beteiligungen am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation

85 Darlehen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

851 Darlehen an Bund

852 Darlehen an Länder

853 Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände

854 Darlehen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

856 Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

857 Darlehen an Zweckverbände

86 Darlehen an sonstige Bereiche

861 Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften

862 Darlehen an private Unternehmen

863 Darlehen an Sonstige im Inland

z.B. Vergabe zinsloser Darlehen gemäß BAföG

866 Darlehen an Ausland

87 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen

Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen

88 Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich

Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

Zu Obergruppen 88 und 89:

Zuweisungen für Investitionen sind Ausgaben, die nach ihrer Zweckbindung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichem Vermögen und andere Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppen 7 und 8.

881 Zuweisungen für Investitionen an Bund

882 Zuweisungen für Investitionen an Länder

z.B. Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien

883 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände

884 Zuweisungen für Investitionen an Sondervermögen

Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften

886 Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit

887 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände

89 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche

Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 88

891 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften

892 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen

893 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland

z.B. Wohnungsbauprämien

894 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen

Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften

896 Zuschüsse für Investitionen an Ausland

9 Besondere Finanzierungsausgaben

91 Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke

Zuführungen an Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.)

912 Zuführungen an Betriebsmittelrücklage

915 Zuführungen an Konjunkturausgleichsrücklage

916 Zuführungen an Fonds und Stöcke

919 Sonstige Zuführungen an Rücklagen

z.B. Zuführungen an die Ausgleichsrücklage, allgemeine Rücklage, Schuldendienstrücklage sowie Bürgschaftssicherungsrücklage

96 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

97 Globale Mehr- und Minderausgaben

971 Globale Mehrausgaben

Vorsorgliche Veranschlagung von globalen Mehrausgaben, die für den Gesamthaushalt erwartet werden

972 Globale Minderausgaben

Zum Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen

98 Haushaltstechnische Verrechnungen

Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 38

981 Verrechnungen zwischen Kapiteln

982 Durchlaufende Posten

984 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

985 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

986 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)

989 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen

MBl. NRW. 2014 S. 452.